Neu / Neuwertig

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cu29

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Hallo liebe Freunde des Lichts,

wieviel Auslösungen darf eine Kamera haben, um noch als neu(-wertig) zu gelten?

Der Versandhandel im I-Net lockt ja immer mit günstigen Angeboten. Das Widerrufs- bzw. hier das Rückgaberecht macht es den Händlern nicht einfach. Der Kunde kann die Ware bestellen, daheim die Ware wie in einem Ladengeschäft prüfen (wochenendliche Fototour?!?!) und bei Nichtgefallen (oder nicht leisten können) zurücksenden.

Meine Erfahrung als ich vor einigen Jahren meine D200 erwarb: Die Kamera hatte bereits ca. 200 Auslösungen "auf dem Buckel". Natürlich hätte ich die Kamera auch gleich zurückschicken können. Aber mir ging es um das Prinzip, was ist "neu" oder eben nicht. Also mit dem Händler rumgestritten.

Da nun in nächster Zeit wieder ein Neuerwerb ansteht an Euch die Frage wie Ihr den Sachverhalt einschätzt. Ist (u. U. mehrfach) retournierte (und natürlich auch getestete) Ware tatsächlich noch neu?

Vielen Dank für Euer Interesse ...
 
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Ist schon schwierig. Wir pochen alle auf das Recht zu bestellen und zurückzusenden. Viele User veröffentlichen sogar fröhlich die privaten "Tests", die sie vor dem Rückversand durchgeführt haben.

Andererseits ist man nicht bereit Ware zu akzeptieren, die auch nur ausgepackt war.

Eigentlich müsste der Gebrauchtmarkt voller Kameras mit "Tageszulassung" sein.


OFF TOPIC:
Irgendwie erinnert mich die Diskussion an aktuelle Stuttgarter Themen. Wir wollen keinesfalls den Bahnhof ausbauen aber mehr Verkehr von der Strasse auf die Schiene bringen.
 
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Beim Autohändler zahle ich für einen Neuwagen mehr als für einen Vorführwagen. Ich bin ja auch bereit, für Neuware mehr zu zahlen (was ich ja nun auch getan habe). Von einem Händler (auch von einem Onlinehändler) erwarte ich aber soviel Fairness, dass er seine Ware korrekt deklariert.

[MENTION=63488]häuschen[/MENTION]: Doch, doch Deine Antwort macht mich absolut glücklich. Jetzt weiß ich, dass meine einstmals so verschmähte, weil abgefingerte D200 (nun Zweitbody) doch mal Neuware war; jetzt könnte ich die D300s, mit schlappen 200 Auslösungen eigentlich zurückbringen

[MENTION=63867]Wuxi[/MENTION] OFF TOPIC: Na, der Vergleich mit dem Bahnhof hinkt aber schon arg. Mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene könnte auch durch Investitionen in den Güterverkehr statt in Prestige-Objekte erreicht werden.
 
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eine korrekte deklaration ist u.a. auch warenabhängig. so verliert ein vorführwagen bereits durch die erstzulassung an wert. das kann bei anderen warengruppen durchaus anders gesehen werden. da eine bloße "überprüfung" eben kein "ingebrauchnehmen" darstellt, wird durch sie auch eine ware nicht zur gebrauchten, die nicht mehr als "neu" verkauft werden dürfte. vgl. http://www.damm-legal.de/ag-rotenburg-retourenware-darf-als-neuware-verkauft-werden
 
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Ein sehr interessanter Link, vielen Dank!!! Beantwortet leider nicht, wie oft eine Ware retouniert sein darf um noch als "neu" zu gelten.

Eigentlich ist das doch eine wunderbare Werbekampagne für die Händler "um die Ecke". Jeder Einzel- oder Fachhändler sollte sich den Text in sein Schaufenster hängen!!! :up:
 
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Beim Autohändler zahle ich für einen Neuwagen mehr als für einen Vorführwagen.

Wann hast Du den letzten gekauft?
Den vollen Neuwagenpreis musst Du löhnen, wenn Du Dir mit (Nach)-Hilfe eines Kundenberaters ein Fahrzeug nach Deinem Geschmack, Deinen Zutaten und in Deiner Farbe zusammenpuzzelst und auf den Du dann warten musst, denn der wird erst danach produziert.

Dafür ist er dann zwar teurer weil exclusiv, kommt aber auch nicht mit Tachostellung 00000 zu Dir, es sei denn in der Werkstatt haben die ein wenig "gebastelt" und den Kilometerstand geschönt.

Der Tacho zählt bereits die Strecke von Band zu Sammelstelle mit, der Tacho zählt auch die 40-100 Kilometer mit, die - je nach QM - jedes 50te bis 200te Fahrzeug auf der Inspektionspiste herunternudelt und die Meter, die die Mitarbeiter des Händlers damit zur Waschanlage, in die Halle und zur Zulassungsstelle fahren.

Tachostellung - oder Zählerstand - 00000 wäre mir jedenfalls äusserst suspekt.

PS: Bei teuren Servern, spezieller Elektronik oder Ersatzstromanlagen ist es komischerweise genau umgekehrt. Da werden Geräte mit bestandenem Burn-In-Test sogar teurer gehandelt.
 
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als neu bzw. neuwertig

Im Gegensatz zu "NEU" = "wie vom Hersteller im Originalzustand ausgeliefert d.h. mit allen Plomben etc" ist "NEUWERTIG" nicht definiert.
Im Zweifel - und nur auf den Spezialfall - muss das ein Richter entscheiden.

NEUWERTIG beinhaltet auch minimal(st)e Gebrauchsspuren und deckt auch "Öffnen des Originalkartons mit Verletzung der Siegel", "Rückläufer" und "(Kurz)-Vorführgeräte" ab, wenn der Gebrauch / Funktionstest ordnungsgemäß und nicht exzessiv erfolgte.

PS: Es könnte sogar greifen, dass es einem Händler möglich sein muß, den ordnungsgemäßen Zustand eines hochpreisigen Artikels - für den er ja schließlich Gewährleistung zu übernehmen hat - gründlich auf seine Eigenschaften zu untersuchen bzw untersuchen zu lassen, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, oder um etwaigen späteren (womöglich unbegründeten) Anwürfen begegnen zu können.
 
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ob dies alles unter den weitgehend undefinierten begriff "neuwertig" zu subsumieren wäre, seht doch hier auch nicht zur diskussion. es geht um die frage, wie demgegenüber die bezeihnung "neu" abzugrenzen ist. meinen beitrag #28 einschließlich des links hast du entweder nicht zur kenntnis genommen oder nicht verstanden. damit war die diskussion über die beurteilung von versand-retouren schon weiter als dein definitionsversuch, denn diese werden von der rechtsprechnung in der regel als neu und nicht (nur) als neuwertig angesehen. wenn du deine eigenen definitionen dagegen stellen willst, solltest du zumindest auf die argumente des anderslautenden urteils des ag row eingehen.
 
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Hm, vielleicht rührt daher die volkseigene Steigerung zu "Nagelneu"



Aber eine Auslegung der Gerichte ist mit einem normalen Bürgerempfinden oftmals eh nicht in Einklang zu bringen.
Also kamen solche Begrifflichkeiten wie Neuwertig (gut gebrauchtes)
und Nagelneu (noch vom Werk verpackt) auf.
Das einfache Wort Neu will dagegen nicht wirklich zu irgendwas passen und ist daher ein Gummibegriff. Um beim Thema zu bleiben, man sagt seinem Kumpel, der das 4 Monate "alte" Gehäuse der D3x mit schon 1000 Auslösungen bestaunt ja auch: "Die ist Neu"

Vermutlich schreiben deshalb auch manche Händler dabei: "Original verpackte Neuware"

Aber das alles ist eben auch nur mein persönliches Empfinden und wird sicher kein Argument vor Gericht darstellen können.
 
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solltest du zumindest auf die argumente des anderslautenden urteils des ag row eingehen.

Auf die "Argumente" eines Amtrichters würde ich mich nicht gerade stützen, wenn der Weg steinig ist und das BGH keine passende Krücke liefert.
Was meinst Du wie schnell diese Einzelfallentscheidung von der nächsthöheren Instanz kassiert ist?

Daß das Urteil aus 2007 stammt und auch keinerlei Bezüge in weiteren Urteilen anderer Gerichte auf dieses Urteil zu finden sind, gibt mir zu denken, da es sich ja quasi um eine "Carte Blanche" für die Fernabsetzer handeln würde.

Lies auch mal dieses zum genannten Aktenzeichen, insbesondere zu
"dessen eigentumsähnliche Nutzung durch den Käufer"

http://www.urteilsticker.de/index.php4?z=urteil&id=284
http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/01/08/ag-rotenburg-widerrufsware-darf-als-neu-verkauft-werden/
http://www.schloemer-sperl.de/226.aspx
 
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die fundstellen kenne ich, sie liefern allerdings keine neuen erkenntnisse. dass auf die warenart abzustellen ist, wurde bereits angemerkt.
 
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