Wer beaufsichtigt und kontrolliert Tierparks

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Das ist in der EU und Deutschland nicht ganz so einfach geregelt. Hier greift ein Fülle von Verordnungen und Gesetzen, und es hängt auch von den gehaltenen Tieren ab.
 
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... Kontrolle von Tierparks zuständig (im Sinne von Tierschutz)?

Erkundige dich am besten bei einer lokalen Tierschutzorganisation. In AT z. B. ist (oder war zumindest vor etlichen Jahren) Tierschutz Landessache. Da gab es Fälle, wo dubiose Tierhalter ihren Sitz in ein Nachbarbundesland verlegt haben, um einer Verfolgung zu entgehen.
 
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Ohne die Diskussion jetzt zu politisieren: Wenn Du das Gefühl hast, irgendwo sei irgendwas nicht in Ordnung, kannst Du Dich sicher auch an die örtlichen Bündnis90/die Grünen oder die Grüne Jugend wenden- da wirst Du sicher Leute finden, die das mit Dir in den Blick nehmen.

Christian (GJ)
 
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Eher noch das Veterinäramt mit dem Amtstierarzt.
Aufgaben:
* die Tierseuchenbekämpfung,
* der Tierschutz,
* die Fleischhygiene,
* die Lebensmittelüberwachung.
 
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ist es nicht so das tiere durch dass deutsche grundgesetzbuch geschützt sind (einmalig auf der welt:))
 
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ist es nicht so das tiere durch dass deutsche grundgesetzbuch geschützt sind (einmalig auf der welt:))

Aber erst in letzter Instanz ;)

Es gibt wirklich massig Verordnungen, Erlasse und Gesetze, die hier eine Rolle spielen können. Wobei heimische Wildtierarten oft getrennt von ausländischen Wildtierarten betrachtet werden.
Das geht von der EU bis zum Bundesland.
 
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Die grds. Genehmigungspflicht für diverse Arten der Tierhaltung, Zurschaustellung etc. regelt das Tierschutzgesetz (TierschG) in den §§ 11ff. :

http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__11.html

Art und Umfang der Aufsicht über derartige Einrichtungen hat die "zuständige Behörde", was sich im weiteren aus den §§16ff. TierschG ergibt:

http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__16.html

Die konkrete örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht der einzelnen Bundesländer.
 
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