Garantie und Gewährleistung - Versuch einer Begriffsentwirrung

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.

foxmulder

Auszeit
Registriert
Garantie und Gewährleistung - immer wenn diese Begriffe auftauchen ist die Verwirrung groß und häufig wird dann alles durcheinaner geschmissen, die Begriffe werden fälschlicherweise synonym benutzt und jeder weiß es besser als der Andere.
Ich werde im folgenden mal mein Wissen als juristischer Vollblutlaie unter besonderer Berücksichtigung der Fa. Nikon zusammenfassen, vielleicht hilft's etwas. Grundannahme für alle folgenden Betrachtungen: Der Kunde kauft als Privatperson, im gewerblichen Warenverkehr gelten z.T. andere Bestimmungen.

Garantie
Garantie gewährt der Hersteller eines Produkts. Und er gewährt sie freiwillig, er ist dazu durch Nichts und Niemanden verpflichtet. Es ist eine reine 'Serviceleistung' gegenüber dem Kunden. Auf Grund dieser Freiwilligkeit kann der Hersteller die Bedingungen seiner Garantie frei festlegen. Die Laufzeit kann 1 Jahr betragen, 3 Jahre oder 100.000 km, die Entscheidung darüber liegt alleine beim Hersteller und sie kann sich auch auf Teilaspekte beschränken ('7 Jahre Garantie gegen Durchrostung').
Die Fa. Nikon gibt auf ihre Produkte in Europa idR 1 Jahr Garantie. Voraussetzung um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können sind zwei Dinge: Der 'Gelbe Garantieschein' von Nikon Europe B.V. und ein Kaufnachweis, also Kassenzettel, Rechnung o.ä. Kann man eines von beiden oder auch beides nicht beibringen, dann kann Nikon lt. den Garantiebestimmungen eine kostenfrei Reparatur ablehnen und ist damit auf der juristisch sicheren Seite. Wenn man dummerweise wirklich seine Unterlagen verloren hat kann man natürlich auf die Kulanz von Nikon hoffen, aber eben: Kulanz, da kann man dann nichts mehr einklagen.
So weit, so einfach: Produkt in Europa gekauft, in Europa zur Reparatur, alles schön. Komlizierter wird es wenn das außereuropäische Ausland ins Spiel kommt. Auf Objektive gewährt Nikon idR eine '1-Year-World-Wide-Warranty', also kann man 'europäische' Objektive in den USA, in Japan oder wo auch immer reparieren lassen - Voraussetzung natürlich immer man hat die Garantiekarte. Die 5-jährige Garantie die Nikon in den USA auf Objektive gibt ist meines Wissens nach jedoch nicht nach Europa 'übertragbar', ab dem zweiten Jahr muß man sein in den USA erworbenes Objetiv dann zum Reparieren über den Teich schicken.
Bei Digitalkameras gewährt Nikon eine 1-jährige regional eingeschränkte Garantie. D.h. die Kameras haben nur Garantie in der Region in der sie erworben wurden. Wenn ich mir eine Digitalkamera aus Asien mitbringe, dann muß ich sie zum Reparieren auch wieder dorthin zurückschicken mit meinen gesammelten Garantieunterlagen. Wenn man Nikon Deutschland glaubhaft versichert das man bis vor einem halben Jahr in Tokyo gearbeitet hat und jetzt wieder nach Hintertupfingen gezogen ist, dann wäre das einen Versuch wert, wie man darauf in Düsseldorf reagiert ist mir nicht bekannt.
So weit klar? Gut. Dann noch zwei Ergänzung:
1. Sigma gewährt eine 3-jährige Garantie auf Objektive wenn man sein Objektiv innerhalb von 8 Wochen nach dem Kauf dort registriert. Ein netter Service den man nicht aus Schusseligkeit verschenken sollte.
2. Grauimporte zeichnen sich idR eben genau durch das Fehlen einer Garantiekarte aus; in dem Fall klopft man beim Hersteller also an verschlossene Türen.

Gewährleistung
Komplett andere Baustelle. Hier kommt jetzt der Gesetzgeber ins Spiel, der diese Gewährleistung - die eigentlich Mängelhaftung heißt - in den einschlägigen Gesetzeswerken sehr genau festgelegt hat.
Für 'uns' ist hier die Sachmängelhaftung interessant. Für diese Sachmängel haftet der Verkäufer, also der gewerbliche Händler, und zwar 2 Jahre lang.
Hört sich gut an, hat aber einen Pferdefuß: Die sog. Beweislastumkehr. Die besagt folgendes: Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf auf, dann ist davon auszugehen das er bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden vor und der Kunde hat einen Anspruch darauf das dieser Mangel beseitigt wird. Tritt der Mangel später auf, also in den Monaten 7-24, dann ist es am Kunden nachzuweisen das die Ursache dieses Mangels beim Kauf bereits vorhanden vor. Ein Unterfangen welches sicherlich nicht immer einfach sein wird u.U. Umständen auch Kosten nach sich zieht (z.B. Gutachter).
Sonderfälle der Gewährleistung gibt es beim Verkauf gebrauchter Produkte, da kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr einschränken und private Verkäufer können sie komplett ausschließen (Das ist dann dieser EU-Satz der ewig und falsch unter jeder Ebay-Auktion druntersteht).

Soweit alles klar? Dann fasse ich das mal grob zusammen:
Garantie: (Bei Nikon) 1 Jahr, Ansprechpartner ist die Fa. Nikon, Garantieschein und Kaufbeleg müssen vorhanden sein.
Gewährleistung: 2 Jahre bei Neuware, Ansprechpartner ist der Verkäufer, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, Ausnahmen bei Gebrauchtware und privaten Verkäufern möglich.

Dann gibt es noch das weite Feld der Grau- und Eigenimporte, der 3-jährigen Mack-Garantie, der '24-Monate-Händlergarantie' und solcher Dinge, da ist die Forensuche aber ein Quell unerschöpflichen Wissens. ;)

Gruß
Dirk
 
Anzeigen
Das Thema hatten wir doch auch schon x-mal.

Aber der Vollständigkeit halber solltest du auch noch schreiben, um was es sich bei Gewährleistung handelt :)
 
Kommentar
Danke Dirk! Ich befürchte nur, dass das bald in den unendlichen Weiten des Forums entschwindet und weiterhin beides in einen Pott geworfen wird.
Aber dann kann man das hier ja verlinken. Meinen Link den ich immer zu dem Thema poste, kann ich ja dann aus den Favoriten löschen.

Grußß
Heiko
 
Kommentar
Danke auch von mir :up:

Ein wenig OT, aber weil Heiko das gerade angesprochen hat:
Leider ist man hier mittlerweile täglich mehrfach am verlinken, dass es so langsam wirklich nervig wird. Wir haben eine Forensuche, die gerade im erweiterten Modus alle Möglichkeiten zur detaillierten Suche bietet. (von Google gerade zu solchen Fragestellungen mal ganz abgesehen ;)) Offensichtlich ist es aber viel bequemer, einen Thread mit den Worten "Ich weiß, dass das hier schon oft gefragt wurde" oder gleich mit einem :fahne: zu eröffnen, als sich zunächst mal selbst die Mühe zu machen und einwenig zu lesen, was bereits xxx-Mal geschrieben wurde.

Mich wundert auf der anderen Seite die überaus große Bereitschaft vieler hier (und da schließe ich Dich mit ein) Ihre Litanei dann trotz Hinweis auf die Forensuche täglich neu herunterzubeten und auch dem zig-sten Thread zum Murmeltierthema wieder deutlich über 50 Postings zu bescheren.
Das führt allerdings leider dann auch die initialen Hinweise auf die Suchfunktion des Forums ad Absurdum. Letztendlich bekommt der TE dann nämlich doch,w was er will. Natürlich macht das ein Forum auch in gewisser Weise aus. Aber ich würde mir manchmal einwenig mehr Eigeninitiative wünschen.
 
Kommentar
Jetzt habe ich eine Frage dazu. Wer ist in dem 1. halben Jahr dann Ansprechpartner? Hersteller oder Händler? Und kann z.B. Nikon die Garantie verweigern, wenn irgendein Internethändler die Kamera im Gewährleistungsfall kaputtrepariert? (Innerhalb des 1. Jahres)
 
Kommentar
Wer ist in dem 1. halben Jahr dann Ansprechpartner? Hersteller oder Händler?
Das kannst du dir im Grunde genommen aussuchen. Ich behaupte mal folgendes: 99,5% aller Händler wissen nicht wo beim Schraubenzieher der Griff und wo die Klinge ist. Was werden sie also mit einer Kamera tun die einen ernsthaften Defekt hat? Eben, sie werden sie zu Nikon schicken. Das kann ich auch ganz gut alleine machen, länger wird es dann auch nicht dauern. ;)
Problem hierbei: Ein Einschicken an den Hersteller ist wohl eigentlich nicht im Sinne der Sachmängelhaftung. Wenn der Händler sich außer Stande sieht selbst zu reparieren, dann kann der Kunde auf einem Austausch bestehen.
Wenn der Händler bei dem ich gekauft habe ein Nikon-Service-Partner ist oder tatsächlich noch über eine eigene Werkstatt verfügen sollte, dann kann man über diese Frage neu nachdenken, aber das ist ja mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel.

Und kann z.B. Nikon die Garantie verweigern, wenn irgendein Internethändler die Kamera im Gewährleistungsfall kaputtrepariert? (Innerhalb des 1. Jahres)
Gute und interessante Frage - bitte vom nächsten Juristen der vorbeischaut beantworten lassen. ;) Allerdings ist es ja so das der Verkäufer bei einer 'kaputtreparierten' Kamera seiner Pflicht zur Nachbesserung nicht nachgekommen ist, und dann habe ich als Käufer eh irgendwann einen Anspruch auf Nachlieferung einer neuen Ware.

Gruß
Dirk
 
Kommentar
...kann z.B. Nikon die Garantie verweigern, wenn irgendein Internethändler die Kamera im Gewährleistungsfall kaputtrepariert? (Innerhalb des 1. Jahres)

Das kann Nikon nicht nur, das wird es auch ganz sicher tun, denn die Garantie deckt nur Material- und Herstellungsfehler ab, aber ganz sicher keine unsachgemäßen Eingriffe, egal durch wen diese vorgenommen werden.

Hier zur Ergänzung der Text der Nikon Garantie
 
Kommentar
Das kannst du dir im Grunde genommen aussuchen...Das kann ich auch ganz gut alleine machen, länger wird es dann auch nicht dauern. ;)
Und verlierst im Zweifel die Gewährleistungsansprüche, wenn der Händler nicht zugestimmt hat. Der Händler muss sich nämlich den Eingriff eines Dritten nicht gefallen lassen, auch wenn er Nikon heisst. :eek:
 
Kommentar
Wenn ich nichts anderes zu tun habe, oder wenn es mir Langweilig ist kümmere ich mich mal darum.....:eek:
 
Kommentar
Zur Gewährleistung:

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie Ware erhält. Gleiches gilt für die Durchführung für Reparaturen. Auch hier geht das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten Arbeit aus. Der Verkäufer hat im Rahmen eines Kaufvertrages eine 2. Chance: Falls die Ware bei Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst eine Möglichkeit erhalten, die Ware in Ordnung zu bringen oder dem Kunden eine andere Ware zu übergeben. Gleiches gilt bei einer Reparatur. War die Reparatur nicht erfolgreich, muss der Verkäufer nacherfüllen, also versuchen, den Mangel zu beseitigen.

Zur Garantie:

Die Garantie ist nur in wenigen Gesichtspunkte geregelt. Für den Kunden lässt sich nur anhand der jeweiligen Garantiebedingungen und Garantievoraussetzungen im Detail klären, welche Ansprüche er im Garantiefall hat. Auch die Frage, wann ein Garantiefall vorliegt, ist nicht gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Garantie eine zusätzliche Leistung und Absicherung des Verkäufers oder des Herstellers ist. Wichtig ist, dass die Ansprüche aus Garantie unabhängig und neben den gesetzlichen Ansprüchen aus Gewährleistung bestehen.

Faktisch bedeutet das, dass der Kunde zunächst vom Verkäufer immer darauf verwiesen werden wird, etwaige ihm zustehende Garantieansprüche zu nutzen. Dies ist für den Verkäufer natürlich nicht nur kaufmännisch sinnreich, sondern auch sachgerecht, weil wie oben schon angesprochen ein Verkäufer - ausser er ist Nikon-Servicepoint - weder fachlich in der Lage noch von den Grantiebedingungen her authorisiert ist, Reparaturen vorzunehmen, ohne gleichzeitig die Werksgarantie des Kunden zu verwirken. MaW: Ein Blödmarkt/I-Net-Höker/sonstwer schickt im Garantiefall die schadhafte Ware an den vom Hersteller authorisierten Reparaturbetrieb. Insofern kann sich der Kunde also die Karten legen, ob nicht der direkte Kontakt mit einem Servicepoint der schnellere und kommunikationsseitig bessere Weg ist.
 
Kommentar
... und nach der ganzen Theorie, ein wenig Praxis: Garantie abgelaufen, Gewährleistung noch 3 Monate, Kamera geht kaputt & der Händler bestreitet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Und nu? Anwalt? Klage? Gutachter? Nicht doch - einfach die Kamera bei Nikon abgeben. Die machen das schon wieder "heile". Kostenlos natürlich! :D :up:
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten