Garantie und Gewährleistung - immer wenn diese Begriffe auftauchen ist die Verwirrung groß und häufig wird dann alles durcheinaner geschmissen, die Begriffe werden fälschlicherweise synonym benutzt und jeder weiß es besser als der Andere.
Ich werde im folgenden mal mein Wissen als juristischer Vollblutlaie unter besonderer Berücksichtigung der Fa. Nikon zusammenfassen, vielleicht hilft's etwas. Grundannahme für alle folgenden Betrachtungen: Der Kunde kauft als Privatperson, im gewerblichen Warenverkehr gelten z.T. andere Bestimmungen.
Garantie
Garantie gewährt der Hersteller eines Produkts. Und er gewährt sie freiwillig, er ist dazu durch Nichts und Niemanden verpflichtet. Es ist eine reine 'Serviceleistung' gegenüber dem Kunden. Auf Grund dieser Freiwilligkeit kann der Hersteller die Bedingungen seiner Garantie frei festlegen. Die Laufzeit kann 1 Jahr betragen, 3 Jahre oder 100.000 km, die Entscheidung darüber liegt alleine beim Hersteller und sie kann sich auch auf Teilaspekte beschränken ('7 Jahre Garantie gegen Durchrostung').
Die Fa. Nikon gibt auf ihre Produkte in Europa idR 1 Jahr Garantie. Voraussetzung um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können sind zwei Dinge: Der 'Gelbe Garantieschein' von Nikon Europe B.V. und ein Kaufnachweis, also Kassenzettel, Rechnung o.ä. Kann man eines von beiden oder auch beides nicht beibringen, dann kann Nikon lt. den Garantiebestimmungen eine kostenfrei Reparatur ablehnen und ist damit auf der juristisch sicheren Seite. Wenn man dummerweise wirklich seine Unterlagen verloren hat kann man natürlich auf die Kulanz von Nikon hoffen, aber eben: Kulanz, da kann man dann nichts mehr einklagen.
So weit, so einfach: Produkt in Europa gekauft, in Europa zur Reparatur, alles schön. Komlizierter wird es wenn das außereuropäische Ausland ins Spiel kommt. Auf Objektive gewährt Nikon idR eine '1-Year-World-Wide-Warranty', also kann man 'europäische' Objektive in den USA, in Japan oder wo auch immer reparieren lassen - Voraussetzung natürlich immer man hat die Garantiekarte. Die 5-jährige Garantie die Nikon in den USA auf Objektive gibt ist meines Wissens nach jedoch nicht nach Europa 'übertragbar', ab dem zweiten Jahr muß man sein in den USA erworbenes Objetiv dann zum Reparieren über den Teich schicken.
Bei Digitalkameras gewährt Nikon eine 1-jährige regional eingeschränkte Garantie. D.h. die Kameras haben nur Garantie in der Region in der sie erworben wurden. Wenn ich mir eine Digitalkamera aus Asien mitbringe, dann muß ich sie zum Reparieren auch wieder dorthin zurückschicken mit meinen gesammelten Garantieunterlagen. Wenn man Nikon Deutschland glaubhaft versichert das man bis vor einem halben Jahr in Tokyo gearbeitet hat und jetzt wieder nach Hintertupfingen gezogen ist, dann wäre das einen Versuch wert, wie man darauf in Düsseldorf reagiert ist mir nicht bekannt.
So weit klar? Gut. Dann noch zwei Ergänzung:
1. Sigma gewährt eine 3-jährige Garantie auf Objektive wenn man sein Objektiv innerhalb von 8 Wochen nach dem Kauf dort registriert. Ein netter Service den man nicht aus Schusseligkeit verschenken sollte.
2. Grauimporte zeichnen sich idR eben genau durch das Fehlen einer Garantiekarte aus; in dem Fall klopft man beim Hersteller also an verschlossene Türen.
Gewährleistung
Komplett andere Baustelle. Hier kommt jetzt der Gesetzgeber ins Spiel, der diese Gewährleistung - die eigentlich Mängelhaftung heißt - in den einschlägigen Gesetzeswerken sehr genau festgelegt hat.
Für 'uns' ist hier die Sachmängelhaftung interessant. Für diese Sachmängel haftet der Verkäufer, also der gewerbliche Händler, und zwar 2 Jahre lang.
Hört sich gut an, hat aber einen Pferdefuß: Die sog. Beweislastumkehr. Die besagt folgendes: Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf auf, dann ist davon auszugehen das er bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden vor und der Kunde hat einen Anspruch darauf das dieser Mangel beseitigt wird. Tritt der Mangel später auf, also in den Monaten 7-24, dann ist es am Kunden nachzuweisen das die Ursache dieses Mangels beim Kauf bereits vorhanden vor. Ein Unterfangen welches sicherlich nicht immer einfach sein wird u.U. Umständen auch Kosten nach sich zieht (z.B. Gutachter).
Sonderfälle der Gewährleistung gibt es beim Verkauf gebrauchter Produkte, da kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr einschränken und private Verkäufer können sie komplett ausschließen (Das ist dann dieser EU-Satz der ewig und falsch unter jeder Ebay-Auktion druntersteht).
Soweit alles klar? Dann fasse ich das mal grob zusammen:
Garantie: (Bei Nikon) 1 Jahr, Ansprechpartner ist die Fa. Nikon, Garantieschein und Kaufbeleg müssen vorhanden sein.
Gewährleistung: 2 Jahre bei Neuware, Ansprechpartner ist der Verkäufer, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, Ausnahmen bei Gebrauchtware und privaten Verkäufern möglich.
Dann gibt es noch das weite Feld der Grau- und Eigenimporte, der 3-jährigen Mack-Garantie, der '24-Monate-Händlergarantie' und solcher Dinge, da ist die Forensuche aber ein Quell unerschöpflichen Wissens.
Gruß
Dirk
Ich werde im folgenden mal mein Wissen als juristischer Vollblutlaie unter besonderer Berücksichtigung der Fa. Nikon zusammenfassen, vielleicht hilft's etwas. Grundannahme für alle folgenden Betrachtungen: Der Kunde kauft als Privatperson, im gewerblichen Warenverkehr gelten z.T. andere Bestimmungen.
Garantie
Garantie gewährt der Hersteller eines Produkts. Und er gewährt sie freiwillig, er ist dazu durch Nichts und Niemanden verpflichtet. Es ist eine reine 'Serviceleistung' gegenüber dem Kunden. Auf Grund dieser Freiwilligkeit kann der Hersteller die Bedingungen seiner Garantie frei festlegen. Die Laufzeit kann 1 Jahr betragen, 3 Jahre oder 100.000 km, die Entscheidung darüber liegt alleine beim Hersteller und sie kann sich auch auf Teilaspekte beschränken ('7 Jahre Garantie gegen Durchrostung').
Die Fa. Nikon gibt auf ihre Produkte in Europa idR 1 Jahr Garantie. Voraussetzung um diese Garantie in Anspruch nehmen zu können sind zwei Dinge: Der 'Gelbe Garantieschein' von Nikon Europe B.V. und ein Kaufnachweis, also Kassenzettel, Rechnung o.ä. Kann man eines von beiden oder auch beides nicht beibringen, dann kann Nikon lt. den Garantiebestimmungen eine kostenfrei Reparatur ablehnen und ist damit auf der juristisch sicheren Seite. Wenn man dummerweise wirklich seine Unterlagen verloren hat kann man natürlich auf die Kulanz von Nikon hoffen, aber eben: Kulanz, da kann man dann nichts mehr einklagen.
So weit, so einfach: Produkt in Europa gekauft, in Europa zur Reparatur, alles schön. Komlizierter wird es wenn das außereuropäische Ausland ins Spiel kommt. Auf Objektive gewährt Nikon idR eine '1-Year-World-Wide-Warranty', also kann man 'europäische' Objektive in den USA, in Japan oder wo auch immer reparieren lassen - Voraussetzung natürlich immer man hat die Garantiekarte. Die 5-jährige Garantie die Nikon in den USA auf Objektive gibt ist meines Wissens nach jedoch nicht nach Europa 'übertragbar', ab dem zweiten Jahr muß man sein in den USA erworbenes Objetiv dann zum Reparieren über den Teich schicken.
Bei Digitalkameras gewährt Nikon eine 1-jährige regional eingeschränkte Garantie. D.h. die Kameras haben nur Garantie in der Region in der sie erworben wurden. Wenn ich mir eine Digitalkamera aus Asien mitbringe, dann muß ich sie zum Reparieren auch wieder dorthin zurückschicken mit meinen gesammelten Garantieunterlagen. Wenn man Nikon Deutschland glaubhaft versichert das man bis vor einem halben Jahr in Tokyo gearbeitet hat und jetzt wieder nach Hintertupfingen gezogen ist, dann wäre das einen Versuch wert, wie man darauf in Düsseldorf reagiert ist mir nicht bekannt.
So weit klar? Gut. Dann noch zwei Ergänzung:
1. Sigma gewährt eine 3-jährige Garantie auf Objektive wenn man sein Objektiv innerhalb von 8 Wochen nach dem Kauf dort registriert. Ein netter Service den man nicht aus Schusseligkeit verschenken sollte.
2. Grauimporte zeichnen sich idR eben genau durch das Fehlen einer Garantiekarte aus; in dem Fall klopft man beim Hersteller also an verschlossene Türen.
Gewährleistung
Komplett andere Baustelle. Hier kommt jetzt der Gesetzgeber ins Spiel, der diese Gewährleistung - die eigentlich Mängelhaftung heißt - in den einschlägigen Gesetzeswerken sehr genau festgelegt hat.
Für 'uns' ist hier die Sachmängelhaftung interessant. Für diese Sachmängel haftet der Verkäufer, also der gewerbliche Händler, und zwar 2 Jahre lang.
Hört sich gut an, hat aber einen Pferdefuß: Die sog. Beweislastumkehr. Die besagt folgendes: Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf auf, dann ist davon auszugehen das er bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden vor und der Kunde hat einen Anspruch darauf das dieser Mangel beseitigt wird. Tritt der Mangel später auf, also in den Monaten 7-24, dann ist es am Kunden nachzuweisen das die Ursache dieses Mangels beim Kauf bereits vorhanden vor. Ein Unterfangen welches sicherlich nicht immer einfach sein wird u.U. Umständen auch Kosten nach sich zieht (z.B. Gutachter).
Sonderfälle der Gewährleistung gibt es beim Verkauf gebrauchter Produkte, da kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr einschränken und private Verkäufer können sie komplett ausschließen (Das ist dann dieser EU-Satz der ewig und falsch unter jeder Ebay-Auktion druntersteht).
Soweit alles klar? Dann fasse ich das mal grob zusammen:
Garantie: (Bei Nikon) 1 Jahr, Ansprechpartner ist die Fa. Nikon, Garantieschein und Kaufbeleg müssen vorhanden sein.
Gewährleistung: 2 Jahre bei Neuware, Ansprechpartner ist der Verkäufer, Beweislastumkehr nach 6 Monaten, Ausnahmen bei Gebrauchtware und privaten Verkäufern möglich.
Dann gibt es noch das weite Feld der Grau- und Eigenimporte, der 3-jährigen Mack-Garantie, der '24-Monate-Händlergarantie' und solcher Dinge, da ist die Forensuche aber ein Quell unerschöpflichen Wissens.
Gruß
Dirk
zu eröffnen, als sich zunächst mal selbst die Mühe zu machen und einwenig zu lesen, was bereits xxx-Mal geschrieben wurde.