B
Bgm1
Guest
Hallo miteinander!
Wo ja hier auch schon des Öfteren über die Fotografie auf Bahnhöfen diskutiert worden ist und dabei auch die Hausordnung der DB angesprochen wurde:
http://www.hr-online.de/website/rub...p?rubrik=36086&key=standard_document_52671761
Ob die Bahn tatsächlich an solch einen Fall gedacht hat, als sie Folgendes in die Hausordnung geschrieben hat?
"Nicht gestattet ist: - Einsatz von Stativen und Beleuchtungstechniken"
Zum Glück wurde niemand verletzt, aber der Fotograf hat jetzt wohl ein ernsthaftes Problem (sowohl finanziell als auch strafrechtlich -> §315 Abs. 6 StGB)...
Und das alles für einen Snack-Automaten...
Wo ja hier auch schon des Öfteren über die Fotografie auf Bahnhöfen diskutiert worden ist und dabei auch die Hausordnung der DB angesprochen wurde:
http://www.hr-online.de/website/rub...p?rubrik=36086&key=standard_document_52671761
Ob die Bahn tatsächlich an solch einen Fall gedacht hat, als sie Folgendes in die Hausordnung geschrieben hat?
"Nicht gestattet ist: - Einsatz von Stativen und Beleuchtungstechniken"
Zum Glück wurde niemand verletzt, aber der Fotograf hat jetzt wohl ein ernsthaftes Problem (sowohl finanziell als auch strafrechtlich -> §315 Abs. 6 StGB)...
Und das alles für einen Snack-Automaten...