Ob die Bahn tatsächlich an solch einen Fall gedacht hat, als sie Folgendes in die Hausordnung geschrieben hat?
"Nicht gestattet ist: - Einsatz von Stativen und Beleuchtungstechniken"
Zum Glück wurde niemand verletzt, aber der Fotograf hat jetzt wohl ein ernsthaftes Problem (sowohl finanziell als auch strafrechtlich -> §315 Abs. 6 StGB)...