Sitzungssaal des Abgeordnetenhauses bzw. der Bundesversammlung
Der historische Sitzungssaal des Abgeordnetenhauses, der für 512 Abgeordnete von der Bukowina bis Dalmatien Platz bot, wird heute normalerweise nur für die Sitzungen der Bundesversammlung anlässlich der Angelobung des Bundespräsidenten und für andere Staatsakte, bei denen beide Kammern des Parlaments anwesend sind, genutzt.
Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan der Republik Österreich. Sie setzt sich aus den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats zusammen. Die Bundesversammlung seit 1945 nur mehr zur Angelobung eines gewählten Bundespräsidenten zusammengetreten.
Das Bundes-Verfassungsgesetz regelt in Art. 38 die grundsätzlichen Aufgaben der Bundesversammlung wie folgt:
„Der Nationalrat und der Bundesrat treten als Bundesversammlung in gemeinsamer öffentlicher Sitzung zur Angelobung des Bundespräsidenten, ferner zur Beschlussfassung über eine Kriegserklärung am Sitz des Nationalrates zusammen.“
Maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Gebäudes hatte der Industrielle und Kunstmäzen Nikolaus Dumba, Sohn eines Griechen, genommen. Auffallend ist die architektonische Ähnlichkeit des Parlamentsgebäudes mit Hansens Akademie von Athen und dem vom gleichen Architekten entworfenen und ebenfalls 1874 begonnenen Athener Zappeion.
Zum ersten Mal wurde in Wien ein größerer Bau nicht nur im den Zeitgenossen gewohnten Längenmaß Klafter, sondern auch in der 1871/1872 eingeführten neuen Maßeinheit Meter geplant und ausgeführt.
Im Gebäude befinden sich weiters diverse kleinere Sitzungszimmer für Parlamentsausschüsse, Klubräume der Abgeordnetenklubs (Fraktionen), Arbeitsräume der Nationalratspräsidentin und ihrer beiden Stellvertreter, die Parlamentsdirektion, die Parlamentsbibliothek, der Stenographendienst, Diensträumlichkeiten des LVT Wien und ein als „Milchbar“ bezeichneter gastronomischer Betrieb.