Mal abgesehen von dem 'wird als Geschenk deklariert'-Passus finde ich das der Mann da eine sehr gute, klare und faire Beschreibung der Kamera und der Umstände eingestellt hat.
Da gibt es eigentlich nix zu meckern, und das der Käufer im Fall des Falles die Einfuhrumsatzsteuer berappen muß steht auch dabei. Außerdem hat man als Käufer sicherlich auch die Möglichkeit darum zu bitten das der korrekte Warenwert auf dem Paket angegeben wird, dann ist man aus allen zolltechnischen Winkelzügen raus.
"Die Garantieleistung ist nur in Japan gueltig und das fuer ein Jahr. Da Nikon stets immer Hochqualitative Produkte hergestellt, sollte dies wiederum kein Problem darstellen. Falls jedoch, etwas mit Kamera nicht stimmen sollte, dann kann man Nikon Deutschland auf Kulanz fragen, ob die Kamera in der Garantiezeit repariert werden kann. Wenn man sich nett darstellt , sollte dies eigentlich kein Problem sein."
Mal abgesehen von dem 'wird als Geschenk deklariert'-Passus finde ich das der Mann da eine sehr gute, klare und faire Beschreibung der Kamera und der Umstände eingestellt hat.
Wobei gerade der von Dir erwähnte Passus genaugenommen schon den Sachverhalt des Betruges - oder sagen wir mal "den Gedanken daran" - darstellt. Da nützt ihm auch keine noch so gute, klare und faire Beschreibung Oder anders: ob nun Geschenk oder nicht Geschenk, dass dürfte den Zoll nicht interessieren. Da wird kassiert.
foxmulder schrieb:
Kauf dir mal ein paar Hosenträger, denn dein A**** wird künftig deine Hose nicht mehr halten!
Also gut, kein Zoll (wegen Digicam), aber 19% Steuern allemal.
Meintest Du das, Dirk?!
P.S.: laut Japanischer Preissuchmaschine liegt der günstigste Anbieter in Japan bei 208,000 Yen, was € 1278,- entspricht. Bin gespannt, wie die Auktion endet...
Es entzieht sich meiner Kenntnis ob
a. der Gedanke an Betrug schon strefrechtlich relevant ist und
b. der Absender eines Pakets überhaupt belangt werden kann; steuerpflichtig ist ja der Empfänger.
Das das ganze grenzwertig, aber eigentlich ein Problem des Empfängers ist, das habe ich weiter oben schon erwähnt.
Buntspecht schrieb:
Also gut, kein Zoll (wegen Digicam), aber 19% Steuern allemal.
Natürlich meine ich das. Du schreibst in dicken, fetten Buchstaben von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, aber Digitalkameras sind nunmal zollfrei.
Gib in Zukunft also etwas mehr Acht auf deinen Allerwertesten, wer weiß wozu du ihn noch gebrauchen kannst.
Ach eins noch. Eine japanische Kamera kann man nicht in Europa anmelden. Das hat zur Folge, dass man sich keine deutsche Software herunterladen kann. Das kann u.U. auch sehr lästig sein.
Das Problem liegt sicherlich beim Empfänger!
Und dessen sollte dieser sich bewußt sein.
Da sind wir uns sicherlich einig.
Hoffentlich weiß der Empfänger das dann auch
Es reicht, irgend ein Ding mit Seriennummer anzumelden oder in der Vergangenheit angemeldet zu haben. Ich habe eine amerikanische Kamera und alles in deutsch dazu.
foxmulder schrieb:
dein A**** wird künftig deine Hose nicht mehr halten!