da weiß ich jetzt schon was für Kommentare kommen
Man kann ja die Kommentare bei
Amazon selbst lesen. Da regen sich Leute furchtbar auf, "weil die Verpackung schon mal geöffnet war" oder weil der Bildzähler schon auf 14 war und das bei einer angeblich neuen Kamera. Dringt so etwas in ein Forum durch, hagelt es Vorschläge, welchen Preisnachlass der Anwalt aus diesem Kriminalfall heraus schlagen soll.
Vor einigen Jahren war Amazon übrigens verstärkt mit dem strammen Stiefel vor seine / in seine Pappenheimer getreten und hatte angedroht, bei nochmaliger Nutzung des gesetzlichen Rückgaberechts die Benutzerkennung zu sperren. Das ist natürlich Viagra für jede Diskussion, denn wo genau liegt denn jetzt die Grenze zwischen verbrieftem Recht und missbräuchlicher Nutzung? Ist ungefähr so spannend wie die Frage, wieviele HD Filme man sich denn jetzt genau im Rahmen einer "Fair Use" Policy runter ziehen darf.
Auch beliebt sind Aussagen wie "Ich habe 5 Exemplare dieses Objektivs getestet, aber das letzte, das ist jetzt wirklich außerirdisch scharf". Glückwunsch. Auch an die neuen Besitzer der anderen 4 Wanderpokale. Für ihre Ausgeglichenheit, sich auch mit weniger zufrieden zu geben.
Das könnte man noch ein Weilchen weiter spinnen und täglich kommen neue Geschichten dazu. Letztlich ist es tatsächlich ein Problem. Der Fotohändler, welcher einem die Kamera oder das Objektiv über das Wochenende mit gab, war vor 4 Jahrzehnten noch der Regelfall. Und wenn das Produkt nicht lieferbar war, bekam man einen Ausfolgeschein, mit welchem man es beim Großhändler abholen konnte. Ab den Nullerjahren und der Dominanz der Elektromärkte hieß es dann immer öfter "Grabschen ist ok, aber einen aufgeladenen Akku haben wir nicht zur Hand". Irgendwann bin ich dazu übergegangen, bei Händlern mit Mietangebot für den Wochenendtest zu bezahlen, unter der Auflage, bei einem eventuellen Kauf die Miete angerechnet zu bekommen. Holprige Sache und meist ist genau das Gerät, welches einem interessiert nicht im Mietbestand. Der Versuch, bei Olympus über "Test and Wow" etwas zu bekommen, ist übrigens am lokalen Händler gescheitert. Obwohl dieser damit wirbt. Die Kamera habe ich dann so gut wie neu über Ebay gekauft. Mit Rückgaberecht. Tja.
Darf ich diese ... auch ausprobieren und Fotos machen, um die Güte und das Handling zu beurteilen?
Ja, darfst du. Dafür ist das Fernabsatzgesetz ursprünglich gedacht gewesen. Wenn du beim Händler im Laden kaufst, wird davon ausgegangen, dass du dich ausführlich mit dem Produkt auseinander setzen und eine gefestigte Meinung bilden konntest. Gibt es versteckte Mängel, tritt die Gewährleistung in Kraft. Kaufst du auf dem Versandweg - die Gesetze gehen auf die Zeit der telefonbuchdicken Versandhauskataloge zurück - musst du auf Grund von Abbildungen und Beschreibungen entscheiden und da können Dichtung und Wahrheit auseinander driften.
Das Problem der Nutzungsspuren kann man minimieren. Ich habe schon Kameras und Objektive gekauft, welche als gebraucht deklariert waren und keine sichtbaren Nutzungsspuren aufgewiesen haben. Es ist produktabhängig. Novoflexzubehör starrst du 5 Minuten an und der Lack ist ab. Einfache Regeln, wie die Kamera nicht auf einen Kugelkopf mit rundem Teller - wo sich beim Festziehen schon nach wenigen Zyklen konzentrische Rillen in den Boden gravieren - muss man eben beachten.