Du hast das Teil per Auktion zu 101€ (?) erworben, wenn Du nicht vertragsbrüchig werden möchtest, dann bleibt Dir momentan nur zu zahlen - allerdings musst Du Dich ja nicht beeilen.Klar kann mir keiner jetzt DEN Ratschlag geben, deshalb mal eine Frage ans Bauchgefühl: soll ich zahlen oder zögern?
Gibt es da nicht einen Käuferschutz für solche Fälle, wenn man mit PayPal bezahlt...?
Hat der Verkäufer eine Adresse hinterlegt? Könntest Du die Ware auch abholen?
Wenn Du per PayPal zahlst, falls er das anbietet, dann hast Du, wie [MENTION=10824]Nixel[/MENTION] schon schrieb ja den Käuferschutz.
Hmm, insgesamt mindestens 13 MB erscheinen mir persönlich als sehr viel. Zumindest um anzunehmen, dass die ein LkW verloren hätte. Diebstahl in einem Geschäft ist erst Recht bei der Menge und dem spezialisierten Artikel nicht anzunehmen.
Frag an, ob PayPal, gegen Übernahme der Mehrkosten oder grundsätzlich, akzeptiert wird. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Im Grunde hilft nur Try-and-error.
Meddi
...
na ja eigentlich sollte man sich diese Gedanken machen, bevor man überhaupt bietet
Aber wenn du auf Bezahlen klickst siehst du ja seine Bankdaten/real Name evtl. Ort. (Musst die Überweisung ja noch nicht abschicken) aber so hättest du ein paar Daten mehr zum recherchieren.
Hallo Stefan,
Du hast das Teil per Auktion zu 101€ (?) erworben, wenn Du nicht vertragsbrüchig werden möchtest, dann bleibt Dir momentan nur zu zahlen - allerdings musst Du Dich ja nicht beeilen.
Leider wird kein Paypal als Bezahlmöglichkeit angeboten, aber dieser Privatmann hat über die letzten Monate fast nur MB-D11 verkauft (10 Stück), daher wird er Dir vermutlich auch etwas liefern, die Frage ist nur was.
Dir ist bekannt, dass es nachgemachte MB-D11 gibt, die kaum vom Original zu unterschieden sind?
Du solltest also spätestens jetzt abklären, ob hier (wie in der Auktion beschrieben) tatsächlich ein Nikon (original) Batteriegriff verkauft wurde.
Bitte doch den Verkäufer auf die folgende Nikon-Website zu gehen und sein Produkt zu prüfen:
https://nikoneurope-en.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/49662
Anhand der Reaktion wirst Du vermutlich entscheiden können, ob es sich empfiehlt bei Ebay einen Fall zu eröffnen.
Ein Hinweis auf den u.a. steuerrechtlich problematischen Verkauf als Privatmann (bei dieser Angebotsmenge), sollte Dir eine gewisse Handhabe geben, um den Kauf ggf. einvernehmlich zu stornieren.
MfG Jürgen
Von den Berlinern hier will nicht zufällig jemand vorbei gehen und das Teil vor Ort abholen? Für mich wärs dann doch etwas weit ...
Laut Beschreibung habe ich ja auch keinen neuen sondern einen gebrauchten MB gekauft.
DAS würde mir überhaupt nicht gefallen.Da habe ich jetzt sogar zwei Namen, einen Verkäufer und einen Zahlungsempfänger.
Ja, so erscheint es mir ebenfalls.Aber das auf dem Bild sieht (soweit man es erkennen kann) doch tatsächlich wie die gefakte Verriegelung aus.
Per Barzahlung? Nein, mal im Ernst: Was sagt Google-Streetview zu der Anschrift?
das Fernabsatzgesetzt gilt hier erst einmal nicht, da es sich um einen Kauf von Privat handelt.Oben wurde darauf hingewiesen, dass du einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hast. Das mag sein, dennoch steht der der Widerruf frei. Du kommst also raus. Auf die Schnelle gefunden:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm
Von den Berlinern hier will nicht zufällig jemand vorbei gehen und das Teil vor Ort abholen? ...
… Für mich wärs dann doch etwas weit ...
Hallo Meddi,
das Fernabsatzgesetzt gilt hier erst einmal nicht, da es sich um einen Kauf von Privat handelt.
Wenn man die großen Geschütze ausfährt (Anwalt), könnte man vor Gericht möglicherweise klären lassen, dass dieser Verkäufer kommerziell handelt und damit ein Rückgaberecht durchsetzen.
Aber wenn einem die eigene Lebenszeit etwas wert ist, dann sollte man es besser nicht soweit kommen lassen.
Wobei ich mir die Auktion gerade nochmal angesehen habe, der Verkäufer gewährt sogar 14 Tage Rückgaberecht (vielleicht hat er das auch falsch angekreuzt beim Einstellen), nur würde Stefan damit wieder in die Situation kommen, dass der Verkäufer sein Geld hätte und er keine Ware (vom Problem der Versandkosten ganz zu schweigen).
Eine Abholung wird nicht ausdrücklich angeboten.
MfG Jürgen
und b) gefragt, ob es korrekt ist, dass der Verkäufer und der Zahlungsempfänger nicht der selbe sind.
b) wurde mit "ja, das stimmt" beantwortet.
Es könnte auch hier ein Account geknackt worden sein...
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