hallo liebe gemeinde,
ich habe ein problem mit meiner D70s die ich gebraucht erworben habe, aber noch garantie drauf ist. nun steht auf der rechnung die adresse des vorbesitzers. wie ist es wenn ich die kamera bei nikon einreiche? ich bin ja der zweitbesitzer.
nicht das sie bei dem vorbesitzer landet statt bei mir wegen der rechnungsadresse
hat da jemand erfahrungen? :up:
Hmm, könntest du vielleicht nachträglich noch einen Kaufvertrag mit
dem Verkäufer zustandebringen, irgendwas schriftliches, das beweist,
dass der Besitz der D70 jetzt an dich übergegangen ist?
Es reicht im Normalfall das Einsenden der Ware mit der Rechnung, egal
wer als Käufer aufgetreten ist. Kann sich ja um ein Geschenk handeln,
oder z.B. Ehefrau mit abweichendem Namen. Ausschlaggebend ist, wann
der Vertrag zu stande kam (nicht der Ehevertrag ).
hallo liebe gemeinde,
ich habe ein problem mit meiner D70s die ich gebraucht erworben habe, aber noch garantie drauf ist. nun steht auf der rechnung die adresse des vorbesitzers. wie ist es wenn ich die kamera bei nikon einreiche? ich bin ja der zweitbesitzer.
nicht das sie bei dem vorbesitzer landet statt bei mir wegen der rechnungsadresse
hat da jemand erfahrungen? :up:
Hi, auf dem Reparaturauftrag gibst Du die Kundenadresse an, in dem Fall halt Deine Adresse. Dorthin sollte auch dann die Rücksendung erfolgen. Die Adresse auf der Rechnung muss nicht übereinstimmen, könnte sich ja z.B. wg. Umzug o.ä geändert haben...
ich danke euch für die schnellen antworten :up:, ich werde meine D70s dann mal nach d´dorf schicken. hoffentlich dauert es nicht so lange bis ich sie dann zurück habe
noch eine kurze frage, nur den body einschicken oder mit objektiv?
ich danke euch für die schnellen antworten :up:, ich werde meine D70s dann mal nach d´dorf schicken. hoffentlich dauert es nicht so lange bis ich sie dann zurück habe
noch eine kurze frage, nur den body einschicken oder mit objektiv?
Hi Soeren, kommt darauf an was klemmt... Hab heute meine D50 nach Köln geschickt, das Einstellrad hat keine Funktion mehr...somit nur den Body ohne Objektiv, Akku, Speicherkarte...
Wie lange hat deine Kamera denn noch Garantie/Gewährleistung? Denn Nikon gibt nicht zwei Jahre auf das Teil, sondern wenn, dann der Händler. Nicht dass du eine eineinhalb Jahre alte Kamera nach Düsseldorf schickst und Nikon dann Geld sehen will.
aha, keine 2jährige garantie von nikon ?
ich merke grad das ich mich mit diesen garantiedingen gar nicht auskenne.
worauf bietet mir denn der händler garantie?(der in diesem meinen fall ein internet händler ist)
bin grad etwas konfus
aha, keine 2jährige garantie von nikon ?
ich merke grad das ich mich mit diesen garantiedingen gar nicht auskenne.
worauf bietet mir denn der händler garantie?(der in diesem meinen fall ein internet händler ist)
bin grad etwas konfus
Da probierst du es am besten mit der Suchfunktion des Forums. Über das Thema Garantie/Gewährleistung wird immer wieder heftigst diskutiert und gestritten. Grundsätzlich solltest du dir über die Unterschiede Garantie und Gewährleistung und die daraus resultierenden Ansprüche klar werden.
In der rechtlichen Theorie hast du damit ein halbes Jahr Garantie vom Hersteller, alles andere läuft über den Händler. Theoretisch müsstest du nach Ablauf eines halben Jahres beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestand - was kaum zu realisieren ist.
Soviel zur Theorie, aber keine Angst, in der Praxis musste ich noch nie irgendwas beweisen. Im Normalfall wird dein Händler das so handhaben, dass er innerhalb von zwei Jahren den Fehler behebt/beheben lässt oder umtauscht. Auch wenn er das nicht unbedingt müsste. Deswegen würde ich in deinem Fall zuerst über den Händler gehen und nicht gleich auf Garantie zu Nikon einschicken.