Austro Mechana schlägt erneut zu!

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Aus meiner eigenen Erfahrung kenne ich folgendes: Ich habe eine Praxis mit drei Sprechzimmern und einem Wartezimmer. Ich hatte in jedem Zimmer ein Radio zur Unterhaltung der Patienten aufgestellt. Kam ein netter GEMA-Mensch und meinte, ich müsse für jedes Zimmer extra Gebühren zahlen. Jeweils für eine öffentliche Aufführung bis zu 100 Personen. Obgleich ich nur maximal 6 Personen gleichzeitig beschalle. Egal!

Das ist inzwischen juristisch geregelt. Bei mir tauchte auch eine GEMA-Ratte auf, mußte aber unverrichteter Dinge wieder abziehen. Musik gibts bei uns in vier Behandlungszimmern und im Büro. Laut aktueller Rechtssprechung (zumindest die meisten Urteile), ist ein Behandlungszimmer nicht öffentlich, und damit nicht gebührenpflichtig. Einzig das Wartezimmer wäre GEMA-pflichtig. Das scheint hier inzwischen auch allgemein anerkannt, denn selbst wenn mal wieder einer vorbeischneit wird nichts mehr gefordert.
 
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Danke für den Hinweis. Da muss ich mich noch mal schlau machen. Soweit ich weiß, ist das noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mal sehen, wie das hier in NRW ist. Wäre schön, wenn der Unsinn ein Ende gefunden hätte.
 
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