Na, ich denke, hier solle es in eine andere Richtung gehen:
Das, meine ich, sind bislang neue Aspekte im "Fotogeschäft" der Bilderdienstleister.
Bislang bin ich (in meiner Naivität) davon ausgegangen, dass derartige "Bildanalysen"
bei den Bilderdiensten rechtlich nicht möglich sind.
Viele Grüße
Herbert
Zu groß und reizvoll ist das Potential einer solchen Analyse.
Heißt also mit unseren Bildern könnten die alles mögliche anstellen. Meines Wissens verstößt dieses Prozedere gegen deutsches Recht, aber schienbar scheint das noch niemanden so recht zu interessieren.
Wenn es denn so weit ist und ich mich zu Recht verfolgt und belästigt fühle, werde ich einen Schnitt machen und den PC vom Netz nehmen.
...Du überträgst nur die Privilegien aus dem Urheberrecht (vulgo: Nutzungsrecht) an Facebook, ...
Du tritt nichts ab, Du gewährst Nutzungsrechte, damit die ihren Service überhaupt anbieten können – übrigens genauso wie hier im Forum. Selbst wenn Du wolltest, kannst Du Dein Urheberrecht nicht abtreten, das ist unveräußerlich: Du hast den Kram verbrochen, Du musst dazu stehen, sogar noch 70 Jahre nach Deinem Ableben.ich weiß aber, dass man bei einem Bild was über WhatsApp verschickt wird automatisch laut AGB die Bildrechte an WahtsApp bzw. Facebook (Facebook hat WhatsApp ja gekauft) abtritt.
Sie können das damit machen, was Du ihnen über die AGB-Zustimmung erlaubt hast und eben nicht alles mögliche.Heißt also mit unseren Bildern könnten die alles mögliche anstellen.
Warum sollte man sich dagegen wehren, dass ein Bilderverbreiter Bilder verbreitet? Genau dazu hat man ihn doch beauftragt.dass sich jemand dagegen wehrt.
Trotzdem schlimm genug, dass sie die Bilder verwenden dürfen...
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