Mein ebay-Kauf: MB D11

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rollertilly

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Hallo zusammen, bin gerade etwas unsicher ;-)

Ich habe gestern einen MB D11 ersteigert für einen guten Preis, eigentlich hätte ich nicht gedacht, dass ich ihn für mein Limit bekomme und hab die Auktoin auch gar nicht weiter beobachtet. Jetzt hab ich ihn also doch (überraschend) gekauft.

Als ich vorhin überweisen wollte, habe ich gesehen, dass der Verkäufer außer 12 MB D11 im vergangenen Jahr nichts anderes verkauft hat. Sollte mich das nachdenklich machen? Bis auf eine negative Bewertung waren alle positiv. Aber komisch ist das schon.

Klar kann mir keiner jetzt DEN Ratschlag geben, deshalb mal eine Frage ans Bauchgefühl: soll ich zahlen oder zögern?
 
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scheint wohl dann ein Händler zu sein, auch wenn er sich als privat kennzeichnet, wenn er nur MD-D11 verkauft. Hauptsache, es ist keine Hehlerware.

Hat der Verkäufer eine Adresse hinterlegt? Könntest Du die Ware auch abholen?

Wenn Du per PayPal zahlst, falls er das anbietet, dann hast Du, wie [MENTION=10824]Nixel[/MENTION] schon schrieb ja den Käuferschutz.
 
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Hmm, insgesamt mindestens 13 MB erscheinen mir persönlich als sehr viel. Zumindest um anzunehmen, dass die ein LkW verloren hätte. Diebstahl in einem Geschäft ist erst Recht bei der Menge und dem spezialisierten Artikel nicht anzunehmen.

Frag doch einfach mal beim Verkäufer nach. Fragen kostet nix. Und die Bewertungen waren ja fast alle gut. Oder gehst du von Konstruierten aus? Dann frage ich mich aber, warum dann immer der gleiche Artikel für so eine Konstruktion ausgewählt wurde.

Frag an, ob PayPal, gegen Übernahme der Mehrkosten oder grundsätzlich, akzeptiert wird. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Im Grunde hilft nur Try-and-error.

Meddi
 
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Hallo Stefan,
Klar kann mir keiner jetzt DEN Ratschlag geben, deshalb mal eine Frage ans Bauchgefühl: soll ich zahlen oder zögern?
Du hast das Teil per Auktion zu 101€ (?) erworben, wenn Du nicht vertragsbrüchig werden möchtest, dann bleibt Dir momentan nur zu zahlen - allerdings musst Du Dich ja nicht beeilen.

Leider wird kein Paypal als Bezahlmöglichkeit angeboten, aber dieser Privatmann hat über die letzten Monate fast nur MB-D11 verkauft (10 Stück), daher wird er Dir vermutlich auch etwas liefern, die Frage ist nur was.

Dir ist bekannt, dass es nachgemachte MB-D11 gibt, die kaum vom Original zu unterschieden sind?
Du solltest also spätestens jetzt abklären, ob hier (wie in der Auktion beschrieben) tatsächlich ein Nikon (original) Batteriegriff verkauft wurde.

Bitte doch den Verkäufer auf die folgende Nikon-Website zu gehen und sein Produkt zu prüfen:

https://nikoneurope-en.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/49662

Anhand der Reaktion wirst Du vermutlich entscheiden können, ob es sich empfiehlt bei Ebay einen Fall zu eröffnen.
Ein Hinweis auf den u.a. steuerrechtlich problematischen Verkauf als Privatmann (bei dieser Angebotsmenge), sollte Dir eine gewisse Handhabe geben, um den Kauf ggf. einvernehmlich zu stornieren.

MfG Jürgen
 
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Moin Stefan
na ja eigentlich sollte man sich diese Gedanken machen, bevor man überhaupt bietet:D
Aber wenn du auf Bezahlen klickst siehst du ja seine Bankdaten/real Name evtl. Ort. (Musst die Überweisung ja noch nicht abschicken) aber so hättest du ein paar Daten mehr zum recherchieren.
 
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Hallo Stefan,

ich habe mal versucht, auf dem Auktionsfoto etwas zu erkennen, wobei dieses auch nicht unbedingt den tatsächlich verkauften Batteriegriff zeigen muss.
Hinzu kommt, dass die Fake-Hersteller auch nachbessern, so dass nicht alle von Nikon gezeigten Kriterien zutreffen müssen.

Schau Dir mal genau die herausgeklappte Verriegelungslasche des Akku-Einschubes an und vergleiche mit der verlinkten Abbildung auf der Nikon Website.

Hier ist noch der Link zu Nikon-Deutschland (den anderen hatte ich schneller gefunden):
https://nikoneurope-de.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/49697

MfG Jürgen
 
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Gibt es da nicht einen Käuferschutz für solche Fälle, wenn man mit PayPal bezahlt...?

Paypal wird leider nicht angeboten, ich werde aber mal danach fragen.

Hat der Verkäufer eine Adresse hinterlegt? Könntest Du die Ware auch abholen?
Wenn Du per PayPal zahlst, falls er das anbietet, dann hast Du, wie [MENTION=10824]Nixel[/MENTION] schon schrieb ja den Käuferschutz.

Ja, einen Namen und eine Adresse in Berlin habe ich tatsächlich. Dafür gibt es zwar keinen Telefonbucheintrag, aber das muss ja nix heißen.

Hmm, insgesamt mindestens 13 MB erscheinen mir persönlich als sehr viel. Zumindest um anzunehmen, dass die ein LkW verloren hätte. Diebstahl in einem Geschäft ist erst Recht bei der Menge und dem spezialisierten Artikel nicht anzunehmen.

Laut Beschreibung habe ich ja auch keinen neuen sondern einen gebrauchten MB gekauft.

Frag an, ob PayPal, gegen Übernahme der Mehrkosten oder grundsätzlich, akzeptiert wird. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Im Grunde hilft nur Try-and-error.
Meddi

Das mach ich auf jeden Fall vorher.


...
na ja eigentlich sollte man sich diese Gedanken machen, bevor man überhaupt bietet:D

Ja, ne, is klar. Ist dir sicher auch noch nie passiert. Und ich hab das auch zum allerersten Mal vergessen. Es war die Gier, Kurt, die blanke GIER :D


Aber wenn du auf Bezahlen klickst siehst du ja seine Bankdaten/real Name evtl. Ort. (Musst die Überweisung ja noch nicht abschicken) aber so hättest du ein paar Daten mehr zum recherchieren.

Da habe ich jetzt sogar zwei Namen, einen Verkäufer und einen Zahlungsempfänger.

Hallo Stefan,

Du hast das Teil per Auktion zu 101€ (?) erworben, wenn Du nicht vertragsbrüchig werden möchtest, dann bleibt Dir momentan nur zu zahlen - allerdings musst Du Dich ja nicht beeilen.

Leider wird kein Paypal als Bezahlmöglichkeit angeboten, aber dieser Privatmann hat über die letzten Monate fast nur MB-D11 verkauft (10 Stück), daher wird er Dir vermutlich auch etwas liefern, die Frage ist nur was.

Dir ist bekannt, dass es nachgemachte MB-D11 gibt, die kaum vom Original zu unterschieden sind?
Du solltest also spätestens jetzt abklären, ob hier (wie in der Auktion beschrieben) tatsächlich ein Nikon (original) Batteriegriff verkauft wurde.

Bitte doch den Verkäufer auf die folgende Nikon-Website zu gehen und sein Produkt zu prüfen:

https://nikoneurope-en.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/49662

Anhand der Reaktion wirst Du vermutlich entscheiden können, ob es sich empfiehlt bei Ebay einen Fall zu eröffnen.
Ein Hinweis auf den u.a. steuerrechtlich problematischen Verkauf als Privatmann (bei dieser Angebotsmenge), sollte Dir eine gewisse Handhabe geben, um den Kauf ggf. einvernehmlich zu stornieren.

MfG Jürgen

Hallo Jürgen,

du hast ja gleich richtig recherchiert, vielen Dank. Ja, ich bin der mit den 101 Euros. Wäre doch kein schlechter Kauf, oder?
Das mit den Fälschungen in der Form hatte ich nicht bedacht. Ich werde da auf jeden Fall nochmal konkret nachfragen, zusammen mit dem Link auf die Plagiate. Verkauft wird er ja nicht als Nachbau sondern als gebrauchtes Original, sogar mit Packung. Aber das auf dem Bild sieht (soweit man es erkennen kann) doch tatsächlich wie die gefakte Verriegelung aus.

Inzwischen habe auch auch schon eine erste, sehr zügige Antwort bekommen. Ich habe a) geschrieben, dass ich mich doch ein bisschen wundere, weil er ja nur MB D11 vekauft hat im vergangenen Jahr und gefragt, ob er denn noch mehr davon hätte und b) gefragt, ob es korrekt ist, dass der Verkäufer und der Zahlungsempfänger nicht der selbe sind.

a) wurde ignoriert, b) wurde mit "ja, das stimmt" beantwortet. :confused:
 
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Laut Beschreibung habe ich ja auch keinen neuen sondern einen gebrauchten MB gekauft.


Das wusste ich nicht. Denn ich kann hier auf Arbeit nicht auf die Ebay-Seite gehen und schauen. Mal sehen wie lange ich noch das NFF besuchen kann :)

Puh, alle gebraucht? Okay, das glaube ich dann auch nicht mehr. Da hätte ich dann auch nicht geboten. Obwohl 101 € geht doch eigentlich für einen Nachbau, oder :)

Oben wurde darauf hingewiesen, dass du einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hast. Das mag sein, dennoch steht der der Widerruf frei. Du kommst also raus. Auf die Schnelle gefunden:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm

Meddi
 
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Da habe ich jetzt sogar zwei Namen, einen Verkäufer und einen Zahlungsempfänger.
DAS würde mir überhaupt nicht gefallen.

Aber das auf dem Bild sieht (soweit man es erkennen kann) doch tatsächlich wie die gefakte Verriegelung aus.
Ja, so erscheint es mir ebenfalls.

Man darf dabei nicht vergessen, dass die Nachbauten nur einen Bruchteil im Einkauf kosten.

MfG Jürgen
 
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Per Barzahlung ;)? Nein, mal im Ernst: Was sagt Google-Streetview zu der Anschrift?

Fünfstöckiges Mehrfamilienhaus, grau, bis auf einen Balkon haben alle anderen Geranien draußen :D
Unten rechts sind die Jalousien geschlossen :eek: - vielleicht isser das? Die Fußgängerampel ist gerade rot und eine Frau im geringelten Pulli wartet brav auf Grün.

Spaß beiseite, sieht aus wie eine ganz gewöhnliche Wohngegend.

Im Haus daneben ist gleich ein Imbiss. Wenn du ihn für mich abholst, dann spendier ich dir dort ein Bier ;-)
 
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Hallo Meddi,
Oben wurde darauf hingewiesen, dass du einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hast. Das mag sein, dennoch steht der der Widerruf frei. Du kommst also raus. Auf die Schnelle gefunden:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm
das Fernabsatzgesetzt gilt hier erst einmal nicht, da es sich um einen Kauf von Privat handelt.
Wenn man die großen Geschütze ausfährt (Anwalt), könnte man vor Gericht möglicherweise klären lassen, dass dieser Verkäufer kommerziell handelt und damit ein Rückgaberecht durchsetzen.
Aber wenn einem die eigene Lebenszeit etwas wert ist, dann sollte man es besser nicht soweit kommen lassen. :rolleyes:

Wobei ich mir die Auktion gerade nochmal angesehen habe, der Verkäufer gewährt sogar 14 Tage Rückgaberecht (vielleicht hat er das auch falsch angekreuzt beim Einstellen), nur würde Stefan damit wieder in die Situation kommen, dass der Verkäufer sein Geld hätte und er keine Ware (vom Problem der Versandkosten ganz zu schweigen).
Eine Abholung wird nicht ausdrücklich angeboten.

MfG Jürgen
 
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Habe per Mail nachgefragt wg. Paypal und auch ausdrücklich auf meine "Fälschungsbedenken" mit der entsprechenden Nikon-Seite hingewiesen. Und jetzt warte ich mal ...
 
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Hallo Meddi,

das Fernabsatzgesetzt gilt hier erst einmal nicht, da es sich um einen Kauf von Privat handelt.
Wenn man die großen Geschütze ausfährt (Anwalt), könnte man vor Gericht möglicherweise klären lassen, dass dieser Verkäufer kommerziell handelt und damit ein Rückgaberecht durchsetzen.
Aber wenn einem die eigene Lebenszeit etwas wert ist, dann sollte man es besser nicht soweit kommen lassen. :rolleyes:

Wobei ich mir die Auktion gerade nochmal angesehen habe, der Verkäufer gewährt sogar 14 Tage Rückgaberecht (vielleicht hat er das auch falsch angekreuzt beim Einstellen), nur würde Stefan damit wieder in die Situation kommen, dass der Verkäufer sein Geld hätte und er keine Ware (vom Problem der Versandkosten ganz zu schweigen).
Eine Abholung wird nicht ausdrücklich angeboten.

MfG Jürgen

Das ist halt blöd wenn ich mir auf Arbeit das nicht anschauen kann. Aber ich (!) würde es bei einem erwogenen "Rücktritt" vom Kauf darauf ankommen lassen. Denn dann müsste der Verkäufer auf Erfüllung des Kaufvertrages ... notfalls sogar klagen. Und dann soll er mal erklären wie er immer nur Einen, gleichen Artikel als "privater Verkäufer", und damit ohne formelle Widerrufsmöglichkeit anbietet.

Sei es, das muss der TE selbst entscheiden. Auch bei einem geplanten Widerruf, Rücktritt etc. ist ja ein Kontakt mit dem Verkäufer notwendig. Ich habe dann auch schon mal das akzeptiert und habe denn dem Zweitbesten Kaufinteressenten den Artikel angeboten.

Ich glaube wird sind erst mal am Ende unserer Weisheit. Wir haben eigentlich alles diskutiert. Der TE muss entscheiden, ggfs. nach Reaktion des Verkäufers.

Ich glaube das wollte er auch, eine Reflektion von Meinungen, Gedanken, die ihm helfen zu entscheiden was er macht.

Meddi
 
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und b) gefragt, ob es korrekt ist, dass der Verkäufer und der Zahlungsempfänger nicht der selbe sind.
b) wurde mit "ja, das stimmt" beantwortet.

Stopp!!! Ähnlichen Fall hatte ich vor längerer Zeit. Ich habe damals ebay kontaktiert und eine Stunde später war der gesamte Vorgang aus dem Web verschwunden!

Es könnte auch hier ein Account geknackt worden sein...

Ich würde einfach nicht zahlen, Punkt.
 
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Die Antwort hat nicht mal 30 Minuten gedauert:

"Wenn Sie ein ungutes Gefühl haben, sollten wir das Geschäft besser canceln. Ich möchte nicht, daß Sie sich hinterher beschweren oder so etwas."

Gleichzeitig hat der Verkäufer schon einen Fall geöffnet um die Transaktion abzubrechen.

Jungs, ihr seid prima :up:

Sollte ich das wohl nun an ebay melden :nixweiss: oder einfach vergessen? Oder so etwas.
 
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