… Was spricht dagegen, den IP Code in den technischen Daten zu nennen?
… Jetzt habe ich auf meine erneute Nachfrage die Antwort bekommen, dass auf allen Prospekten steht, dass Irrtümer und Änderungen vorbehalten sind.
Ist das wirklich so einfach?
Die Reaktion hat mich eigentlich mehr verärgert als der Umstand nicht im Regen fotografieren zu können.
Jetzt habe ich auf meine erneute Nachfrage die Antwort bekommen, dass auf allen Prospekten steht, dass Irrtümer und Änderungen vorbehalten sind.
Ist das wirklich so einfach?
Jetzt habe ich auf meine erneute Nachfrage die Antwort bekommen, dass auf allen Prospekten steht, dass Irrtümer und Änderungen vorbehalten sind.
Das fänd ich nun sogar ärgerlich und ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich im Ernstfall so aus der Affaire ziehen können.
Moin
eine korrekte Antwort wird dir nur ein Jurist geben können.
Die Werbung ist bei mehr oder weniger allen Herstellern ähnlich, aber manche nennen den IP Code, wie ich bereits einige Beiträge vorher geschrieben habe. Was spricht dagegen, den IP Code in den technischen Daten zu nennen?
Nikon behauptet im Werbeprospekt, die Dichtungen schützten die Kamera gegen Regen, d. h., sie machen durchaus eine sehr konkrete Aussage, was diese Dichtungen bewirken sollen.Nikon spricht von abgedichtet, d.h., es befinden sich Dichtungen im Gehaeuse an bestimmten Stellen. Mehr nicht.
Weder garantiert, noch verspricht Nikon damit Schutz gegen irgendetwas ausser Klasse 0. Sie sagen aus, es befinden sich Dichtungen im Gehaeuse, wie auf ihren Internetseiten und anderen Zeichnungen markiert. Wuerde alle Gehaeuse wissentlich ohne diese Dichtungen ausgeliefert, erst dann koennte man von Taeuschung sprechen.
Außer mit den Schrauben ist das Display noch mit einem Flachbandkabel mit dem Kameragehäuse verbunden und es gibt keine vom Benutzer zu lösende Steckerverbindung.Da das Display mit Schrauben via Metallgedoens von aussen am Gehaeuse befestigt ist, also trennbar(!) mit dem Gehause verbunden, ist das Display von allen Aussagen zum Gehaeuse technisch ausgeklammert.
Nikon behauptet im Werbeprospekt, die Dichtungen schützten die Kamera gegen Regen, d. h., sie machen durchaus eine sehr konkrete Aussage, was diese Dichtungen bewirken sollen.
So, und nun definiere mal bitte juristisch verbindlich, was unter "Regen" zu verstehen ist. Offensichtlich ist "Regen" juristisch nach Deiner Ansicht eines nicht, nämlich Feuchtigkeit.
Abgesehen davon hat eine Bemerkung wie "Vor Feuchtigkeit schützen" irgendwo unten auf Seite 789 der Bedienungsanleitung wohl etwa dieselbe Relevanz wie Lizenzbedingungen für eine Software, die erst bei der Installation, nicht aber vor dem Kauf der Software präsentiert werden - nämlich gar keine, weil sie dem Kunden VOR der Kaufentscheidung nicht bekannt ist, sondern eben nur die vollmundige Werbeaussage, dass die Kamera durch "aufwändige Dichtungen gegen Regen geschützt" sei.
Was soll ein Nutzer also tun, um das Gehäuse und das Display zu trennen, etwa das Flachbandkabel durchschneiden oder es einfach herausreißen?
Hallo,
im Nikon Internetauftritt steht für die neue D5500:
Optimiertes Design: die außergewöhnlich portable D5500 ist viel häufiger die Kamera der Wahl, als man zunächst vermuten könnte. Aufgrund ihres leichten, aber dennoch robusten Monocoque-Gehäuses ist diese Kamera der perfekte Begleiter für das Fotografieren in allen Lebenslagen.
in allen Lebenslagen, heißt doch auch bei Regen, oder
Bin mal gespannt ob ein Ami das Ding mal ins Wasser wirft und klagt...
Gruß
Jürgen
Nun ja, die D750 ist ausdrücklich keine Unterwasserkamera. Dennoch ist natürlich in "Amiland" juristisch alles möglich.
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