Unternehmenssteuerreform - Änderungen für Fotografen

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marcberg

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Hallo Freiberufler, seit 2008 haben sich ja die Abschreibunsbedingungen radikal verändert (AfA). Anschaffungen zwischen 150 und 410 Euro können wohl nicht mehr sofort abgeschrieben werden, sondern zukünftig nur noch über 5 Jahre in Sammelposten.
Weiss irgendjemand, wie es sich mit Anschaffungen (Objektive, Blitze etc.; also nicht selbständig nutzbare Güter) in diesem Preisbereich verhält? Können die wirklich nicht mehr auf einmal abgeschrieben werden?
 
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Hallo Marc(?),

soviel ich weiss gilt folgende Regelung.
Bis 150 Euro sofort, bis 1000 Euro grundsätzlich über 5 Jahre, über 1000 Euro gemäss Afa-Liste. Oder Du musst das FA davon überzeugen, dass eine Digitale Spiegelreflexkamera nach 3 Jahren total veraltet ist, und der Erneuerung bedarf.

So, und jetzt nehmen wir noch den Publikumsjoker.

Frohes pixeln

det
 
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Korrektur: Die Grenze liegt zwischen 150 und 1000 Euro.

Nicht selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter sind zusammen abzuschreiben und da kommt es dann eben auf den Gesamtwert an, liegt er innerhalb des genannten Bereichs, gelten die 5 Jahre, ist er höher, sind die entsprechenden AfA-Tabellen heranzuziehen.

Größtes Problem dabei ist, dass im Voraus selten abzusehen ist, wie ein eventuell auftauchender Steuerprüfer die selbstständige Nutzbarkeit beurteilt, ein Objektiv oder Body ist sicher nicht selbstständig nutzbar, bei (netzwerkfähigen) Druckern sind wir schon bei einem Streitfall.
Insofern ist generell empfehlenswert, sich an einen Steuerberater zu wenden und sich nicht an zweifelhaften Empfehlungen aus diesem Forum zu orientieren :fahne:.
 
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Den Ausführungen von Peter ist nicht viel hinzuzufügen. Diese neuen Abschreibungsregelungen sind wirklich eine "heikle" Kiste und bedürfen immer der Beratung durch einen versierten StB
 
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Zitat: "Oder Du musst das FA davon überzeugen, dass eine Digitale Spiegelreflexkamera nach 3 Jahren total veraltet ist, und der Erneuerung bedarf."

Ist Unsinn. Mein Steuerberater sagt, das muss auf 5 Jahre verteilt werden, selbst wenn Du die Kamera verschenkst. In jedem Fall kannst Du nicht außerplanmäßig abschreiben. Im übrigen würde ich mich in jedem Fall an die Ausführungen von Peter halten.

Grüsse

Hans
 
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Peter´s Ausführungen sind ja schon mal sehr gut!
Aufschluss gibt (wie fast immer) hier der Gesetzestext:

Ich zitiere aus § 6 Abs. 2a EStG (Fettschrift von mir eingefügt):

(2a) Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten zu bilden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Zitat Ende

Das bedeutet sogar im Extremfall, dass ein Wirtschaftsgut, das in dem Sammelposten einbezogen werden muss (wegen Anschaffungskosten über 150 Euro und bis 1.000 Euro) und bereits nach kurzer Zeit wieder verkauft oder sogar zerstört wird, noch bis zum Ende des 5-jährigen Zeitraumes abgeschrieben werden muss.
Im Falle des Verkaufes führt dies sogar dazu, dass der Verkaufserlös im Verkaufsjahr als Betriebseinnahme zu erfassen ist und als Abschreibung ja nur 1/5-tel abgezogen werden darf.

Es ist in Extremfällen sogar manchmal zu überdenken, ob man nicht ein paar Euro mehr ausgeben sollte (oder zusätzl. Anschaffungsnebenkosten ausgibt)und damit die AK über 1.000 Euro liegen. Dann kann man nämlich nach der amtlichen AfA-Tabelle abschreiben. Ist die amtl. Abschreibungsdauer kürzer als 5 Jahre, kann sich dies positiv auswirken.

Andererseits ist aber auch zu bedenken (und ich spreche hier explizit Büromöbel an, deren amtl. Abschreibungsdauer mit 13 Jahren festgelegt ist), dass man hierdurch auch manchmal wesentlich schneller abschreiben kann, wenn die AK über 150 euro und bis 1.000 Euro liegen.
Ein Schreibtisch mit AK von genau 1.000,00 Euro wird somit innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben, einer mit AK von 1.000,01 Euro muss auf 13 Jahre abgeschrieben werden! (Verrückte Welt, ist aber so!)

Gruß Axel
 
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Zitat: "Oder Du musst das FA davon überzeugen, dass eine Digitale Spiegelreflexkamera nach 3 Jahren total veraltet ist, und der Erneuerung bedarf."

Ist Unsinn. Mein Steuerberater sagt, das muss auf 5 Jahre verteilt werden, selbst wenn Du die Kamera verschenkst. In jedem Fall kannst Du nicht außerplanmäßig abschreiben. Im übrigen würde ich mich in jedem Fall an die Ausführungen von Peter halten.


Hi Hans,

überhaupt kein Unsinn, sondern im Zweifelsfall abhängig vom jeweiligen Finanzamt und / oder Sachbearbeiter.

Ich schreibe ohne jede Beanstandung seitens meines FA seit über 20 Jahren Kameras über drei Jahre ab – keine Diskussionen, kein nix. Nur einmal die Kaufquittung vorlegen.

Aber ich habe auch keinen Steuerberater :)

Sven
 
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Hi Hans,

überhaupt kein Unsinn, sondern im Zweifelsfall abhängig vom jeweiligen Finanzamt und / oder Sachbearbeiter.

Das was Du schreibst, ist zwar kein Unsinn, hilft dem Threadstarter aber leider nicht weiter.
Er wollte schließlich nicht wissen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass er einen Sachbearbeiter erwischt, der die aktuelle Rechtslage nicht kennt, sondern wie sich diese darstellt.


Ich schreibe ohne jede Beanstandung seitens meines FA seit über 20 Jahren Kameras über drei Jahre ab – keine Diskussionen, kein nix. Nur einmal die Kaufquittung vorlegen.

Das war ja bisher auch immer so ok (jedenfalls seitdem ich mich mit Steuerrecht beschäftige und das ist seit 1986), aber leider hat sich 2008 halt die Gesetzeslage geändert und das, was bisher galt, ist nun halt anders!
So ist das nunmal im Steuerrecht (jedenfalls seit etwa 15-18 Jahren).

Gruß Axel
 
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Was mich einfach stört: Ich hatte dieses Jahr relativ viele Einnahmen und habe vielleicht auch demzufolge viele Dinge (Ausgaben für Kamerazubehör etc.) zwischen 150 und 410 Euro (netto) gekauft, die ich letztes Jahr noch 100 Prozent Gewinn mindernd gewirkt haben; jetzt nur noch 20 Prozent! (durch die 5-Jahres AfA; 1000.- Euro Ausgaben sind jetzt, für 2008ff, nur noch 200.- Euro Ausgaben) Was mich jetzt einfach sehr geschockt hat ist, dass das Finanzamt dieses Jahr durch diese Neuregelung richtig zulangt! Für jeden "Kleinverdiener", der dann in den nächsten Jahren wieder unter 8 000.- Euro Gewinn liegt, dem bringen auch die jetzt zu tätigenden 5-Jahres-Abschreibungen nichts! Das ist in meinen Augen mal wieder ein wenig Bürokratieaufbau mit gleichzeitigem 2008er-Griff in die Taschen von Kleinverdienern, die es die nächsten Jahre eh sehr viel schwerer haben werden!
 
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