Verbindliche Vorbestellung - wie verbindlich ist sie wirklich?

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WilliWieberg

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Hallo gemeinde,

ich habe vor 6-wochen eine D300 per fax verbindlich vorbestellt und möchte davon zurück treten. ist so etwas überhaupt möglich?

bei allen internetkäufen kann man ja zurück treten, bzw. die ware gegen geld wieder zurück schicken. wie ist es bei "verbindlichen" bestellungen?

grüße
williwieberg
 
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Eine Bestellung an sich ist immer verbindlich, allerdings gilt für Privatverbraucher das Widerrufsrecht dessen Frist erst mit Übergabe der Ware sowie ordnungsgemäßer Aufklärung über dieses Recht beginnt. Unter Kaufleuten (als solcher gilt auch der gewerbliche Verbraucher) gilt das nicht, aber hier reichen auch die häufig angewandten AGBs des Verkäufers um einen eventuellen Rücktritt vom Vertrag zu verhindern. Mehr kann ich dazu im Moment nicht beisteuern...
 
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Kauf dir mal die aktuelle c't - da wird das Thema ausführlich behandelt.
 
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Ich würde es auf dem Kulanzwege versuchen, dürfte kein Problem sein, zumal der Verkäufer die georderte D300 sicherlich anderweitig absetzen kann. Schick einfach ne Mail, dass Du die D300 nicht mehr willst, und frage an, ob er den KV storniert.....


Wenn das nicht geht, kannst Du die D300 ja mir schenken, wenn Du sie nicht mehr willst...:hehe: :hehe: :hehe:
 
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WilliWieberg schrieb:
sprich ich könnte das teil innerhalb der ersten 14 tage wieder zurück geben?
Andere können kaum noch schlafen, weil die Cam immer noch nicht da ist und Du denkst schon an´s zurückgeben :hehe: Respekt :up:

Ja, kannst Du. Ein Blick in die AGBs ist da hilfreicher als viele Vermutungen und Überlegungen.
 
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Trete mit dem Verkäufer in Kontakt und schildere ihm den Fall. Vielleicht erübrigt sich dann das ganze Gerede um das deutsche Recht, was man jetzt darf und nicht darf. Möglicherweise steht es auch in den AGBs.
 
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Vielen Dank für Eure Hilfe! Der Händler hat die Stornierung mittlerweile bestätigt.

@Buntspecht: ich fühle mich mehr zur D3 hingezogen und die kombi D3+D200 ist vernünftiger als D3+D300 :)
 
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WilliWieberg schrieb:
Vielen Dank für Eure Hilfe! Der Händler hat die Stornierung mittlerweile bestätigt.

@Buntspecht: ich fühle mich mehr zur D3 hingezogen und die kombi D3+D200 ist vernünftiger als D3+D300 :)

Na denn, Glückwunsch und drücken wir die Daumen,das alles so zur Zufriedenheit abläuft.
Gruss Ekke
 
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WilliWieberg schrieb:
Hallo gemeinde,

ich habe vor 6-wochen eine D300 per fax verbindlich vorbestellt und möchte davon zurück treten. ist so etwas überhaupt möglich?

bei allen internetkäufen kann man ja zurück treten, bzw. die ware gegen geld wieder zurück schicken. wie ist es bei "verbindlichen" bestellungen?

grüße
williwieberg
Ich hatte bei Foto Ehrhardt eine D300 bestellt und habe die Bestellung jetzt wieder storniert, weil für Capture NX das Update für die Lesbarkeit der NEF's der D300 noch aussteht. Das ging problemlos. Ich werde mir die D300 sicher kaufen. Allerdings möchte ich die NEF's dann auch im Capture NX öffnen können. Solange werde ich auf jeden Fall mit der Bestellung warten.
 
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HotDrive schrieb:
Also wenn das KEIN GRUND ist :lachen: :lachen: :lachen: :lachen:

Ja, so sehe ich dasauch, musste auch schmunzeln.;)
Es ist doch oft so bei neuen Kameras, dass die raw-Unterstützung der Konverter auf sich warten lässt. In meinem Fall heißt das dann, dass ich erst einmal jpegs fotografiere oder eben die Umwandlung in View NX und die Feinarbeit in CS3 vornehme.
Vielleicht ist aber ja auch, wie anderswo kolportiert, eine kompatible NX-Version dabei.
Ich hoffe, dass meine D300 nächste oder übernächste Woche kommt, an eine Stornierung würde ich im Traum nicht denken.
 
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Netzfetzer schrieb:
Ich hatte bei Foto Ehrhardt eine D300 bestellt und habe die Bestellung jetzt wieder storniert, weil für Capture NX das Update für die Lesbarkeit der NEF's der D300 noch aussteht. Das ging problemlos. Ich werde mir die D300 sicher kaufen. Allerdings möchte ich die NEF's dann auch im Capture NX öffnen können. Solange werde ich auf jeden Fall mit der Bestellung warten.


...sorry, das ist Unsinn.:fahne:

Capture NX ist, wie auch vergleichbare andere, dazu bestimmt die Bilder nicht nur einzulesen sondern auch damit diese auch zu bearbeiten. Wenn Dir der NX zusagt, dann gibt es absolut keinen Grund es auch nicht gleich zu kaufen und mit der vorhandener Kamera(s) zu benutzen.

Und bis Du Deine D300, D3 oder was auch immer in den Händen hältst, gibt es auf der Nikon-Seite ein Update des Capture NX ( wie z. B. für View NX) der diese Kameras auch problemlos einlesen kann.

Also kein Grund zu voreiligen „Schnellschüssen“ ins Blaue.

Gruß

Peter
 
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Netzfetzer schrieb:
Ich hatte bei Foto Ehrhardt eine D300 bestellt und habe die Bestellung jetzt wieder storniert, weil für Capture NX das Update für die Lesbarkeit der NEF's der D300 noch aussteht. .
Selten so gelacht! :lachen::lachen::lachen::lachen::lachen:

Meinst Du nicht, das es ein Update von NIKON für sein eigenes EBV-Programm gibt,
sobald NIKON die neue Kamera ausliefert?

Die 40/x war kaum auf dem Markt, da war das Update da!

Was Du machst, ist das Pferd von hinten aufzäumen!
 
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michaiserlohn schrieb:
Meinst Du nicht, das es ein Update von NIKON für sein eigenes EBV-Programm gibt,
sobald NIKON die neue Kamera ausliefert?

Die 40/x war kaum auf dem Markt, da war das Update da!

Was Du machst, ist das Pferd von hinten aufzäumen!

Man könnte ja auch als Begründung anführen, dass die Bedieungsanleitung noch nicht veröffentlicht wurde. :D Das trifft ebenso zu wie die mangelnde Unterstützung durch Capture NX. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird beides zum Zeitpunkt des Erscheinens behoben. Nicht früher, aber auch nicht später. Der Standpunkt, dass man vorher die Kamera nicht bestellen will, ist im Prinzip schon akzeptabel - nur bleibt dann die Frage offen, warum man die Kamera trotzdem vorher bestellt.

Noch mal zur Ausgangsfrage: Privatkäufer können Käufer bei gewerblichen Händlern bis 14 Tage nach Lieferung widerrufen, wenn der Kauf über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde. Bestellungen bei Online-Shops u. ä. können damit im Rahmen dieser Frist beliebig widerrufen werden, ohne irgendeine Kulanz in Anspruch nehmen zu müssen. Persönlich aufgegebene Bestellungen im Fotogeschäft können dagegen nicht widerrufen werden, da ist man auf Kulanz angewiesen.
 
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michaiserlohn schrieb:
Selten so gelacht! :lachen::lachen::lachen::lachen::lachen:

Meinst Du nicht, das es ein Update von NIKON für sein eigenes EBV-Programm gibt,
sobald NIKON die neue Kamera ausliefert?

Die 40/x war kaum auf dem Markt, da war das Update da!

Was Du machst, ist das Pferd von hinten aufzäumen!

Ich verbitte mir diese Art von Humor auf meine Kosten !!! :mad:
Du scheinst hellseherische Qualitäten zu besitzen. Das beeindruckt mich. :hehe:
Ich kann mich an die Käufer der S5 Pro erinnern, die in den ersten Wochen nicht mit RAW fotografieren konnten. Da ich eine D200 habe, sehe ich keinen Anlass, das zu wiederholen. Im übrigen glaube ich an ein zeitnahes Update zum Erscheinungstermin der D300 erst, wenn es da ist. Das gilt auch für Nikon.
 
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sandow schrieb:
Man könnte ja auch als Begründung anführen, dass die Bedieungsanleitung noch nicht veröffentlicht wurde. :D Das trifft ebenso zu wie die mangelnde Unterstützung durch Capture NX. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird beides zum Zeitpunkt des Erscheinens behoben. Nicht früher, aber auch nicht später. Der Standpunkt, dass man vorher die Kamera nicht bestellen will, ist im Prinzip schon akzeptabel - nur bleibt dann die Frage offen, warum man die Kamera trotzdem vorher bestellt.

Noch mal zur Ausgangsfrage: Privatkäufer können Käufer bei gewerblichen Händlern bis 14 Tage nach Lieferung widerrufen, wenn der Kauf über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde. Bestellungen bei Online-Shops u. ä. können damit im Rahmen dieser Frist beliebig widerrufen werden, ohne irgendeine Kulanz in Anspruch nehmen zu müssen. Persönlich aufgegebene Bestellungen im Fotogeschäft können dagegen nicht widerrufen werden, da ist man auf Kulanz angewiesen.

Also ich habe die Bestellung einfach ohne Begründung storniert!!!! Die Begründung habe ich mir selber gegeben, nicht dem Händler. Im übrigen war das Rücktrittsrecht von Anfang an vereinbart.
 
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Netzfetzer schrieb:
Ich verbitte mir diese Art von Humor auf meine Kosten !!! :mad:
Du scheinst hellseherische Qualitäten zu besitzen. Das beeindruckt mich. :hehe:
Ich kann mich an die Käufer der S5 Pro erinnern, die in den ersten Wochen nicht mit RAW fotografieren konnten. Da ich eine D200 habe, sehe ich keinen Anlass, das zu wiederholen. Im übrigen glaube ich an ein zeitnahes Update zum Erscheinungstermin der D300 erst, wenn es da ist. Das gilt auch für Nikon.

Nu komm mal wieder runter.

Mir ist nur so ein Argument noch nicht untergekommen.
Das hat nichts mit hellsehen zu tun, aber glaubst Du,
das wenn für OpenSource Software Updates kurz nach erscheinen
einer Kamera erhältlich sind, das Nikon für CNX monatelang
wartet?

Mach, wie du es für richtig erachtest, aber es gibt auch genügend andere Programme,
um RAW übergangsweise zu bearbeiten!
 
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Bevor ich diesen für mich nicht ganz nachvollziehbaren Thread schliesse, einige Worte zum Thema:

Wir betreiben selber einen Online-Shop, der sich an die Regeln unserer Gesetzgebung halten muss und dies auch tut.

Somit hat auch in unserem Shop, von spezifizierten Ausnahmen abgesehen, jeder Kunde ein 14tägiges Rückgaberecht, das es im Übrigen im gesamten Einzelhandel in dieser Form nicht gibt, sondern nur und einzig und allein im Online-Handel.

Nun, sind Käufer, die online Waren bestellen oder per Fax dümmer, als die, die ihre Waren vor Ort beim Händler ihres Vertrauens kaufen? Müssen sie exemplarisch geschützt werden, weil sie in aller Regel nicht wissen, was sie tun?

Fakt ist, dass Online-Händler, und ich spreche von der seriösen Spezies, vielfältig mit dieser Regelung ein Problem haben. Und dies genau aus dem Grunde, dass immer mehr Waren just for fun und zum Testen geordert werden, ohne dass jemals eine wirkliche Kaufabsicht vorlag.

Und zu diesen problembehafteten Händlern zählen wir uns auch.

Ich denke, es ist verständlich, wenn ich einen Thread schliesse, der zu einem Pool mit Tipps und Tricks gerät, wie man/frau Shops ausspielen kann.

Sorry, aber ich kann für diese Mentalität nicht den geringsten Funken Verständnis aufbringen!

Closed
 
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Klaus Harms schrieb:
Somit hat auch in unserem Shop, von spezifizierten Ausnahmen abgesehen, jeder Kunde ein 14tägiges Rückgaberecht, das es im Übrigen im gesamten Einzelhandel in dieser Form nicht gibt, sondern nur und einzig und allein im Online-Handel.

Nun, sind Käufer, die online Waren bestellen oder per Fax dümmer, als die, die ihre Waren vor Ort beim Händler ihres Vertrauens kaufen? Müssen sie exemplarisch geschützt werden, weil sie in aller Regel nicht wissen, was sie tun?

Fakt ist, dass Online-Händler, und ich spreche von der seriösen Spezies, vielfältig mit dieser Regelung ein Problem haben. Und dies genau aus dem Grunde, dass immer mehr Waren just for fun und zum Testen geordert werden, ohne dass jemals eine wirkliche Kaufabsicht vorlag.

Und zu diesen problembehafteten Händlern zählen wir uns auch.

Ich denke, es ist verständlich, wenn ich einen Thread schliesse, der zu einem Pool mit Tipps und Tricks gerät, wie man/frau Shops ausspielen kann.

Sorry, aber ich kann für diese Mentalität nicht den geringsten Funken Verständnis aufbringen!

Ich nehme mal an, dass ich damit gemeint bin, obwohl die unterstellten Absichten mir völlig fern liegen. Ein Missbrauch (wenn auch nicht in rechtlichem Sinne) liegt vor, wenn die Ware zur Auswahl bestellt oder nach Lieferung umfangreich getestet wird. Da das Widerrufsrecht nun mal geltendes Recht ist, kann es eigentlich nur im Sinne des Händlers liegen, dass ein solcher Widerruf möglichst früh getätigt wird, auf jeden Fall vor Lieferung. Dann sind die eigentlichen Missbrauchsfälle ausgeschlossen. Und nur um Widerruf lange vor Lieferung ging es hier. Und dafür muss man eben keinen Grund angeben und ist auch nicht auf Kulanz angewiesen.
 
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