Produktions- bzw. Verkaufsende D3

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Jürgen B.

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Hallo Leute,

leider hat mich die Suchfunktion des Forums bei meinem Anliegen nicht weiter gebracht, vielleicht bin ich aber auch zu blöd zum Suchen.

Mein Anliegen - ich bin momentan auf der Suche nach einer guterhaltenen D3 (siehe Börse). Aus dem Grund würde mich der Produktionszeitraum interessieren. Im Netz bin ich da nicht fündig geworden, ausser das sie 2007 eingeführt wurde.

Deshalb meine Frage hier:

Wer weiss, wann die Produktion der D3 eingestellt wurde, und wer weiss, wann cirka die letzten Modelle über den Ladentisch gingen.

Wäre toll wenn mir da jemand weiter helfen könnte.

Gruß

Jürgen
 
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Hallo Jürgen,
warum orientierst Du Dich nicht grob am Erscheinungsdatum der D3s (Ende 2009)?
Die individuelle Nutzung einer gebrauchten Kamera, dürfte doch ohnehin sehr viel entscheidender sein, als das genaue Produktions- oder Verkaufs-Datum.

MfG
Jürgen
 
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warum orientierst Du Dich nicht grob am Erscheinungsdatum der D3s (Ende 2009)?
Die individuelle Nutzung einer gebrauchten Kamera, dürfte doch ohnehin sehr viel entscheidender sein, als das genaue Produktions- oder Verkaufs-Datum.

Ich suche nach diesen Angaben, um die Beschreibungen angebotener Kameras besser einordnen zu können.
Eine im Jahr 2012 gekauft D3 mit 1,5 Jahren Restgarantie....würde mich interessieren ob das möglich sein kann :gruebel:

Gruß

Jürgen
 
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Eine im Jahr 2012 gekauft D3 mit 1,5 Jahren Restgarantie....würde mich interessieren ob das möglich sein kann :gruebel:
Lass Dir die Original-Rechnung zeigen, die benötigst Du ohnehin, wenn die Restgarantie eingefordert werden sollte.
Vielleicht hast Du ja auch Glück, und es ist eine D3s. ;)

MfG
Jürgen
 
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Eine im Jahr 2012 gekauft D3 mit 1,5 Jahren Restgarantie....würde mich interessieren ob das möglich sein kann
Das muß aber ein ziemlicher Ladenhüter gewesen sein. :D

Da Modelle wie die D3 oder D3S nicht in den Stückzahlen hergestellt werden und am Lager vorrätig sind, wie es bei den kleineren Modellen der Fall ist, sind die auch schneller aus dem Verkauf. Die D3S wurde Mitte Oktober 2009 angekündigt und war wenig später im Handel. Im Dezember 2009 kaufte die NASA mehrere unmodifizierte D3S für ihr Raumfahrtprogramm. Geh davon aus, daß da nicht mehr sehr viele D3 in den Läden waren. Die D3S war jedenfalls schon merklich vor dem Erscheinen der D4 nicht mehr zu bekommen.
 
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1. gibt nikon EIN jahr garantie (von nationalen sonderregelungen beispielweise in den usa oder der schweiz mal abgesehen) und

2. ist die garantie nicht übertragbar
 
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nö, aber das muss ja nix heißen. jedenfalls entwertet die tatsache, dass ich mich unter umständen auf diese garantie nicht berufen kann, das verkaufsargument der (vermeindlich) vorhandenen restgarantie.
 
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nö, aber das muss ja nix heißen. jedenfalls entwertet die tatsache, dass ich mich unter umständen auf diese garantie nicht berufen kann, das verkaufsargument der (vermeindlich) vorhandenen restgarantie.

Das ist Ansichtssache. Ich kenne keinen einzigsten Fall, wo ein Hersteller eine Garantiereparatur verweigert hätte, weil es sich nicht um den Erstbesitzer handelt. Auch wenn ich keinen rechtlichen Anspruch auf die Garantie habe, sehe ich es unter diesen Umständen dennoch als Vorteil wenn es die beschriebene Restgarantie gibt.
 
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mit einem serioesen Verkauefer einigt man sich im Zweifel, dass dieser das Geraet zur Reparatur einschickt...
 
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nö, aber das muss ja nix heißen. jedenfalls entwertet die tatsache, dass ich mich unter umständen auf diese garantie nicht berufen kann, das verkaufsargument der (vermeindlich) vorhandenen restgarantie.

Ich sehe auch die "vermeindliche Restgarantie" als Kaufargument.
Allerdings nur, wenn der Kaufbeleg vorhanden ist.
Der nette Satz das die Garantie nicht übertragbar ist, ist nur ein "netter Satz"
der im realen Leben ohne Bedeutung ist. Kenne es nur so, wer die Quittung hat,
bekommt auch sein Gerät auf Garantie repariert, wenn es ein Garantiefall ist.
 
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Das ist Ansichtssache. Ich kenne keinen einzigsten Fall, wo ein Hersteller eine Garantiereparatur verweigert hätte, weil es sich nicht um den Erstbesitzer handelt. Auch wenn ich keinen rechtlichen Anspruch auf die Garantie habe, sehe ich es unter diesen Umständen dennoch als Vorteil wenn es die beschriebene Restgarantie gibt.


In der Praxis spricht man nicht drüber, mit der Originalrechnung wird das registrierte Teil einfach eingeschickt und freundlich gebeten das Problem auf Kulanz zu beheben.


Gruß Warner
 
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Hallo.

Ich habe vor Jahren mal eine neue Nikon D2H von AC-Foto in Aachen erstanden. Die hatten noch 5 oder 6 Stück im Lager (gefunden?), nachdem die D2Hs schon längst im Handel war. Für 1199 EUR habe ich damals zugeschlagen.

Die hatte auch direkt nach dem Einschalten den Serienfehler, daher habe ich sie direkt am folgenden Tag bei Nikon abgegeben (5 Min. von meiner Arbeitstelle entfernt). Dort hat man mir nicht nur zum Schnäppchen gratuliert, sondern auch selbstverständlich die volle Garantiezeit zugesagt. Entscheidend ist das Datum auf der Rechnung, auch wenn die Kamera da schon lange nicht mehr in Produktion war.

Was die Übertragbarkeit angeht, kenne ich nur einen Fremdhersteller, da mal Zicken gemacht hat. Die Übertragung der Garantie auf den neuen Besitzer war nur nach langem Schriftwechsel und Eskalation bis zum deutschen Management möglich und wurde auch ausdrücklich nur für den Einzelfall zugesagt. Nicht sehr kundenfreundlich ...

Grüße

Mattes
 
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Kennst Du einen Fall, wo Nikon eine Reparatur auf Garantie verweigert hat wegen eines Besitzerwechsels?

Restgarantie ist übertragbar (bei der D2Xs, D3 und D3s selbst durchgeführt), Kamera registrieren lassen (mit der freundlichen Dame in Düsseldorf reden) und gut is es.
Pflicht von NIKON ist es aber nicht.

Aber genau durch diese Art von Aussagen entstehen Mühten.
 
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Restgarantie ist übertragbar ... Pflicht von NIKON ist es aber nicht.

"übertragbarkeit" heißt selbstverständlich, dass der garantieanspruch ohne zutun des garantiegebers übertragen werden kann. dass nikon nicht gehindert ist, jedem beliebigen erwerber der kamera einen anspruch zuzugestehen, dürfte unbestritten sein. nur leitet sich dieser dann nicht vom garantieanspruch des ersterwerbers ab, sondern stellt ein eigenständiges garantieversprechen dar.
 
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"übertragbarkeit" heißt selbstverständlich, dass der garantieanspruch ohne zutun des garantiegebers übertragen werden kann. dass nikon nicht gehindert ist, jedem beliebigen erwerber der kamera einen anspruch zuzugestehen, dürfte unbestritten sein. nur leitet sich dieser dann nicht vom garantieanspruch des ersterwerbers ab, sondern stellt ein eigenständiges garantieversprechen dar.

ist es nicht letztendlich Wurst wie sich das ganze nennt und wer was von wem ableitet oder überträgt:)

Frida kauft von Fritz eine 6 Monate alte D3, Fritz hat natürlich noch die Quittung
von Foto-Paschulke. Frida macht ein paar Blütenaufnahmen und klascht der Verschluss ist im "Gesäß". Da Frida in Meerbusch wohnt denkt sie sich, die paar Meter nach Tiefenbroich fährste selber. Frida gibt ihre D3 samt Quittung ab..
und das gute Stück wir auf Garantie repariert:D

oder einfach ausgdrückt wer die Quittung hat, hat auch die Garantie so wird es zumindest in 98% der Fälle in der Praxis gehandhabt
 
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nein, natürlich nicht, denn davon hängt u. u. ab, ob du einen anpruch hast (und ihn durchsetzen kannst) oder nicht.

natürlich hast recht wenn ein Jurist die Reparatur ausführen soll :fahne:
ich habe es halt etwas locker ausgerückt..
Ich kaufe (mit Quittung) ein Gerät wo z.B. noch 6 Monate Garantie drauf sind.
Gerät kaputt... bringe es mit Quittung zum Kundendienst und das Gerät wird kostenfrei Repariert wenn es dann ein Garantiefall ist.
 
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natürlich hast recht wenn ein Jurist die Reparatur ausführen soll :fahne:
ich habe es halt etwas locker ausgerückt..
Ich kaufe (mit Quittung) ein Gerät wo z.B. noch 6 Monate Garantie drauf sind.
Gerät kaputt... bringe es mit Quittung zum Kundendienst und das Gerät wird kostenfrei Repariert wenn es dann ein Garantiefall ist.

Genau so ist es bei Nikon in Düsseldorf :up:

Da hilft auch keine Haarspalterei, wozu auch :nixweiss:
 
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