Peter´s Ausführungen sind ja schon mal sehr gut!
Aufschluss gibt (wie fast immer) hier der Gesetzestext:
Ich zitiere aus § 6 Abs. 2a EStG (Fettschrift von mir eingefügt):
(2a) Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten zu bilden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Zitat Ende
Das bedeutet sogar im Extremfall, dass ein Wirtschaftsgut, das in dem Sammelposten einbezogen werden muss (wegen Anschaffungskosten über 150 Euro und bis 1.000 Euro) und bereits nach kurzer Zeit wieder verkauft oder sogar zerstört wird, noch bis zum Ende des 5-jährigen Zeitraumes abgeschrieben werden muss.
Im Falle des Verkaufes führt dies sogar dazu, dass der Verkaufserlös im Verkaufsjahr als Betriebseinnahme zu erfassen ist und als Abschreibung ja nur 1/5-tel abgezogen werden darf.
Es ist in Extremfällen sogar manchmal zu überdenken, ob man nicht ein paar Euro mehr ausgeben sollte (oder zusätzl. Anschaffungsnebenkosten ausgibt)und damit die AK über 1.000 Euro liegen. Dann kann man nämlich nach der amtlichen AfA-Tabelle abschreiben. Ist die amtl. Abschreibungsdauer kürzer als 5 Jahre, kann sich dies positiv auswirken.
Andererseits ist aber auch zu bedenken (und ich spreche hier explizit Büromöbel an, deren amtl. Abschreibungsdauer mit 13 Jahren festgelegt ist), dass man hierdurch auch manchmal wesentlich schneller abschreiben kann, wenn die AK über 150 euro und bis 1.000 Euro liegen.
Ein Schreibtisch mit AK von genau 1.000,00 Euro wird somit innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben, einer mit AK von 1.000,01 Euro muss auf 13 Jahre abgeschrieben werden! (Verrückte Welt, ist aber so!)
Gruß Axel