Es gibt bzgl. des Bewerbens von Produkteigentschaften ganz klare gesetzliche Regeln. Eine davon besagt, dass ein Produkt die in der Werbung zugesicherten Eigenschaften auch tatsächlich aufweisen muss. Und wenn in der Werbung die Abdichtung des Kameragehäuses gegen Regen hervorgehoben wird ohne auch nur mit einer Silbe darauf einzugehen, dass dies nicht fürs untrennbar mit dem Gehäuse verbundene Display gilt, dann liegt hier eindeutig eine Irreführung der Verbraucher vor.Dass der Hersteller das bewirbt, aber das gleichzeitig nicht beschwören will, halte ich für verständlich.
Klar ist es verständlich, dass Nikon versucht, mit solch irreführender Werbung den Absatz anzukurbeln. Doch für ebenso verständlich halte ich es, wenn Verbraucher sich so etwas nicht gefallen lassen.
Wenn es für Dich nicht mehr als "Humbug" ist, wenn eine Kamera für 2.000 € nach ein bisschen Regen evtl. nur noch Schrottwert hat, weil der Hersteller sagt "Also, die Kamera ist ja schon gegen Regen geschützt, bloß der untrennbar mit der Kamera verbundene Klappmonitor nicht", dann weiß ich gar nicht, wozu ich Dich mehr beglücklichwünschen soll, zu Deiner inneren Ausgeglichenheit, mit der Du mal eben ganz locker 2.000 € Totalverlust weglächelst oder zum Stand Deines Bankkontos, von dem Du mal eben 2.000 € nimmst, um Dir eine neue Kamera zu kaufen.Wer wird sich im Streitfall darüber schon einigen können, ob dem Gerät nicht zu viel des Guten zugemutet wurde? Und soll man mit so einen Humbug tatsächlich ein Gericht belästigen?
Ich würde in solch einem Fall durchaus ein Gericht "belästigen", denn irreführende Werbung ist per se kein Witz und schon gar nicht, wenn so ein "Witz" auf meine Kosten gehen sollte.
Soweit ich weiß, hast Du auch keine Kamera mit Klappdisplay, also keine Kamera, von der Dir die Prospektwerbung suggeriert, sie sei gegen Regen geschützt, und später musst Du irgendwo im Kleingedruckten unten auf Seite 782 des Handbuchs in einem Nebensatz lesen, dass dieser Regenschutz sich nicht auf das Display bezieht. Das ist ungefähr so, als würde man ein Haus damit bewerben, dass das Dach besonders gut gegen Regen abgedichtet ist, dabei aber "vergessen" zu erwähnen, dass sich diese Abdichtung leider nicht auf die eingebauten Dachfenster bezieht und man als Hausbesitzer daher leider damit rechnen muss, dass einem bei Starkregen an den Dachfenstern eimerweise die Brühe ins Haus schwappt.Wenns ein bisschen fisselt, behalt ich meine Knipse über der Schulter, solange ich dabei nicht stundenlang durch Venedig laufe. In diesem Fall schieb ich sie unter die Jacke.
Ein paar Sekunden Sturzregen muté ich ihr auch zu. Da hilft auch mal nur etwas gesunder Menschenverstand und ein wenig Risikofreudigkeit.
Ich denke aber, argumentativ drehen wir uns eh' im Kreis; es ist wohl wieder einmal alles gesagt, bloß noch nicht von jedem.
Schönes Wochenende euch allen!


