Wie Ali schrieb, könntest Du bei Hochformataufnahmen (für ein Panorama) das Motiv in den oberen Teil des Bildes setzen, wodurch Du etwas weniger kippen müsstest. Bei dieser Motiv-Standort-Kombination, noch dazu in Verbindung mit Panorama, würde das aber auch zu wenig helfen.Weniger Verkippung wäre nur gegangen, wenn ich noch weiter hätte zurück gehen können, ging leider nicht.
Lass Dich warnen: Ein aus mehreren Einzelbildern zusammengesetzes Panorama bringt zwar mehr Bildwinkel, ändert aber 0,0 an den "Problemproportionen".
… Ein Trick, der hier auch gut hilft: Kamera auf ein möglichst langes Stativ mit zusammengeklappten Beinen, Arme so hoch wie möglich und mit Fernauslöser oder Verzögerung aufnehmen. Da kommst du auf mindestens 3 Meter.
… die Grenzen der sog. Panoramafreiheit ...
Stimmt, aber …
… die Grenzen der sog. Panoramafreiheit
werden da schon ziemlich arg strapaziert.
Also Vorsicht bei solchen Aktionen!
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Die Beschränkung des Standpunktes bei der Panoramafreiheit hängt damit zusammen, dass man nicht über Hecken in fremden Gärten nackerte Sonnenbadende o.ä. fotografieren darf und sich auf die Panoramafreiheit berufen kann. Wenn da keine Hecke ist - wie im Beispielbild - ist die Höhe bei der Aufnahme sicher nicht justiziabel
Die Beschränkung des Standpunktes bei der Panoramafreiheit hängt damit zusammen, ...
Das kommt bei mir aber schon auf die Schuhsohlen an. Wenn ich die Kamera dann noch mit ausgestreckten Armen hochhalte, komme ich locker auf eine Aufnahmehöhe von "Zwei Metern Fuffzich"daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus (für jedermann) sichtbar ist. Juristen haben daraus messerscharf geschlossen, daß wegen der Sichtbarkeit (für jedermann) bei etwas über zwei Metern Höhe Schluß ist, denn größer ist kein Mensch. ....
daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus (für jedermann) sichtbar ist. …
WERKE, es geht NUR um WERKE, nicht um "alles"daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus sichtbar ist.
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WERKE, es geht NUR um WERKE, nicht um "alles"
Desgleichen soll nach vorherrschender Meinung auch für Ansichten gelten, die unter Zuhilfenahme von Ferngläsern oder Teleobjektiven entstanden sind.
cjbffm schrieb:daß man das fotografieren darf, was von öffentlichem Grund aus (für jedermann) sichtbar ist.
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