Kann man Objektive die mittig durchbrechen noch reparieren?

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Bodenseejenny

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Hallo Leute,
Ich habe mal eine Frage. Heute wollte ich den Hund meiner Eltern in voller Action fotografieren. Dabei warf mein Vater einen Ball und der Hund rannte auf mich zu. Dummerweise versprang der Ball und der Hund lief ungebremst in mich hinein. Die D750 samt Sigma 70-200, 2,8 F flog mit mir hin. Ein Stück des Objektives ( C.a 10 cm) waren noch am D750 Gehäuse fest dran. Da scheint auch nix am Anschluss des Objektives und am Anschluss der D750 passiert zu sein. Nur das Sigma hats leider in der Mitte zerlegt.
Meint ihr man kann ein durchgebrochenes Objektiv noch bei Sigma reparieren lassen? Reparatur würde die Hundehaftpflicht bezahlen. Bei Totalschaden gibt es nur den Zeitwert.
Meint ihr die D750 hat was abbekommen was nicht reperabel ist? Die sieht äußerlich unbeschädigt aus. Und auch das halbe Sigma Objektiv war noch ganz dran.

Die D750 werde ich zur Kontrolle einschicken. Aber die kann man sicher reparieren wenn was wäre oder?
Wie sieht es mit dem Objektiv aus? Linsen sind intakt. Nur mittig gebrochen und ein dünnes kupferfarbendes Band gerissen.

Liebe Grüße Jenny
 
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Hallo Jenny,

mein Beileid :/

Was die Reparatur des Objektivs betrifft, würde ich vorab mal bei Sigma Anfragen, ob sich so eine Reparatur lohnt. Du kannst es natürlich auch direkt zu Sigma schicken und Dir einen Kostenvoranschlag machen lassen, aber es ist auch gut möglich, daß sie so einen defekt gar nicht reparieren, oder es sich nicht rechnet. Für die Versicherung reichen wahrscheinlich Fotos vom zerbrochenen Objektiv. Da brauchen die eigentlich wenig zu begutachten. Ein Totalschaden ist ein Totalschaden.

Je nachdem wie stark die Kraft war, die beim Sturz auf's Bajonett gewirkt hat, kann das natürlich schon Einfluß auf die Planlage des Bajonetts gehabt haben. Wenn Du auf Nummer sicher gehen möchtest, schickst Du die Kamera zu Nikon ein und fragst sie, ob sie die Kamera und insbesondere das Bajonett auf mögliche Schäden nach einem Sturz prüfen können. Wenn das eh die Versicherung übernimmt, ist das für Dich die bessere Lösung. Einziger Nachteil - die Kamera ist dann auch erstmal eine Zeit lang weg.

Ansonnsten kannst Du die Kamera natürlich auch selber testen, also einmal die Funktion von Elektrik (Kameradisplay, elektronische Anzeigen) und Mechanik (Spiegelmechanismus, Blendenhebel, ect.) und einmal die Parrallelität des Bajonetts, wobei es bei letzterem schon etwas Erfahrung bedarf. Also einer korrekt ausgerichteten Kamera und wirklich planen Testmotiven und das mit verschiedenen Optiken. Wenn Du in einem akkuratem Testaufbau keine Fehler ausmachen kannst, werden sie für Deinen fotografischen Alltag dann auch nicht von Bedeutung sein. Die Kameras an sich sind recht robust und halten auch stärkere Stöße aus, wobei ich die D750 diesbezüglich nicht genau einschätzen kann. Man sollte sich dabei nur sicher sein, nichts Wesentliches übersehen zu haben.

VG
 
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Ein (kameraseitig) verzogenes Bajonett kann man an einer "schieflage" der Schärfeebene erkennen. Plane ebene Fläche mit möglichst kleinteiligen Mustern als Testfläche. Die Kernschärfe liegt dann z. Bp. links auf einer anderen Ebene (also etwas weiter vorne oder hinten) als rechts. Oder ist evtl. Verzug in der Senkrechten (dann eben ogen/unten). Wenn sowas nicht zu erkennen ist würde ich diesen Punkt abhaken.
 
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Frag doch mal ganz unverbindlich bei Michael (Beuteltier) an, ob eine Reparatur eines Objektives mit solchem Schaden überhaupt möglich und sinnvoll erscheint. Die Kamera würde ich auf jeden Fall im Service überprüfen lassen.
Einen guten Rutsch, Unixx aka Wilhelm
 
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Hallo beisammen,

ein in der Mitte durch gebrochenes Objektiv bei dem auch noch Flexkabel gerissen sind, kann ich nicht 100%ig reparieren. Ich könnte zwar das Gebrochene wieder zusammen kleben und das gerissene Kabel durch einzelne Drähte zu ersetzen versuchen, das wird aber nur "ein besserer Pfusch".
Wenn eine Versicherung den Schaden zahlt, muss das Objektiv zu SIGMA und deren Kostenvoranschlag abgewartet werden.
SIGMA würde das Objektiv nur reparieren, wenn es noch aus der laufenden oder erst kürzlich beendeten Produktion ist. Bei alten Modellen haben die meist keine Ersatzteile mehr. Außerdem muss sichergestellt sein, dass kein Helicoid verbogen, keine Linsen oder deren Befestigung beschädigt sind und der Ultraschallmotor noch einwandfrei geht, sonst ist es ein Totalschaden.
 
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Ein (kameraseitig) verzogenes Bajonett kann man an einer "schieflage" der Schärfeebene erkennen. Plane ebene Fläche mit möglichst kleinteiligen Mustern als Testfläche. Die Kernschärfe liegt dann z. Bp. links auf einer anderen Ebene (also etwas weiter vorne oder hinten) als rechts. Oder ist evtl. Verzug in der Senkrechten (dann eben ogen/unten). Wenn sowas nicht zu erkennen ist würde ich diesen Punkt abhaken.

Sorry, die Threatfrage zeigt doch, daß keine größere technische Erfahrung beim Geschädigten vorliegt. Warum jetzt das Risiko auf einen Spät- oder verdeckten Schaden der Kamera eingehen? Mir wäre bei einer wahrscheinlich recht neuen D750 das Risiko zu hoch. Zeigt sich später doch noch ein Fehler, zahlt keine Versicherung mehr.

Zwei Wochen kann ja wohl jeder Hobbyfotograf auf seine Kamera verzichten.

Also ab nach Düsseldorf mit der Kamera.

Grüße
Bernd
 
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Vielen Dank für eure netten und schnellen Antworten!
Ich werde eure Ratschläge annehmen und das Objektiv zu Sigma einschicken und hoffen...
Die Kamera werde ich morgen zu meinem ( guten ) Händler Lichtblick vor Ort bringen und checken lassen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich die D750 trotzdem einschicken lassen. Sie ist erst 4 Monate alt. Ich hab ja noch meine D7100. Sollte reichen.

Vielen Dank für eure Ratschläge. Ob die Haftpflicht vom Hund meines Vaters zahlt, hoffe ich doch sehr! Wozu ist der Hund denn versichert?
Gruß Jenny:fahne:
 
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Auf jeden Fall solltet ihr dem Hund abgewöhnen, ungebremst in Menschen zu laufen... das ist eine Frage der Erziehung!
 
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Es tut mir ja leid, das sagen zu müssen, aber die Versicherung wird voraussichtlich nicht zahlen. Es sei denn, ihr habt bereits eine Zusage. Dann habt Ihr die netteste Versicherung aller Zeiten oder Deine Familie ist dort so guter und jahrzehntelanger schadensfreier Kunde, daß man Euch was Gutes tun will. Letzteres liegt oft im Ermessen der Geschäftsstelle und ist eine Frage, wie man die Formulare richtig ausfüllt. Die Zentrale selbst hat i.d.R. Stacheldraht in der Tasche.

Fakt ist:

- Geschädigt wurde sehr nahestehende Verwandte
- Schadensverlauf technisch nachvollziehbar, da könnte das Objektiv ja sonst wie heruntergefallen sein...
- Dem Hundehalter wird durch sein Verhalten die maßgebliche Schuld zugewiesen

Punkt 2 ließe sich noch durch neutrale Zeugen regeln, wenn der Geschädigte ein Fremder wäre, 1 & 3 sind bereits absolute Ablehungsgründe.

Ich hoffe für Dich, daß die Versicherung bereits die Regulierung zugesagt hat. Vielleicht bist Du ja verheiratet und hast einen anderen Nachnamen, dann ließe sich schummeln. Bzw. knallharten Versicherungsbetrug begehen, falls Schäden bei Verwandten in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind!
 
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Das ist ja schön, wenn die Versicherung so unproblematisch ist. Ich habe auch herausgelesen, dass offenbar schon eine Deckungszusage im Raum steht. Dass ich skeptisch bin, liegt aber u.a. an meiner persönlichen Erfahrung, die mit Versicherungen extrem negativ ist. Positiv sind nur die Fälle, wo ich für Kunden IT-Kram nach Blitzschäden repariert habe. Das wurde eigentlich immer vernünftig abgewickelt.
Ich selbst bin auf einer ganzen Reihe Schäden komplett kleben geblieben, wo Verursacher und Versicherung sich schön aus der Affaire gezogen haben. Mit dieser Meinung stehe ich auch weißgott nicht alleine dar.
 
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Leider ist das auch meine Erfahrung. Als Beitragszahler finde ich es ja auch gut wenn man mit den Mitteln verantwortungsvoll umgeht - als Geschädigter kommt man manchmal nicht nur ins Grübeln...

Unterstellen wir mal dass Jenny bereits eine "Kostenübernahmezusage" hat. Und wünschen ihr nicht nur eine Deckungszusage, was bedeutet dass grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, im Einzefall jedoch ...

Hab das grade gelernt wie das funktioniert. Hausrat- versus Wohngebäudeversicherung...beide gaben Deckungszusage aber zum Schluss waren beide nicht zuständig.

Grüße aus Hochfranken

Theo
 
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… Ich selbst bin auf einer ganzen Reihe Schäden komplett kleben geblieben, wo Verursacher und Versicherung sich schön aus der Affaire gezogen haben. …


Selbst schuld! :cool:


Daß die Haftpflichtversicherung eines Schadenverursachers nicht zahlt,
bedeutet ja nicht automatisch, daß Du keine Schadenersatzansprüche
hast. Nur mußt Du sie halt zivilrechtlich durchsetzen bzw. einklagen.

Für solche Fälle hat man eine (Berufs-) Rechtschutzversicherung …


Allerdings bringen mich Begriffe wie "schummeln" etc. ins Grübeln. :gruebel:

Und bei "einer ganzen Reihe Schäden" wird selbst eine sehr kulante
Versicherung zunehmend skeptisch – die sind ja nicht doof …



 
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Hey Sven, was soll der Mist? Nichts gegen Kritik, aber das was Du da schreibst ist Murks.

1) Wir leben in einem Land, in dem Recht haben und Recht bekommen immer das gleiche ist? Komisch, habe ich noch nicht mitbekommen...

2) Macht jeder Prozess Sinn? Wohl kaum

3) Habe ich irgendwie geschrieben, daß es immer nur gegen eine Versicherung geht?

Ich will mal kurz anreißen worum es ging:

a) Digitalkamera bei Hochzeit in den Räumen einer Tanzschule durch Rotwein beschädigt, Kellnerin war ungeschickt. Inhaber behauptete, die Dame habe bei ihm ehrenamtlich gearbeitet und weigerte sich, den Namen herauszugeben. Anschreiben vom Anwalt blieb unbeantwortet. Damit war der fertig.

b) Auto beim Abschleppen beschädigt. Habe alle Hebel in Bewegung gesetzt, hätte aber gegen Gemeinde als Auftaggeber vorgehen müssen. Da hat man sich mit der Versicherung des Abschleppers schön einen gekungelt.

c) Habe jemandem die Vorfahrt genommen, war aus der Kreuzung aber schon raus, d.h. der "Geschädigt" hat mich auf der Abbiegerspur des Gegenverkehrs erwischt. Draufgehalten anstatt zu bremsen. Eine Riesenfarce. Polizei hat aber leider jede Beweisaufnahme vereitelt, die mir ermöglicht hätte dagegen was zu machen.

d) Jüngst hatte ich eine Überschwemmung zuhause, auf dumme Weise selber verursacht. Zum Glück kein Schaden an meinem Eigentum, und der Gebäudeschaden war abgedeckt. Hintergrund: Wir haben Brunnenanlage im Haus und morgens als ich schon fertig war mit Duschen blieb das Wasser weg und ich vergaß im Tran, die Brause wieder abzustellen. Als umgeschaltet wurde, plätscherte es aus meiner Dusche. Sowas nennt meine Versicherung "Bestimmungsgemäßen Gebrauch" und hätte für mich keinen Cent bezahlt. Sowas erklärt einem beim Abschluss keiner, obwohl eigene Ungeschicktheit durchaus kein allgemeines Ausschlusskriterium ist.

Es gibt noch einige weitere Vorfälle, aber das lassen wir an dieser Stelle mal. Ich kann nur sagen, daß es eine gewisse Grauzone gibt, wo Versicherungen sich schön rauswinden können, falls es die Beweislage hergibt. Der Normalfall ist: Es wird nicht reguliert und wenn die Beweislage kritisch ist, muss man sich auch gut überlegen, ob man dagegen klagt. Vor allem wenn man sich keine Rechtsschutzversicherung leisten kann, was ja auch vielen Menschen so geht.

Zum Glück gibt es immer wieder die Versicherungsagenturen mit Menschen, die sich ihrem Kunden verpflichtet fühlen, wenn sie den Eindruck haben, der Kunde hat wirklich einen erstattungswürdigen Schaden. Dann wird halt durch geschicktes Ausfüllen der Formulare dafür gesorgt, daß die Versicherung regulieren muss. Das macht er sicherlich weniger aus Liebe am Menschen (manchmal sicher auch das), sondern weil es ihn nix kostet. Der kündigende Kunde am Ende dann schon. Sollte man so eine Agentur nicht haben, ist man oft gekniffen...
 
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Hallo Leute!
Oh ,ich wollte hier doch keinen Streit vom Zaun brechen. :eek:

Also, meine Nikon D750 ist wieder repariert zurück. Der Händler hat Sie bei Nikon eingeschickt. Äußerlich war kein Schaden erkennbar. Autofokus usw. wurden repariert und neu justiert. Nikon hat das auf Garantie gemacht. Die sind doch immer wieder klasse.

Das Objektiv ist leider ein wirtschaftlicher Totalschaden. Repaeratur würde 720 Euro kosten. Da die Linsen erst getest werden können, wenn das Objektiv repariert ist, können dann noch weitere Folgekosten kommen. Das würde den Wert des Objektives übersteigen. Deswegen wohl wirtschaftlicher Totalschaden.

Habe heute mit der Versicherung telefoniert. Also eine Kostenzusage habe ich schriftlich noch nicht, aber die Frau am Telefon sprach davon, das das Objektiv bei entsorgt werden könne und es dann nur den Zeitwert gibt. Sie würden recherieren was der Zeitwert wäre. Daraus schließe ich das sie hoffentlich den Schaden übernehmen.

Eines möchte ich hier aber unbedingt noch loswerden. Das hat hier nichts mit Versicherungsbetrug zu tun. Ich habe sogar die Bilderserie noch auf SD Karte, die beweisen das der Hund in mich reinrannte.
Und Hundehaftpflicht ist ja nicht eine normale Haftpflicht. Mit dem Hund bin ich definitv nicht verwandt. :hehe::winkgrin::D
Gut, einen anderen Nachnahmen habe ich auch, aber das ist ja kein Betrug!
Wir haben alles so angegeben wie es war. Ich war sogar mit meinem Vater zusammen bei der Versicherung und wir haben gleich das Verwandschaftsverhältnis offengelegt. Und wenn es wirklich noch hart auf hart kommt, habe ich die Bilderserie noch auf SD und das kann jeder Gutachter mit den nötigen Dateien und Infos der Fotoaufnahmen nachvollziehen und prüfen.

Jezt wüsste ich nur zugern was mein Sigma 70-200 2,8 noch an Zeitwert hat. Es ist 1,5 Jahre alt und war immer super gepflegt. Kein Kratzer nichts hatte es... :confused:

Gruß Jenny
 
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Eines möchte ich hier aber unbedingt noch loswerden. Das hat hier nichts mit Versicherungsbetrug zu tun. Ich habe sogar die Bilderserie noch auf SD Karte, die beweisen das der Hund in mich reinrannte.

Wenn du wahrheitsgemässe Angaben gemacht hast, dann ist das doch gar kein Thema. Die Prüfung obligt der Versicherung und das wird die auch in jedem Fall tun.

Jezt wüsste ich nur zugern was mein Sigma 70-200 2,8 noch an Zeitwert hat.

Hier gibt es eine Gebrauchtpreisliste einer Fotoversicherung, daran kannst du dich denke ich orientieren.
 
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… Jezt wüsste ich nur zugern was mein Sigma 70-200 2,8 noch an Zeitwert hat. Es ist 1,5 Jahre alt und war immer super gepflegt. …


Das ist schwer zu sagen, Jenny!

Der aktuelle Neupreis liegt um die 885 Euro.
Bei dreijähriger AfA läge der Zeitwert etwa
bei 440 Euro, bei fünfjähriger bei 750 Euro.

Bei Ebay ging es weg für 300 bis 700 Euro
bei einem Mittelwert um die 500 Euro.



 
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Jenny, Niemand wollte Betrug unterstellen. Ich drücke Dir die Daumen, daß die Versicherung weiterhin ihr Wort hält. Dann freue Dich, daß es Dir anders ergangen ist als vielen anderen Geschädigten quer durch alle Versicherungssparten! Ich glaube, die allermeisten Menschen haben ihr eigenes Bild von Versicherungen und ihre eigenen Erfahrungen mit dem Genre. Dabei sollten wir es belassen. Hoffentlich kommt noch ein guter Zeitwert für das Objektiv raus. In Anbetracht der Tatsache, daß mein 2,8/80-200 inzwischen 20 Jahre alt ist und noch nie ein technisches Problem hatte sowie noch etliche Jahre dienen soll, wäre es doof, Dir nach 1,5 Jahren den halben Kaufpreis abzuziehen. In jedem Fall kann es nicht schaden, bei Ebay die abgelaufenen Verkäufe zu sichten und ggf. zu dokumentieren. Das ist dann schon ein repräsentativer Eindruck über die Gebrauchtwerte.
 
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70-200/2.8 EX DG IF OS APO HSM ??

lt. dieser oft empfohlenen Seite von Pöpping Fotoversicherung bei 620€ '
(denke dies wird auch dann wohl auh für einen Haftpflicht relevant sein?)

Die älteren ohne OS liegen ca. bei 370€

SORRY - sehe grad das einige Post weiter Unten jemand den Link unter "Fotoversichrung" bereits hatte ... habe ich nicht gesehen
kann man löschen meinen Post
 
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Hallo Jenny!
Meint ihr man kann ein durchgebrochenes Objektiv noch bei Sigma reparieren lassen? Linsen sind intakt. Nur mittig gebrochen und ein dünnes kupferfarbendes Band gerissen.
Ich hoffe, dieser Versicherungsfall wurde inzwischen zu deiner Zufriedenheit abgeschlossen. :up:


Dies hier war zwar ein ganz anderes Objektiv, es war aber weder in der Mitte zerbrochen noch war ein Flexkabel gerissen - von außen sah man keinen Schaden!

picture.php




Man konnte aber nicht mehr zoomen, weil die Irisblende zerfallen war und die einzelnen Lamellen im Objektiv herum flogen - bei jedem Versuch zu zoomen wurden die Lamellen gestaucht, verbogen oder zerrissen.

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Auch dieses war ein Totalschaden!
 
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