Ob ich mich da auf Nikon verlassen würde, weiß ich nicht. Die haben ja ein nicht zu vernachlässigendes Eigeninteresse am Untersuchungsergebnis.
Wenn sich zB Nikon auf den Standpunkt stellt, dass jedes Wassereindringen ein "Wasserschaden" im Sinne von unsachgemäßem Badengehen darstellt, sagt das nichts über eine Schadhaftigkeit der Abdichtung aus. Und es hört sich im Eingangsbeitrag so an, als würden sie auf diese Frage erst gar nicht eingehen wollen, sondern pauschal "Wasserschaden = keine Garantie" sagen. Da braucht man dann eben einen unabhängigen Sachverständigen, sofern es einem das wert ist.
Meine D7100 ist eine, die von NIKON als "unreparierbarer Totalschaden nach Sturz" bezeichnet wurde, und die nach ein paar kleineren Reparaturen durch michdeshalb habe ich ja Michael nochmals erwähnt
es könnte aber auch durchaus sein, dass sogar Michael eher die Finger von lassen möchte :~)
Wenn die Garantie noch läuft, müsste man Nikon notfalls verklagen, sofern natürlich die Garantiebedingungen das hergeben. Aber ob das für Dich Sinn macht, weiß ich nicht, dazu raten kann, will und darf ich hier auch nicht.
Es würde mich durchaus reizen, an einer D7100 einen Wasserschaden zu beheben zu versuchen. Falls es mir nicht vollständig gelingt, war es doch einen Versuch wert - falls es mir gelingt, ist dem TS 100%ig geholfen.
Nikon wegen 266€ verklagen?
Wenn, dann eher aus Prinzip. Das Problem ist nur, dass man ja auch schlecht eine Frist setzen kann und dann selbst reparieren. Dann ist ja der Beweis weg. Und im Vorhinein ein Gutachten beauftragen...
Ich verweise nochmal und immer wieder gern auf Michael!
Bestimmt nicht.Falls es bei dir nicht klappt, kann ich sie ja immer noch zu Nikon schicken.
Falls ich das als "Nikon lehnt eine Reparatur ab" missverstanden haben sollte und du gemeint hattest "Nikon weigert sich die Reparatur auf Garantie / Gewährleistung / Kulanz kostenlos durch zu führen", kannst du die Kamera nur aufgrund des KV reparieren lassen, ohne sie vorher jemand anderem zu einem Reparaturversuch gegeben zu haben.Paddelroland schrieb:Nikon weigert sich die Reparatur zu übernehmen.
Das direkte Gespräch dürfte da sinniger sein, vielleicht mit einem externen Schlichter oder Vermittler.
und du gemeint hattest "Nikon weigert sich die Reparatur auf Garantie / Gewährleistung / Kulanz kostenlos durch zu führen", kannst du die Kamera nur aufgrund des KV reparieren lassen, ohne sie vorher jemand anderem zu einem Reparaturversuch gegeben zu haben.
Kein Problem für mich.Ja, Nikon würde sie schon reparieren (für 266€). Halt nicht auf Garantie.
Sorry, dann wird es leider nix mit uns.
Kannst du mir da eine Kontaktadresse nennen?
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