Die D750 und die Wetterfestigkeit

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… Was spricht dagegen, den IP Code in den technischen Daten zu nennen?


Zwei Antworten:
1. wäre das meist fällige IP00 eine Null-Aussage
2. muß dafür (teuer) normgerecht geprüft werden

Letzteres ist bei Kameras u.ä. nur sinnvoll, wenn
ein nützliches Ergebnis (z.B. IP54) erwartbar ist.


… Jetzt habe ich auf meine erneute Nachfrage die Antwort bekommen, dass auf allen Prospekten steht, dass Irrtümer und Änderungen vorbehalten sind.

Ist das wirklich so einfach?


Im Prinzip ja, nennt sich salvatorische Klausel.



 
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Die Reaktion hat mich eigentlich mehr verärgert als der Umstand nicht im Regen fotografieren zu können.

Jetzt habe ich auf meine erneute Nachfrage die Antwort bekommen, dass auf allen Prospekten steht, dass Irrtümer und Änderungen vorbehalten sind.

Ist das wirklich so einfach?

Moin
eine korrekte Antwort wird dir nur ein Jurist geben können, da aber in Foren verbindliche juristische Aussagen nicht zulässig sind .......
mal anders gefragt:
was ist eher "Verbindlich"
ein Werbeprospekt oder die BDA
 
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Jetzt habe ich auf meine erneute Nachfrage die Antwort bekommen, dass auf allen Prospekten steht, dass Irrtümer und Änderungen vorbehalten sind.

Ich finde die Antworten auf die Nachfragen irgendwie interessant, wenn auch nicht im positiven Sinn.

Das fänd ich nun sogar ärgerlich und ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich im Ernstfall so aus der Affaire ziehen können.

Wie ein Richter im Ernstfall entscheidet, kann nie jemand vorher wissen. Dass hier nicht unbedingt ein Irrtum, sondern schon eine wissentliche Täuschung vorliegt, sollte jedoch jedem klar sein.
 
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Moin

Die Werbung ist bei mehr oder weniger allen Herstellern ähnlich, aber manche nennen den IP Code, wie ich bereits einige Beiträge vorher geschrieben habe. Was spricht dagegen, den IP Code in den technischen Daten zu nennen?

Der Code muss nicht angegeben werden, wird er nicht angegeben, ist das elektrisches Betriebsmittel nach IP20 geschuetzt.
Ohne Pruefueng darf es nicht in den Handel. Damit ist alles rechtliche abgedeckt.

Man bekommt beim Anfassen der Kamera keine gewischt, da das Gehaeuse den direkten Kontakt zu stromfuehrenden Teilen verhindert.
Man kann auch nicht mit einem leitenden Gegenstand irgendwas im Gehaeuse beruehren und dann eine gezimmert bekommen. Ziffer 2 deckt damit das elektrische ab.

Da die zweite Ziffer 0 ist, ist die Kamera nicht vor dem Eindringen von Wasser geschuetzt. Deswegen steht auch irgendwo im Handbuch was von (sinngemaess) 'vor Feuchtigkeit schuetzen' usw, um im Falle eines Rechtsstreits zu sagen 'Auf Seite soundso steht zum Thema Wasser...'.

In den Klassen ist auch klar beschrieben, was 'Spritzwasser' heisst, bevor hier jetzt einige Panik bekommen, dass nur die D4 dagegen geschuetzt ist. Zwischen Regen und Wasser unter Druck deraus allen Richtungen auf das Gehaeuse einwirkt liegen Welten.

Damit ist alles Rechtliche abgedeckt. Wer hier jetzt dem TE oder sonstigen Leuten im Brustton der Ueberzeugung erzaehlt, oder womoeglich noch animiert, Nikon wuerde hier absichtlich Leute mit ihrer Werbung bescheissen und sollte ruhig mal beklagt werde, sollte sich vielleicht vorher mit der Thematik mal ein wenig befassen, damit er weiss, wovon er spricht.
Nikon spricht von abgedichtet, d.h., es befinden sich Dichtungen im Gehaeuse an bestimmten Stellen. Mehr nicht.

Weder garantiert, noch verspricht Nikon damit Schutz gegen irgendetwas ausser Klasse 0. Sie sagen aus, es befinden sich Dichtungen im Gehaeuse, wie auf ihren Internetseiten und anderen Zeichnungen markiert. Wuerde alle Gehaeuse wissentlich ohne diese Dichtungen ausgeliefert, erst dann koennte man von Taeuschung sprechen.

Nikon macht da etwas Gummi in die Kameras, was aber eben nur innerhalb der Klasse 0 Schutz bietet, damit alle anderen Klassen aber weiter ausschliesst.

Das dies jetzt fuer nicht ausgebildete Elektriker schwer nachvollziehbar ist weiss ich. Ebenso, warum ein Badezimmer kein Feuchtraum ist, eine Backstube aber schon. (ist wirklich so, bei Zweifel VDE0100 durchlesen)

Aber dafuer gibt es eben die diversen Ausbildungsberufe zu allem was mit Strom zu tun hat. Ebenso, wie es ausgebildete Juristen gibt, die eindeutig sagen koennen, was ein falsches Werbeversprechen ist. Auf die Leute wuerde ich in der Regel eher hoeren, bevor ich wirklich juristische Schritte erwaege, die bei sowas sehr teuer sind.

Da das Display mit Schrauben via Metallgedoens von aussen am Gehaeuse befestigt ist, also trennbar(!) mit dem Gehause verbunden, ist das Display von allen Aussagen zum Gehaeuse technisch ausgeklammert.

Wer mehr dazu wissen will, dem wird hier geholfen: www.vde-verlag.de

Dem TE wuerde ich jedenfalls davon abraten, juristisch vorzugehen. Da ist eine Regentuete fuer EUR 5,- am Ende guenstiger. Wie gesagt, die Kameras duerfen ohne Pruefung nicht auf den Markt, da Nikon nicht behauptet, die D750 waere irgendwas anderes als IP20, ist die Aussage 'abgedichtet' eben nicht falsch. Ist in zig Normen alles ausfuehrlich in Deutschland geregelt, wie Otto Normalverbraucher das versteht und empfindet, ist juristisch ein ganz anderes Thema.

Gilt uebrigens fuer alle elektrischen Betriebsmittel, nicht nur fuer Kameras, alles was ihr mit Strom betreibt und legal ueber den Fachhandel in Deutschland erworben habt. Zum Schutz der Verbraucher und nicht um sie zu bescheissen.
 
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Nikon spricht von abgedichtet, d.h., es befinden sich Dichtungen im Gehaeuse an bestimmten Stellen. Mehr nicht.

Weder garantiert, noch verspricht Nikon damit Schutz gegen irgendetwas ausser Klasse 0. Sie sagen aus, es befinden sich Dichtungen im Gehaeuse, wie auf ihren Internetseiten und anderen Zeichnungen markiert. Wuerde alle Gehaeuse wissentlich ohne diese Dichtungen ausgeliefert, erst dann koennte man von Taeuschung sprechen.
Nikon behauptet im Werbeprospekt, die Dichtungen schützten die Kamera gegen Regen, d. h., sie machen durchaus eine sehr konkrete Aussage, was diese Dichtungen bewirken sollen.

So, und nun definiere mal bitte juristisch verbindlich, was unter "Regen" zu verstehen ist. Offensichtlich ist "Regen" juristisch nach Deiner Ansicht eines nicht, nämlich Feuchtigkeit. :rolleyes:

Abgesehen davon hat eine Bemerkung wie "Vor Feuchtigkeit schützen" irgendwo unten auf Seite 789 der Bedienungsanleitung wohl etwa dieselbe Relevanz wie Lizenzbedingungen für eine Software, die erst bei der Installation, nicht aber vor dem Kauf der Software präsentiert werden - nämlich gar keine, weil sie dem Kunden VOR der Kaufentscheidung nicht bekannt ist, sondern eben nur die vollmundige Werbeaussage, dass die Kamera durch "aufwändige Dichtungen gegen Regen geschützt" sei.


Da das Display mit Schrauben via Metallgedoens von aussen am Gehaeuse befestigt ist, also trennbar(!) mit dem Gehause verbunden, ist das Display von allen Aussagen zum Gehaeuse technisch ausgeklammert.
Außer mit den Schrauben ist das Display noch mit einem Flachbandkabel mit dem Kameragehäuse verbunden und es gibt keine vom Benutzer zu lösende Steckerverbindung.
Was soll ein Nutzer also tun, um das Gehäuse und das Display zu trennen, etwa das Flachbandkabel durchschneiden oder es einfach herausreißen? :confused:
Aus Kundensicht ist der Umstand, dass der Nikon-Reparaturservice das Display nach dem Öffnen des Gehäuses und Lösen der Kabelverbindung im Innneren vom Gehäuse trennen kann, vollkommen irrelevant. Denn aus Sicht des Kundendienstes ist jedes einzelne Teil der Kamera irgendwie "trennbar" mit dem Gehäuse verbunden (außer natürlich dem Gehäuse selbst).
 
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Nikon behauptet im Werbeprospekt, die Dichtungen schützten die Kamera gegen Regen, d. h., sie machen durchaus eine sehr konkrete Aussage, was diese Dichtungen bewirken sollen.

Richtig, bewirken sollen. Bis zu einem Grad eben. Innerhalb der Klassifizierung. Aber sie sagen nirgendwo ''Die Kamera ist vollstaendig gegen Staub oder Regen geschuetzt".
Nikon mag vielleicht den Eindruck erwecken, dass der Body regen- und staubdicht ist, genauso wie die Waschmittelwerbung sagt, dass Pulver X alle Flecken rausmacht. Aber sie sagen nirgendwo explizit, weder in der Werbung, noch in der BDA (und die ist rechtlich relevant), das vollstaendiger Schutz besteht. Und wer kommt denn auf die Idee, den weissen Riesen vor den Kadi zu ziehen, weil die Gras- oder Rotweinflecken dringeblieben sind, obwohl in der Werbung gesagt wird, 'macht strahlend weiss'?

So, und nun definiere mal bitte juristisch verbindlich, was unter "Regen" zu verstehen ist. Offensichtlich ist "Regen" juristisch nach Deiner Ansicht eines nicht, nämlich Feuchtigkeit. :rolleyes:

Deinen Smiley kannste dir sparen. Ich brauche gar nichts definieren und habe auch nicht derartigen Schwachsinn behauptet.
Wurde hier auch schon verlinkt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart
Da steht kurz und knapp erlaeutert, welche Klasse gegen welche Art von Wassereinfluss schuetzt, da stehen auch die Normen, wo alles explizit erlaeutert ist. Und so lange Nikon nicht irgendwo schwarz auf weiss schreibt "Geschuetzt gemaess Klasse IP2(irgendwas ausser Null)", haben sie rechtlich den Arsch an der Wand. Und das haben sie von den zertifizierenden Stellen schwarz auf weiss!

Aber vielleicht koenntest du ja mal die ganzen Paragraphen hier verlinken, die deine mehrfachen Aussagen zum Thema 'Nikon betreibt irrefuehrende Werbung' juristisch zweifelsfrei untermauern. Gerne auch mit aehnlichen Beispielen von zurueckliegenden Faellen.

Wenn der TE oder ein anderer User sich naemlich auf Grund deiner Aussagen hier dazu hinreissen laesst, es einfach mal drauf ankommen zu lassen und er als Begruendung deine Aussagen anfuehrt, schon mal dran gedacht, an wen der sich im Zweifel wenden koennte, wenn es in die Hose geht? Wer wegen sowas vor Gericht zieht, wird sicherlich auch vor Gericht versuchen, den Schaden zu begrenzen, wenn er ploetzlich Kosten im mittleren vierstelligen Bereich hat.

Sowas kann ganz schoen nach hinten losgehen.

Abgesehen davon hat eine Bemerkung wie "Vor Feuchtigkeit schützen" irgendwo unten auf Seite 789 der Bedienungsanleitung wohl etwa dieselbe Relevanz wie Lizenzbedingungen für eine Software, die erst bei der Installation, nicht aber vor dem Kauf der Software präsentiert werden - nämlich gar keine, weil sie dem Kunden VOR der Kaufentscheidung nicht bekannt ist, sondern eben nur die vollmundige Werbeaussage, dass die Kamera durch "aufwändige Dichtungen gegen Regen geschützt" sei.

Bei mir im Handbuch steht auf der ersten Seite gleich als zweiter Satz
"To get the most from your camera, please be sure to read all instructions thoroughly and keep them where they will be read by all who use the product".
Auf Deutsch sinngemaess "Um das Potential Ihrer Kamera groesstmoeglich auszunutzen, gehen Sie bitte sicher, dass sie alle Anleitungen sorgfaeltig lesen und bewahren Sie sie mit der Kamera auf damit jeder der sie benutzt liest".

Wenn der Kunde das nicht macht, ist das sein Bier. Vielleicht gibt es aber ja einen Richter, der auf den Einwand 'steht ausdruecklich in der BDA' ein 'Wer soll denn die 340 Seiten vorm Einschalten alle lesen?' gelten laesst.
Gefaellt dem Kunden nicht, was er liest, gibt es kein Gesetz in Deutschland, dass ihn daran hindert, die Kamera zurueckzugeben, im gesetzlich festgesetzten Rahmen. Eben aus diesem Grund wird auch die BDA im Lieferumfang mit angegeben und soll bei Fehlen reklamiert werden.

Was soll ein Nutzer also tun, um das Gehäuse und das Display zu trennen, etwa das Flachbandkabel durchschneiden oder es einfach herausreißen? :confused:

Der Kunde soll es gar nicht trennen, da dies nicht dem ueblichen Gebrauch des Produkts entspricht. Warum, wann und wie bestimmte Teile von Konstruktionen rechtlich durch bestimmte Eigenschaften Teile eines Gehaeuses sind oder nicht, ist auch alles in Normen, Vorschriften etc. geregelt. Vor Gericht ist meine Meinung oder deine Meinung komplett wumpe. Eben um diese Konflikte vor Gericht einheitlich regeln zu koennen.

Will der Kunde die Kamera bei Regen nutzen, muss er entweder eine Kamera fuer entsprechendes Geld kaufen, die all das bietet und dementsprechend klassifiziert ist, oder er sichert nach. Oder er gibt sie wie gesagt zurueck.

Genauso koennte man sagen, Nikon sagt, die D600 kann man ruhig bei -20 abwaerts nutzen, weil in diesem Video Florian Schulz genau das macht:


Trotzdem steht in der BDA, 'unter 0C nicht nutzen'.
Und nur das waere relevant vor Gericht und nicht das Video, falls ich auf die Idee komme, Nikon zu verklaegen, weil meine D600 nach 6 Stunden bei -35C nicht mehr ganz so funktioniert, wie vor der Aktion. Jeder serioese Anwalt duerfte einem das auch in einem Gespraech recht einfach erklaeren koennen. Dafuer geht man aber auch eben zu einem Experten und bezaehlt ihm oder ihr ein entsprechendes Geld und verlaesst sich nicht auf irgendwelche Ratschlaege aus dem Netz.
 
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Ich war die letzten Wochen an der Ostsee. Die D750 war im Rahmen bestimmungsgemässer Benutzung sowohl Minusgraden, Regen sowie feuchter Wärme ausgesetzt. Abgesehen von meinen auch nach vielen Jahren noch ab und an aufpoppenden fotografischen Unzulänglichkeiten konnte ich keine Fehlfunktionen oder Beschädigungen an meiner D750 erkennen.
Ich berichte, wie es in vielleicht zwei Jahren mit etwaigen Langzeitschäden aussieht. Aber vielleicht habe ich ja dann schon eine D780s.
 
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Ich melde mich hier auch noch einmal zurück.

Calgary scheint da ja gut drin ausgebildet zu sein und vom Thema Ahnung zu haben. Aber im Prospekt steht nunmal, dass die Kamera gegen Staub und Regen abgedichtet ist. Das Wort "vollständig" wird zwar nicht genannt aber das ist auch nicht notwendig. Ich finde eben, dass man als Kunde eben nicht so gut ausgebildet sein muss, um herauszufinden, was geht und was nicht.

Das Beispiel mit dem Waschpulver ist meiner Meinung nach nicht passend, weil in der Werbung generell übertrieben wird, aber ein Prospekt mit technischen Angaben keine Werbung im klassischen Sinn ist, sondern der Information des Kunden vor dem Kauf dient. Und da sollte es so stehen, wie es auch ist.

Übrigens, Nikon hat sich NICHTS angenommen und mich an den Verkäufer verwiesen. Der Verkäufer hat mit dem Kopf geschüttelt und mir gesagt, dass er Nikon da nicht verstehen kann. Er hat mir geraten die Korrespondenz auszudrucken und nach Düsseldorf zu fahren und das mit einem Mitarbeiter von Nikon Auge in Auge das zu besprechen. Düsseldorf ist nicht weit. Vielleicht fahre ich wirklich mal hin.

Wie ich schon ein paar mal geschrieben habe, werde ich die Regendichtigkeit bestimmt nicht vermissen, weil ich zu bequem bin. Mich stört es nur sehr, dass so eine Aussage gemacht wird, die dann wieder zurück genommen und man im Garantiefall im Stich gelassen wird, wenn die Kamera einen Feuchtigkeitsschaden haben sollte.
 
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Hallo,

meine war bereits mehrfach Regen, Schneefall, starken Minustemperaturen, starken Temperaturschwankungen und damit verbunden Kondenswasserbildung ausgesetzt. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage ob meine D750 evtl. defekt ist weil sie dies alles bisher ohne feststellbare Schäden überstanden hat.

Liebe Leute, nun lasst einfach mal die Kirche im Dorf. Natürlich darf man die Frage stellen ob immer alles so richtig ist wie es in der Werbung propagiert wird. Man sollte auch nicht unbedingt alles ohne es zu hinterfragen für bare Münze nehmen. Aber man sollte auch mal den normalen Menschenverstand zu Rate ziehen und sich überlegen was man sich gekauft hat.

Es ist keine Kamera die zu 100% Wasserdicht und/oder Staubdicht ist wie übrigens alle anderen (D)SLR auch. Natürlich wird sie jeder verantwortungsbewusste Nutzer bei einem Gewitterregen nach dem fotografieren wieder in die Tasche stecken oder einen Regenschutz verwenden. natürlich wird sie kein verantwortungsbewusster Nutzer im Pool oder im Meer versenken. Jedem sollte klar sein dass ich sie in der Sahara bei einem Sandsturm besser nicht ungeschützt einsetzen sollte. Diese ganze Diskussion wird meiner Meinung nach langsam Absurd. Jeder Nutzer sollte sich bewusst sein dass er auf seine Gerätschaften aufpassen muss. Tut er das wird in aller Regel nicht viel passieren. Meint er dies nicht tun zu müssen läuft er halt Gefahr dass es mal in die Hose geht.

nach nunmehr über 30 Jahre fotografieren ist mir noch nie eine Kamera ernsthaft kaputt gegangen weil ich sie bei den üblichen Witterungsbedingungen benutzt habe. Klar, es musste mal was gereinigt oder nachjustiert werden, klar hatte auch ich auch mal eine defekte Frontlinse oder einen defekten Schalter. Ich habe immer versucht meine Geräte im Rahmen meiner Möglichkeiten zu schützen. Sei es in der Sahara, im hohen Norden (Skandinavien), auf Bergen, im Regenwald oder sonst wo.

Und ein gewisses Restrisiko bleibt sowieso immer.

So, ich bin hiermit raus aus diesem Thread. Er dreht sich ohnehin nur im Kreis.

Niemand muss sich jetzt persönlich angegriffen fühlen, ich gebe nur meine Meinung wieder.
 
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Kann man die Kamera bei leichtem Regen benutzen oder nicht? (Leichter Regen = Draußen ohne Regenjacke)

Geht sie dann kaputt, kann ich das auf Garantie reparieren lassen oder nicht?

Gibt's du mir das schriftlich? Dann ist doch alles tutti. Denn Nikon hat es mir erst schriftlich gegeben und dann widerrufen. Das ist nicht tutti.
 
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Lieber megabit,

ich habe mir einmal eine Winterjacke, die explizit gegen Kälte konzipiert worden ist, gekauft und habe dann doch mal drin gefroren. Hab sie trotzdem behalten und nicht reklamiert. :fahne:


Außerdem ist Deine Kamera - so Du sie hast - wahrscheinlich auch noch innen trocken, oder? Mach Dir 'nen Kopp, wenn's soweit ist und fass den ernst und gut gemeinten Hinweis des Nikon-MA's nicht als Widerspruch, sondern als Empfehlung auf.

Und ... mach doch Fotos mit dem neuen Teil; das bringt doch mehr Freude als unzufriedenes Gemeckere über ungelegte Eier.
 
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Hallo,

im Nikon Internetauftritt steht für die neue D5500:

Optimiertes Design: die außergewöhnlich portable D5500 ist viel häufiger die Kamera der Wahl, als man zunächst vermuten könnte. Aufgrund ihres leichten, aber dennoch robusten Monocoque-Gehäuses ist diese Kamera der perfekte Begleiter für das Fotografieren in allen Lebenslagen.

in allen Lebenslagen, heißt doch auch bei Regen, oder :D
 
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Lieber Jürgen,

ist denn durch die Kälte, die durch deine Jacke gedrungen ist, ein Schaden in Höhe von ca. 2.000 Euro entstanden, den die Jacke laut Werbung verhindern sollte und den du jetzt nicht ersetzt bekommst, weil der Support der Jacke jetzt sagt, dass nur der rechte Ärmel gut gegen Kälte abgedichtet ist??

Ja, ich habe die Kamera und sie ist noch trocken innen. Ich hoffe das bleibt auch so.

Jetzt hab ich hier keine Lust mehr. Ich werde im Regen fotografieren. Geht sie aufgrund von Wasser kaputt werde ich klagen.
 
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Hallo,

im Nikon Internetauftritt steht für die neue D5500:

Optimiertes Design: die außergewöhnlich portable D5500 ist viel häufiger die Kamera der Wahl, als man zunächst vermuten könnte. Aufgrund ihres leichten, aber dennoch robusten Monocoque-Gehäuses ist diese Kamera der perfekte Begleiter für das Fotografieren in allen Lebenslagen.

in allen Lebenslagen, heißt doch auch bei Regen, oder :D

... diese Aussage bezieht sich auf den jeweiligen Gemütszustand ...!:dizzy:
 
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Im Prospekt steht:
"Robustes Gehäuse und aufwändige Abdichtung gegen Staub und Regen."
Dass man das Ding jetzt vorsichtig behandeln muss, und das Klappdisplay wieder ausgenommen ist, ist mir klar.
Aber dass man dazu eine elektrotechnische Ausbildung haben muss
oder beim Wasserschutz arbeiten soll, um zu verstehen, dass man das Ding
tunlichst nicht im Regen benutzt...
Was soll das denn nun?

Nein, sollte Nikon bei dieser Art von Werbung haftbar gemacht werden,
würde mir das nicht leid tun.

Wie kann man sowas drucken?

Muss ich die 24 Megapixel jetzt auch nachzaeheln, weil es vielleicht
nur 20 oder 16 sind. Ist der Akku vieleicht nur eine Batterie.
Oder läuft der Akku aus, wenn ich im Hochformat knipse?

"erreicht das selbe hohe Niveau wie..."

Das soll auch noch unterstreichen wie toll das ganze dicht ist.
Der Prospekt kommt ja doch etwas seriöser daher als Waschmittelwerbung.

Bin mal gespannt ob ein Ami das Ding mal ins Wasser wirft und klagt... :)

Zumindest ich stelle die Behauptung auf, dass man als durchschnittlicher Anwender nicht auf die Idee kommen muss,
das Ding nicht bei Regen oder Spritzwassergefährdung einzusetzen.

Gruß
Jürgen
 
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Nun ja, die D750 ist ausdrücklich keine Unterwasserkamera. Dennoch ist natürlich in "Amiland" juristisch alles möglich.

Dort haben sie Red Bull verklagt, weil der klagenden Partei nach dem Trinken des Getränks entgegen der Werbung keine Flügel gewachsen sind. Tatsächlich hat die Geschichte mit einem Vergleich zugunsten des Klägers geendet. Hier bei uns dürfte das noch nicht funktionieren, da die Gerichte hierzulande wohl noch von einem vorhandenen Restverstand ausgehen, dessen Nichtbenutzung nicht automatisch den Hersteller eines Produkts haftbar macht.
 
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