Mußte DX 16-85 3.5-5.6 einschicken lassen :-(

Thread Status
Hello, There was no answer in this thread for more than 30 days.
It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.

mr.burns

Aktives und bekanntes NF Mitglied
Registriert
Hallo,

wollte euch nur mal auf dem Laufenden halten, was mein DX 16-85 3.5-5.6 anbelangt.
Habe ja die D300 mit dem DX 16-85 3.5-5.6 am Samstag (17.06.08) beim Händler (nicht online) gekauft, weil, so der Händler, der Service ja viel besser sei.
Zur Vorgeschichte:
Nach nur zwei Tagen war aufeinmal das Objektiv defekt. Kann mir nicht erklären warum. Am Vorabend lief es noch einwandfrei. Gestern morgen dann hol ich die Kamera aus der Tasche, drehe den Zoomring und merke etwa in der Mitte einen erhöhten Widerstand und ein Schleifgeräusch.
Außerdem läßt sich der Entfernungsring nichtmehr auf weniger als 0.8m drehen. Er bleibt bei ca. 0.8m stehen. Der Autofokus geht somit auch nicht, er höhrt ebenfalls bei 0.8m auf, der erhöhte Drehwiderstand ist für den Ultraschallmotor zu viel und er stöhnt mit hohem Quietschen, als sei man beim Zahnarzt.
Nunja nach dem Ärger dachte ich mir zum Glück hab ich nicht im Internet bestellt, habe ja den tollen Service beim Händler. Der tauscht mir das Objektiv sicher gleich aus und ich kann wieder fotografieren.
Beim Händler angekommen die große Entäuschung. Der Verkäufer sagte mir, er müsse das Objektiv zu Nikon einschicken um zu prüfen ob kein Sturzschaden vorhanden ist. Wenn Nikon einen Sturz des Objektivs feststellt, soll mich das wohl 200 Euro kosten. Übers Internet hätte ich das Objektiv eingeschickt und vom Fernabgabegesetz gebrauch gemacht!
Es hat aber nie ein Sturz stattgefunden! Wenn ich Nikon wäre, würde ich sagen, klar das Objektiv ist runtergefallen damit Nikon an die 200 Euro kommt. Was hab ich da als kleiner Kunde denn entgegenzusetzten?
Da bin ich der Meinung von Nikon doch hoffnungslos ausgeliefert :mad:.
Nunja soviel also zum Service, wenn man beim Händler kauft. Hat mich ca. 200 Euro mehr gekostet, als hätte ichs übers Netz bestellt! Das Objektiv ist nun für ca. 10 Tage weg.
Ein Ersatz- oder Leihobjektiv hat man mir natürlich auch nicht angeboten, und das bei einer Kamera, die über 2000 Euro gekostet hat!
Da die Kombination aus D300 und dem 16-85 meine Erstausrüstung ist, kann ich nun auch 10 Tage nicht fotografieren, da ich erstmal nur das eine Objektiv gekauft habe, sidn ja teuer genug.

Also mein Einstieg mit der D300 ist alles andere als zufriedenstellend :down:
 
Anzeigen
Erstmal mein Beileid, blöde Sache mit dem Objektiv. Aber warte doch erstmal ab was passiert, noch hat ja wohl noch niemand behauptet Du hättest es runterfallen lassen.

Bez. dem Fernabsatzgesetz ist es auch nicht so einfach, denn da müsstest Du auch nachweisen, dass Du mit dem Defekt nichts zu tun hast.
 
Kommentar
Das ist mal wieder typisch. Ein Schaden durch Hinfallen oder ähnliches lässt sich aber nicht behaupten, wenn der nicht vorliegt. Es muss dann schließlich zur äußeren Beschädigung der Optik gekommen sein.

Mir ist mal eine Zoom hingedonnert, das sieht man in jedem Fall, also ganz so ausgeliefert bist du nicht. Ich würde auch mal nicht so schwarz sehen, denke schon, Nikon hat nicht um sonst einen guten Namen, würden die ständig behaupten der User sei Schuld, wenn er es doch nicht war na dann könnten die bald einpacken.

Grundsätzlich würde ich mir in solch einem Fall immer einen Zeugen mit zum Händler nehmen, und, wenn möglich, im Beisein des Zeugen zuvor Bilder von dem Teil machen, das ich zur Reparatur abgebe. Weiter sollte man die Seriennummer notieren und dann im Beisein des Zeugen mit dem Händler das Teil genau ansehen, von wegen äußerer Beschädigung ja/nein.

Mir scheint hier auch der Händler eine Flasche zu sein. Denn zunächst ist er verpflichtet die Garantieansprüche abzuwickeln erst nach 2 Jahren, wenn eine Garantie länger zugesagt ist, wir der Herstelle herangezogen, hatte gerade mit einem Logitech-Produkt den Fall. Tastatur und Mouse nach 3 Jahren defekt, Logi schickt Ersatz ohne Problem, dauerte nur ein bisschen.

Im ersten halben Jahr muss Dir der Händler zweifelsfrei beweisen, das die Ware beim Verkauf einwandfrei war, und nicht Du musst beweisen, das nix passiert ist. Ich hätte wahrscheinlich ein bisschen auf den Putz gehauen, wenn der Optik äußerlich nix anzusehen ist, dann soll der Händler sofort austauschen.

Wünsche viel Erfolg, und würde mich zuerst mal den guten Namen von Nikon verlassen.
Gruß
QuesterOne

PS halte uns bitte auf dem Laufenden
 
Kommentar
Wahrlich kein guter Einstieg !!!

Jetzt mal ruhig Blut und abwarten, es is ja noch nicht gesagt daß Du diese 200 Euro zahlen mußt :)

Deinem Händler hätte ich klar mitgeteilt daß ich keine 2000 Euro ausgebe um keinen Service zu erhalten !!!

Zumal Du Dir ja wahrscheinlich noch en' 70-300VR zulegen wirst ;)

Aber Du hast ja die möglichkeit Dir Deinen Händler für die neue Linse auszusuchen :lachen::lachen::lachen:

Viel Glück,

Grüßle Ralf
 
Kommentar
Hallo,


Wartet doch erstmal ab, bevor ihr rumschimpft. Ich kann den Händler auch verstehen. Bei einem zwei Tage alten Objektiv, bei dem plötzlich - anscheinend - mechanisch etwas fehlt, liegt ein Sturzschaden natürlich nahe. Genauso wie Nikon jetzt einfach behaupten könnte, es liege Eigenverschulden vor, genauso könntest ja auch du einfach behaupten, du hast nichts mit dem Schaden zu tun. Der Händler will sich halt absichern.

Allerdings hätte ich als Händler zumindest versucht, dir in der Zwischenzeit ein Leihobjektiv o.ä. anzubieten. Da brauchen sich die örtlichen Händler nicht wundern, wenn sie durch das günstige Internet verdrängt werden.

Gruß

Christoph
 
Kommentar
Hm - dass muss ein doofer Händler sein;-)
Hatte slebst mal eine Problem mit nem Tamron 17-50 2.8 (Internetbestellung) weil vorne der Ring der den Objektivschutz aufnimmt sich gelockert hat.

hatte das Teil schon 2 Monate
und wurde mir kostenlos repariert.

Grüsse
Karl
 
Kommentar
QuesterOne, bevor du jemanden öffentlich als 'Flasche' bezeichnest, mach dich kundig zum Thema Garantie (bei Nikon) und Gewährleistung (im BGB).
@all und den Threadersteller: Entspannt euch, Nikon wird das Objektiv auf Garantie reparieren und gut ist.

Gruß
Dirk
 
Kommentar
Aus Spass an der Freud` gern mal wieder zur Klarstellung: die (einjährige) Garantie wird vertraglich von Nikon eingeräumt und dementsprechend auch über Nikon abgewickelt. Deshalb verhält sich der Händler korrekt, wenn er das Objektiv zur Prüfung an Nikon schickt. Wie das in der Abwicklung gegenüber dem Kunden geschickt bzw. käuferfreundlich gestaltet wird, steht auf einem anderen Blatt...
 
Kommentar
Der Kunde hat somit das Recht, vom HÄNDLER eine Reparatur oder den Tausch gegen ein neues Ersatzstück zu fordern.

Deshalb geht das Objektiv ja zur zuständigen Nikon Fachwerkstatt.
Ist natürlich ärgerlich, wenn man von so einem Problem betroffen ist, aber der üblich Weg. Die Argumentation des Händlers, daß erst die Fehlerursache geprüft werden muß, ist auch plausibel. Dieses Recht hat er.
 
Kommentar
Und damit liegt die Entscheidung beim Kunden, ob er eine Reparatur oder Neuware wünscht (vorausgesetzt, der Händler hat noch welche rumstehen).

nein!
der kunde hat das recht auf neuware nur dann, wenn sein objektiv irreparabel ist. solange sich das objektiv innerhalb eines für diesen schaden üblichen (= vertretbaren) zeitraum reparieren lässt, tritt diese recht nicht in kraft.
auch dann nicht wenn der händler dutzende andere objektive auf lager hat.
ein leihgerät basiert ebenfalls nur auf kulanz des händlers.
 
Kommentar
§ 439 Abs. 1 BGB: Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels ODER die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Abs. 3: Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung (unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3) verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Gut erklärt übrigens hier: http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/showthread.php?t=54913&highlight=garantie+gew%E4hrleistung

Das heißt: Bei gängiger Neuware muss man sich eher nicht auf eine Reparatur einlassen; im Einzelfall kann es natürlich anders sein. Da eine Rücknahme der defekten Sache für den Verkäufer umständlich ist, versucht er den Kunden natürlich auf die Reparatur per Garantie zu verweisen - die ja im Normalfall auch kulant gehandhabt wird, wie oben erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommentar
Und jetzt bin ich mal gespannt, ob es für die Gegenargumentation auch irgendwelche Belege gibt.

Das Gegenargument hat der Verkäufer bereits geliefert: Es muß überprüft werden ob nicht evtl. ein Sturzschaden vorliegt.
De jure ist er damit auf der sicheren Seite, de facto gilt weiterhin
foxmulder schrieb:
Entspannt euch, Nikon wird das Objektiv auf Garantie reparieren und gut ist.

Gruß
Dirk
 
Kommentar
da die Beweislast eben in den ersten 6 Monaten beim Händler liegt.

Soweit korrekt.

Ist also auf den ersten Blick kein Schaden durch nicht sachgerechte Handhabung zu erkennen, dann ist davon auszugehen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war.

Auf den ersten Blick ist feststellbar, daß das Objektiv mechanisch nicht in Ordnung ist. Beim Kauf war es noch in Ordnung, wie oben beschrieben:

"Nach nur zwei Tagen war aufeinmal das Objektiv defekt."

Nun muß die Werkstatt prüfen, wo der Fehler liegt. Ein ganz normaler Vorgang.
 
Kommentar
Tut mir Leid, dass Dein Objektiv nicht in Ordnung ist.
Habe mich ja auch dazu an anderer Stelle schon geäußert.

Warum man allerdings zu ein und derselben Linse nun innerhalb von 24 Stunden gleich 3 Threads aufmachen muß, ist mir nicht ganz einleuchtend.
Und sicherlich auch wenig hilfreich oder gar übersichtlich.

Gestern um 08:50 Uhr diesen hier.

Gestern um 09:17 Uhr diesen hier.

Und nun den hier.
 
Kommentar
Kommentar
@volker:
Sorry, lies das Buch. Was du da geschrieben hast stimmt einfach nicht.

Das einzige Buch, was in diesem Zusammenhang maßgeblich ist, ist das Bürgerliche Gesetzbuch, und nicht Bücher mit spitzfindigen Interpretationen. Daß der Autor Jurist ist, bedeutet nicht, daß der Richter seinen Spitzfindigkeiten auch folgen kann. Der erkennbare Wille des Gesetzgebers ist, auch die berechtigten Interessen des Händlers zu schützen.
 
Kommentar
Sagt mal, macht ihr jetzt Heiko-Bashing?
Eigentlich nicht. Du behauptest hier allerdings wieder etwas, was so in der Absolutheit wie du es darstellst nicht richtig ist.

Es war allerdings nicht gefragt, was ihr DENKT, wie es sich mit der Gewährleistung verhält. Jedem, den es ernsthaft interessiert, sei nahegelegt, es selbst nachzulesen.
Geh mal davon aus das ich das getan habe. Allerdings nicht wg. dieses Threads und auch nicht an Hand eines eher belletristischen Werks. ;)
Ich versuchs nochmal mit einem Beispiel: Ich kaufe mir eine Kamera. Nach zwei Tagen zeigt der Sensor folgenden Fehler: Alle Wiesen die ich photographiere sind rot statt grün. Relativ klare Sache, da liegt ein Defekt in der Elektronik vor, der kann nach menschlichem Ermessen nicht durch meine Schuld entstanden sein, ich kann vom Händler verlangen das er mir die Kamera gegen ein mängelfreies Exemplar austauscht; was er daraufhin seinerseits vorschlägt sei mal dahingestellt.
Bei einem Objektiv liegt der Fall anders: Das Problem kann einfach so auftreten weil Nikon Murks gebaut hat, es kann aber genauso gut Folge eines Sturzschadens sein. Der Kunde versichert natürlich das dem nicht so ist, aber die Welt ist schlecht und der Kunde kann die Wahrheit sagen, aber er kann dem Händler auch einfach die Hucke volllügen (@mr.burns: Ich unterstelle dir selbstverständlich nicht das du den Händler belügst, es geht hier nur ums Beispiel!). Und in dem Moment, wo die Fehlerursache nicht mehr eindeutig ist, da muß der Händler eben auch nicht mehr sang- und klanglos gegen ein Neugerät tauschen, da hat er das Recht der Fehlerursache auf den Grund zu gehen.
Juristische Sachverhalte sind leider nicht immer so eindeutig wie es manchmal auf den ersten Blick erscheint, auch wenn wir das gerne hätten.

Gruß
Dirk
 
Kommentar
Eher als die populäre Pseudo-Sachlektüre hilft der Blick in das Gesetz:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html

§ 439 BGB Abs.3 Satz 3: (...) Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; (...)

was konkret bedeutet, dass eine Garantieabwicklung - auch durch Reparatur - vom Verkäufer während der Garantiezeit als die für ihn wirtschaftlichere Lösung gewählt werden kann. Auch der zitierte R. Hocker spricht übrigens immer von "Anspruch auf Nachlieferung bzw. Nachbesserung", in der ersten Auflage seines Buches übrigens auf den Seiten 221ff. und nicht wie oben dargestellt auf Seite 39. Im übrigen sei zur Ehrenrettung von R. Höcker nur kurz erwähnt, dass er die gesetzliche Lage in eigentlich unmissverständlicher Form erläutert, die daraus hier gezogenen Schlussfolgerungen aber schlicht falsch sind, jedenfalls so, wie sie hier "verkauft" werden.
 
Kommentar
Andere Threads werden wegen Rechtsberatung geschlossen, schneller als man gucken kann. Liegt das nur daran, dass hier das Objektiv schon an Nikon geschickt wurde? Die eigentlichen Rechtsfolgen sind doch noch offen! Oder liegt es daran, dass der sonstige Threadschließer bei rechtlichen Themen diesmal mitdiskutiert?

:rolleyes: :fahne: :rolleyes:
 
Kommentar
-Anzeige-
Zurück
Oben Unten