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Vielleicht hilft es, wenn man auch die Backup-Batterie herausnimmt.
Viel Erfolg!!!

Einduitiger fall von Kondenswasserschaden..... werden die Nikonleute sagen....
Die neue Masche um Garaniefälle aus zu schliessen...
Albert
Mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Solche fachkundigen Kommentare liebe ich.
Manfred
Einduitiger fall von Kondenswasserschaden..... werden die Nikonleute sagen....
Die neue Masche um Garaniefälle aus zu schliessen...
Albert
Mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Solche fachkundigen Kommentare liebe ich.
Wenn ich bei solchen Kommentaren schreibe was ich denke flieg ich vermutlich hochkant aus dem Forum :bibber:

Wozu die ganze Aufregung? So wie ich Albert verstehe, möchte er darauf hinweisen, dass Nikon in Reklamationsfällen z.Zt. wohl nicht übermäßig kulant zu sein scheint. Die Schwierigkeit für uns als User (=Kunden) ist doch, dass wir kaum in der Lage sind, die tatsächliche Ursache von Fehlern in der Kamera zu erkennen oder nachzuweisen, d.h. wir sind immer davon abhängig, was Nikon als Fehlerursache angibt und diese dann als Garantiefall anerkennt oder eben nicht.
Gruß
Frieder
Edit: Sicher ist die Bemerkung in Post #9 etwas ironisch (oder ist das schon zynisch?), aber das Grundproblem der Abhängigkeit bleibt.
Genau... und das nicht nur bei Nikon, sondern auch andere... Extremfall, Canon 5D Nagelneu... 50 Fotos beim 51. Foto Auslöser sperre.... Garantiefall
Nein... sog. Wassereintritt, oder Kondenswasser... Prima... € 430,--....Abgezockt…
Beweisstück liegt ja beim Service... da kanste nix machen...
Wie bereits erwähnt, die ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Hersteller....
Nein, da liegt sie nicht. Du verwechselst mal wieder Garantie und Gewährleistung. Bevor du hier so vom Leder siehst mach dich doch erstmal schlau über was du eigentlich schreibst, dann kommen die markigen Sprüche auch besser an.
Gruß
Dirk
