RED klagt Nikon.....

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hottaflex

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Die bekannte Firma RED, die recht innovative Video Produkte liefert, aber mit ihrer groß angekündigten Smart Phone Revolution total floppte hat vor paar Tagen Klage eingereicht - es geht um das Update 2.0/2.1 das unsere Z9 zu 8.3k berechtigt - das hier im Forum ?WER? dringend braucht und verwendet ?
Ja das frage ich mich alles schon lange.... Wer verwendet das von allen die hier eine haben und tippen ?
Ich verwende meine Z9 fast gar nicht, mit jeder neuen Z fotografierte ICH weniger und die Kamera tat alles für mich...
Ich bin erschlagen von den Möglichkeiten von den über 20 AF Fenstern und von ALLEM.
Das einzige was ich gut finde ist das wir statt nur Zeit / Blende auch ISO variabel haben das ist cool, später kommt sicher mal Fokus Shift dazu - erst wohl nur paar cm.
In Zukunft wird man die Schärfe im ganzen Bild ändern können. Etwa 10 Menschen hintereinander schräg und danach kann man jeden einzelnen scharf machen.
All das ist cool und bringt mit 30 Bildern auch DEN Shoot aber ich finde das braucht nicht jeder - so wie nicht jeder a Rolex braucht und schon gar keine Patek oder gar Jacob & Co...

Egal nun hat RED also Nikon geklagt ! Apple und Blackmagic, sowie Canon haben sich mit RED in Prozessen bereits die Zähne ausgebissen.
Vielleicht muß Nikon bei next Update zurückrudern - was ich aber nicht vermute ich denke sie haben mit dem neuen RAW Verfahren ein Patent Umgeh As.
Wenn nicht gibt es wohl Stress und hohe Zahlungen.....
 
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Bin auch gespannt wie es weiter geht, ich glaube das die andere Kamerahersteller auf die Z9 neidisch sind, soviel gelesen habe die Z9 kann schon was !!
 
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1 Kommentar
Frank2111
Frank2111 kommentierte
Sorry, das kann ma so nicht stehen lassen. USA gilt das Case-law. Jeder Anwalt sucht nach einem vergleichbar gelagerten Fall. Hier haben die bestens dotierten Anwaltskanzleien ein perfektes "Gedächtnis". Dieser Präzedenzfall bildet dann die Entscheidungsgrundlage.

Nur wenn es keine vergleichbaren Fälle gibt, entscheidet der Richter nach seinem Rechtsverständnis: " I create a precedent...."

Wenn man bedenkt, wie stringent die Rechtssprechungen in Bezug auf den Verbraucherschutz sind, bei denen horrende Schadenssummen ein Unternehmen an den Rand des Zusammenbruchs führen können, sollte eigentlich klar sein, dass America first (was ja zunächst Schutz der Unternehmen bedeutet) kaum Auswirkungen auf die Rechtsprechung hat.
 
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