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Der Händler muss gesetzlich gewährleisten gegenüber dem Käufer.Garantie und Gewährleistung
Das eine ist die juristische Bewertung.wie es mit Nikon steht
Hier lese ich es so: Der Verkäufer ist gegenüber seinem Kunden verpflichtet.
Falls es Dir hierbei um Garantie geht, ist der Verkäufer dem Kunden zu gar nichts verpflichtet. Garantie ist freiwillige (!) Herstellerangelegenheit. Der Verkäufer ist bei Gewährleistung nach BGB verpflichtet, das ist aber was anderes.
Privatperson B kauft vom Verkäufer A. Kauft Privatperson C von Privatperson B, dann hat Verkäufer A keine direkte Beziehung zu C (C ist nicht sein Kunde) und somit besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung, Garantieansprüche zu gewähren. Dass manche Händler dies aus Kulanz trotzdem machen ist unbestritten.
Auch hier: Garantie ist keine Angelegenheit des Händlers/Verkäufers, sondern Herstellerangelegenheit. Seitens des Händlers liegt in Garantiedingen keinerlei Verpflichtung zu gar nichts vor, zumindest dem Grunde nach. Daß die reine Abwicklung von Garantieangelegenheiten mitunter dennoch der Händler übernimmt bzw. dem Kunden dabei hilft, hat praktische Gründe: Er hat den besseren/direkteren Kontakt zum Hersteller. Der Händler erfüllt dabei/dadurch aber keinerlei Verpflichtung, weil er in Garantieangelegenheiten schlichtweg keine Verpflichtung hat.
Gibt es bspw. keinen Händler, der mir in Garantiedingen den Kontakt zum Hersteller verschafft oder mir anderweitig in einer Garantiesache beratend helfen kann, muß/kann ich mich direkt an den Hersteller wenden.
Viele Grüße
von
Christoph
Yep.Ok, danke. Hast Du hierzu Quellen für mich?
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