Andere können kaum noch schlafen, weil die Cam immer noch nicht da ist und Du denkst schon an´s zurückgebenWilliWieberg schrieb:sprich ich könnte das teil innerhalb der ersten 14 tage wieder zurück geben?
WilliWieberg schrieb:Vielen Dank für Eure Hilfe! Der Händler hat die Stornierung mittlerweile bestätigt.
@Buntspecht: ich fühle mich mehr zur D3 hingezogen und die kombi D3+D200 ist vernünftiger als D3+D300
Ich hatte bei Foto Ehrhardt eine D300 bestellt und habe die Bestellung jetzt wieder storniert, weil für Capture NX das Update für die Lesbarkeit der NEF's der D300 noch aussteht. Das ging problemlos. Ich werde mir die D300 sicher kaufen. Allerdings möchte ich die NEF's dann auch im Capture NX öffnen können. Solange werde ich auf jeden Fall mit der Bestellung warten.WilliWieberg schrieb:Hallo gemeinde,
ich habe vor 6-wochen eine D300 per fax verbindlich vorbestellt und möchte davon zurück treten. ist so etwas überhaupt möglich?
bei allen internetkäufen kann man ja zurück treten, bzw. die ware gegen geld wieder zurück schicken. wie ist es bei "verbindlichen" bestellungen?
grüße
williwieberg
Netzfetzer schrieb:habe die Bestellung jetzt wieder storniert, weil für Capture NX das Update für die Lesbarkeit der NEF's der D300 noch aussteht.
HotDrive schrieb:Also wenn das KEIN GRUND ist
Netzfetzer schrieb:Ich hatte bei Foto Ehrhardt eine D300 bestellt und habe die Bestellung jetzt wieder storniert, weil für Capture NX das Update für die Lesbarkeit der NEF's der D300 noch aussteht. Das ging problemlos. Ich werde mir die D300 sicher kaufen. Allerdings möchte ich die NEF's dann auch im Capture NX öffnen können. Solange werde ich auf jeden Fall mit der Bestellung warten.
Selten so gelacht!Netzfetzer schrieb:Ich hatte bei Foto Ehrhardt eine D300 bestellt und habe die Bestellung jetzt wieder storniert, weil für Capture NX das Update für die Lesbarkeit der NEF's der D300 noch aussteht. .
michaiserlohn schrieb:Meinst Du nicht, das es ein Update von NIKON für sein eigenes EBV-Programm gibt,
sobald NIKON die neue Kamera ausliefert?
Die 40/x war kaum auf dem Markt, da war das Update da!
Was Du machst, ist das Pferd von hinten aufzäumen!
michaiserlohn schrieb:Selten so gelacht!
Meinst Du nicht, das es ein Update von NIKON für sein eigenes EBV-Programm gibt,
sobald NIKON die neue Kamera ausliefert?
Die 40/x war kaum auf dem Markt, da war das Update da!
Was Du machst, ist das Pferd von hinten aufzäumen!
sandow schrieb:Man könnte ja auch als Begründung anführen, dass die Bedieungsanleitung noch nicht veröffentlicht wurde.Das trifft ebenso zu wie die mangelnde Unterstützung durch Capture NX. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird beides zum Zeitpunkt des Erscheinens behoben. Nicht früher, aber auch nicht später. Der Standpunkt, dass man vorher die Kamera nicht bestellen will, ist im Prinzip schon akzeptabel - nur bleibt dann die Frage offen, warum man die Kamera trotzdem vorher bestellt.
Noch mal zur Ausgangsfrage: Privatkäufer können Käufer bei gewerblichen Händlern bis 14 Tage nach Lieferung widerrufen, wenn der Kauf über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde. Bestellungen bei Online-Shops u. ä. können damit im Rahmen dieser Frist beliebig widerrufen werden, ohne irgendeine Kulanz in Anspruch nehmen zu müssen. Persönlich aufgegebene Bestellungen im Fotogeschäft können dagegen nicht widerrufen werden, da ist man auf Kulanz angewiesen.
Netzfetzer schrieb:Ich verbitte mir diese Art von Humor auf meine Kosten !!!
Du scheinst hellseherische Qualitäten zu besitzen. Das beeindruckt mich.
Ich kann mich an die Käufer der S5 Pro erinnern, die in den ersten Wochen nicht mit RAW fotografieren konnten. Da ich eine D200 habe, sehe ich keinen Anlass, das zu wiederholen. Im übrigen glaube ich an ein zeitnahes Update zum Erscheinungstermin der D300 erst, wenn es da ist. Das gilt auch für Nikon.
Klaus Harms schrieb:Somit hat auch in unserem Shop, von spezifizierten Ausnahmen abgesehen, jeder Kunde ein 14tägiges Rückgaberecht, das es im Übrigen im gesamten Einzelhandel in dieser Form nicht gibt, sondern nur und einzig und allein im Online-Handel.
Nun, sind Käufer, die online Waren bestellen oder per Fax dümmer, als die, die ihre Waren vor Ort beim Händler ihres Vertrauens kaufen? Müssen sie exemplarisch geschützt werden, weil sie in aller Regel nicht wissen, was sie tun?
Fakt ist, dass Online-Händler, und ich spreche von der seriösen Spezies, vielfältig mit dieser Regelung ein Problem haben. Und dies genau aus dem Grunde, dass immer mehr Waren just for fun und zum Testen geordert werden, ohne dass jemals eine wirkliche Kaufabsicht vorlag.
Und zu diesen problembehafteten Händlern zählen wir uns auch.
Ich denke, es ist verständlich, wenn ich einen Thread schliesse, der zu einem Pool mit Tipps und Tricks gerät, wie man/frau Shops ausspielen kann.
Sorry, aber ich kann für diese Mentalität nicht den geringsten Funken Verständnis aufbringen!
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