Verbindliche Vorbestellung - wie verbindlich ist sie wirklich?

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sandow schrieb:
Ich nehme mal an, dass ich damit gemeint bin, obwohl die unterstellten Absichten mir völlig fern liegen. Ein Missbrauch (wenn auch nicht in rechtlichem Sinne) liegt vor, wenn die Ware zur Auswahl bestellt oder nach Lieferung umfangreich getestet wird. Da das Widerrufsrecht nun mal geltendes Recht ist, kann es eigentlich nur im Sinne des Händlers liegen, dass ein solcher Widerruf möglichst früh getätigt wird, auf jeden Fall vor Lieferung. Dann sind die eigentlichen Missbrauchsfälle ausgeschlossen. Und nur um Widerruf lange vor Lieferung ging es hier. Und dafür muss man eben keinen Grund angeben und ist auch nicht auf Kulanz angewiesen.

Nein, ich meinte nicht Dich.

Und die rechtliche Lage ist mir klar und wird auch von mir nicht diskutiert. Ich denke, damit können wir das Thema beenden.
 
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