Netter Aprilscherz, egal von wann datiert...
Offenbar haben die bayerischen Staatsforsten eine Planstelle geschaffen (und zahlen ein Gehalt) deren Aufgabe es ist, "kommerzielle Waldnutzung" aufzuspüren und dann abzuschöpfen.
Muss man ja erst mal finden, so ein Angebot.
Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 BayWaldgesetz: „Das Betreten des Waldes zum Genuss der Naturschönheit und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet.“ Fotografieren ist doch Erholung, oder?
.Genau das ist hier die entscheidende Frage!
Etwas überspitzt gesagt:
Wenn du dich beim Durchqueren eines Waldes gruselst,
ist es keine Erholung und folglich entgeltpflichtig …
ich grusel mich eher bei manchem Saunabesuch, aber da darf man ja eh nicht fotografieren obwohl es der Erholung dienen soll...Etwas überspitzt gesagt:
Wenn du dich beim Durchqueren eines Waldes gruselst,
ist es keine Erholung und folglich entgeltpflichtig …
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