Paketdienste und verschwundene Pakete?

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Hallo Jürgen,
Das wird jetzt noch spannend.
Meine D800 hab ich mit Retourlabel von Nikon am 23.09.2014 an Nikon geschickt und eingeliefert.
Das Tracking weiss eine Ankunft im nächsten Paketzentrum aus.
ich hatte diesen Fall auch schon mit meinem 70-200VR1 und träumte bereits von der Investition der Versicherungssumme in die VR2 Version, doch dann kam aus heiterem Himmel plötzlich die Ankündigung der Rücksendung durch Nikon - das DHL Tracking ist offensichtlich manchmal nicht sehr zuverlässig. :rolleyes:

Hoffentlich klärt sich das Problem für Dich zufriedenstellend.

MfG Jürgen
 
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DHL Tracking ist offensichtlich manchmal nicht sehr zuverlässig. :rolleyes:

MfG Jürgen

kann es auch nicht sein, da an den Knotenpunkten immer Menschen sitzen.
Auch wenn es sich selten realisieren lässt, ist das Sicherste, wenn man es selber
von A nach B transportiert.
Bzgl. DHL-Tracking, vor einiger Zeit hatte ich eine "persönliche Postnummer" beantragt. Diese wird mit im Adressfeld angegeben. Bisher hat es gut funktioniert, man bekommt in aller Regel vorab eine SMS sobald das Paket im System ist. ( man muss also nicht mehr den Absender nach der Tracking-Nummer fragen) Das Paket lässt sich dann bequem via App verfolgen / Paketankündigung via SMS und Mail, ab diesem Zeitpunkt kann man, wenn erforderlich , auch einen Wunschtermin eingeben. Es lässt sich auch darüber steuern, ob man das Paket nach Hause, in eine Postfiliale oder an eine Paketstadtion geschickt werden soll.
 
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Hallo Hanner!
weil er keinen schaden hat und daher kein interesse an der weiteren verfolgung der angelegenheit.
Dazu hätte ich aber gerne eine genauere Auskunft des TS - er schrieb ja im Startbeitrag, dass PayPal sofort bei Eröffnung des Falles durch den Käufer sein Konto belastet hat. :nixweiss:
 
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die angaben hat er doch gemacht:

BTW: Bei Vorlage des Einlieferungsbeleg ist die Ebay und Paypalwelt in Ordnung und der dumme ist der Käufer. Das Transportrisiko geht bei einem Privatkauf nach Übergabe an den Paketdienst durch den Verkäufer an den Käufer über.

Ich habe den Schaden ja nicht, der Käufer hat seine Ware nicht bekommen. Er kann den Paketdienst aber nicht verklagen weil er nicht Auftraggeber ist. Mir fehlt die Motivation zu klagen.
 
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Bemerkungen dazu.
Das HGB (Handelsgesetzbuch) gilt in aller Regel nur für den rechtlichen Verkehr zwischen Kaufleuten.

Es gibt Fälle, in denen ein beiderseitiges Handelsgeschäft erforderlich ist, damit bestimmte HGB-Vorschriften anwendbar sind (zB für Fälligkeitszinsen, § 353 HGB). Soweit hast Du Recht, allerdings ist das bei § 421 HGB gerade nicht der Fall.

Denn für den Empfänger kann der Frachtvertrag, der zwischen Absender und Frachtführer geschlossen wird, bereits technisch kein Handelsgeschäft sein.
 
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kann es auch nicht sein, da an den Knotenpunkten immer Menschen sitzen.

Wie wahr. Auch ich habe eine Post-ID-Nr. und lasse meine DHL-Pakete an eine Postfiliale schicken. Ist für mich bequemer, als die Pakete beim Nachbarn oder anderswo abzuholen.

Nur funktioniert das System nicht immer so wie es sein sollte. Ich bekomme Erinnerungs-mails und sms, mein Paket abzuholen, ob wohl es schon lange bei mir zu Hause ist. Das ist aber besser als umgekehrt.
Viele Grüße
Reinhard
 
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An Lilien:
zumindest beim NSP ist das Paket noch nicht angekommen.
Das wäre bis vorhin noch meine Hoffnung gewesen.

Warte jetzt auf nen Rückruf von Nikon, die müssen jetzt irgendwas klären.

So, der Rückruf ist inzwischen auch erfolgt.
Das Zwischenergebniss ist grad sehr unbestimmt.
"Wir haben die Nachforschung eingeleitet und Sie hören von uns."
Was ist wenn das Ding wegbleibt und wann was passiert? Alles mehr als unbestimmt im Sinne
von wir werden eine Lösung finden. Aber die Kamera war ja auch schon älter.
"Wahrscheinlich werden sie schon diese oder nächste Wochen wieder von uns hören."
Blablabla. Am Liebsten würde ich jetzt in das Paketzentrum fahren in dem das Ding gemeldet wurde
und das Lager auf den Kopf stellen.
Grmblmpf!

Will jetzt nur keinen eigenen Fred dazu aufmachen.

Gruß
Jürgen
 
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