Mußte DX 16-85 3.5-5.6 einschicken lassen :-(

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.

mr.burns

Aktives und bekanntes NF Mitglied
Registriert
Hallo,

wollte euch nur mal auf dem Laufenden halten, was mein DX 16-85 3.5-5.6 anbelangt.
Habe ja die D300 mit dem DX 16-85 3.5-5.6 am Samstag (17.06.08) beim Händler (nicht online) gekauft, weil, so der Händler, der Service ja viel besser sei.
Zur Vorgeschichte:
Nach nur zwei Tagen war aufeinmal das Objektiv defekt. Kann mir nicht erklären warum. Am Vorabend lief es noch einwandfrei. Gestern morgen dann hol ich die Kamera aus der Tasche, drehe den Zoomring und merke etwa in der Mitte einen erhöhten Widerstand und ein Schleifgeräusch.
Außerdem läßt sich der Entfernungsring nichtmehr auf weniger als 0.8m drehen. Er bleibt bei ca. 0.8m stehen. Der Autofokus geht somit auch nicht, er höhrt ebenfalls bei 0.8m auf, der erhöhte Drehwiderstand ist für den Ultraschallmotor zu viel und er stöhnt mit hohem Quietschen, als sei man beim Zahnarzt.
Nunja nach dem Ärger dachte ich mir zum Glück hab ich nicht im Internet bestellt, habe ja den tollen Service beim Händler. Der tauscht mir das Objektiv sicher gleich aus und ich kann wieder fotografieren.
Beim Händler angekommen die große Entäuschung. Der Verkäufer sagte mir, er müsse das Objektiv zu Nikon einschicken um zu prüfen ob kein Sturzschaden vorhanden ist. Wenn Nikon einen Sturz des Objektivs feststellt, soll mich das wohl 200 Euro kosten. Übers Internet hätte ich das Objektiv eingeschickt und vom Fernabgabegesetz gebrauch gemacht!
Es hat aber nie ein Sturz stattgefunden! Wenn ich Nikon wäre, würde ich sagen, klar das Objektiv ist runtergefallen damit Nikon an die 200 Euro kommt. Was hab ich da als kleiner Kunde denn entgegenzusetzten?
Da bin ich der Meinung von Nikon doch hoffnungslos ausgeliefert :mad:.
Nunja soviel also zum Service, wenn man beim Händler kauft. Hat mich ca. 200 Euro mehr gekostet, als hätte ichs übers Netz bestellt! Das Objektiv ist nun für ca. 10 Tage weg.
Ein Ersatz- oder Leihobjektiv hat man mir natürlich auch nicht angeboten, und das bei einer Kamera, die über 2000 Euro gekostet hat!
Da die Kombination aus D300 und dem 16-85 meine Erstausrüstung ist, kann ich nun auch 10 Tage nicht fotografieren, da ich erstmal nur das eine Objektiv gekauft habe, sidn ja teuer genug.

Also mein Einstieg mit der D300 ist alles andere als zufriedenstellend :down:
 
Anzeigen
Hier findet keine Rechtsberatung statt, hier wird über die Auslegung des Rechts diskutiert. :D

Gruß
Dirk
 
Kommentar
Hier findet keine Rechtsberatung statt, hier wird über die Auslegung des Rechts diskutiert. :D

Gruß
Dirk

So ist es.

Andere Threads werden wegen Rechtsberatung geschlossen, schneller als man gucken kann. Liegt das nur daran, dass hier das Objektiv schon an Nikon geschickt wurde? Die eigentlichen Rechtsfolgen sind doch noch offen! Oder liegt es daran, dass der sonstige Threadschließer bei rechtlichen Themen diesmal mitdiskutiert?

:rolleyes: :fahne: :rolleyes:

Warum willst Du mich hier provozieren? Der Unterschied zwischen der abstrakten und damit zulässigen Diskussion eines (Rechts-)Problems und einer konkreten und damit unzulässigen (und oft leider inhaltlich auch falschen) Beratung ist doch vielfach und hinreichend erläutert worden. Wir schließen die Threads doch nicht zu unserem privaten Amusement, also: Was soll das?
 
Kommentar
§ 439 BGB Abs.3 Satz 3: (...) Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; (...)

was konkret bedeutet, dass eine Garantieabwicklung - auch durch Reparatur - vom Verkäufer während der Garantiezeit als die für ihn wirtschaftlichere Lösung gewählt werden kann.

Man muss allerdings beachten, dass der Gesetzgeber ausdrücklich dem Käufer das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung zugemessen hat (§ 439 Abs. 1 BGB, anders z.B. beim Werkvertrag, § 635 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer hat gerade nicht das Recht, immer die für ihn günstigere Variante zu wählen.
Verlangt der Käufer Nachlieferung einer neuen, mangelfreien Sache, ist der Verkäufer daran gebunden - es sei denn, ihn treffen damit unverhältnismäßige Kosten, § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB. Was unverhältnismäßig ist, weiß natürlich niemand so genau; letztlich geht es um eine Abwägung der Interessen von Käufer und Verkäufer im Einzelfall.
Da der Verkäufer aber seinerseits seinen Lieferanten in Regress nehmen kann, glaube ich eher nicht, dass die Neulieferung einer mangelfreien Sache für ihn per se unzumutbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommentar
Leute,

was macht ihr euch eigentlich so rum? Das Objektiv geht zu Nikon und wird repariert!

Ist doch klar, dass bei jedem Schaden auch ein Eigenverschulden vorliegen kann. Deshalb kann ich doch nicht ständig in Angst leben, ein Schaden könnte nicht auf Garantie abgewickelt werden, weil ich ihn womöglich selbst verursacht habe!

Sollte der Belichtungsmesser, die Elektronik oder sonst was spinnen, könnte man mir auch unterstellen, ich habe die Kamera mal kurz mit einem angeschlossenen Stromkabel gekitzelt. Das ist doch völlig absurd und weltfremd.

Eine Garantie ist da, um Mängel eines Produktes in eingeschränkter Zeit abzusichern. Da macht doch ein großer Konzern keine Mucken und streitet sich mit seinen Kunden rum, weil er eine 200 Euro Reparatur einsparen will...
 
Kommentar
Man sagt ja unserem Deutschland nach, dass es eine Servicewüste sei. Aber in unserem Land gibt es ja nicht nur Dienstleister sondern auch die entsprechenden Kunden, die die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Und schliesslich ist jeder Dienstleister ja irgendwo auch ein Kunde, der wiederum eine andere Dienstleistung beansprucht.

Ich glaube der Hauptgrund warum wir uns nachsagen lassen müssen, dass wir in einer Servicewüste leben ist, dass dieses "wer ist Schuld" - "was hab ich zu Beweisen" - "welchen Stempel brauch ich noch" - Denken, in vielen von uns verbreitet ist. Viele Kunden verhalten und denken exakt so, wie viele Dienstleister und deshalb leben wir in Deutschland in einer Servicewüste!
 
Kommentar
... mach dich kundig zum Thema Garantie (bei Nikon) und Gewährleistung (im BGB).

Tja - in diesem Fall, nach Darstellung des Käufers, ist nix mit
Gewährleistung, da ja die Gewährleistungsfrist noch gar nicht
begonnen hat (siehe Kaufdatum...) :lachen::lachen::lachen:

Roland
 
Kommentar
Hallo,

ich sollte und wollte Euch nur auf dem Laufenden halten.
Gestern hat Nikon bestätigt, dass das Objektiv keinen Sturzschaden hatte.
Daraufhin hat mir mein Händler ein komplett neues Objektiv gegeben.
Schonmal nicht schlecht.
Jetzt werde ich erstmal sehen wie gut das Neue ist und wie lange es diesmal hält, ich hoffe länger als zwei Tage :hehe:
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten