"Vorführmodelle", "Junge Gebrauchte", "Geschäftsfahrzeuge" und "Leasing-Rückläufer von Werksangehörigen", sind für Automobilhersteller nur die Möglichkeit "verdeckt" Rabatte einzuräumen.
Ich verstehe und Neu eben unbenutzt, also NULL Auslösungen.
Ab dem Moment, wo ein Bild gemacht wurde, gilt sie für mich als gebraucht.
Das ist wie mit Ausstellungsstücken, die würde ich ja auch nicht als neu kaufen.
Das war ja auch nicht die Frage, wie viel nun der Händler dabei verlieren würde.Dann würde sich ein kleiner Händler nicht mehr leisten können, höherpreisige Kameras, von denen er vermutlich nur 1 Exemplar im Laden haben kann, seinen Kunden mal in die Hand zu drücken. Wenn die einmal auf den Auslöser drücken, würde er gleich ein paar 100€ verlieren.
Gruß, Matthias
Als neu akzeptiere ich bei Photo und Elektronik nur Ware in ungeöffneter Originalverpackung.
Sobald jemand den Inhalt berührt hat ist es für mich nicht mehr neu.
Und dann? Preisnachlass?
Gruß, Matthias
[...] einen Nachlass fordern (nicht dramatisch, im Zweifel nur symbolisch)
Sobald jemand den Inhalt berührt hat ist es für mich nicht mehr neu.
Das sehe ich grad noch ein. Aber wenn er nur symbolisch ist, würde ich auch wieder drauf verzichten können.
Gruß, Matthias
Es ist schon komisch, wie empfindlich wir beim Kauf von elektronischer Ware sind, oder?! Oder wer würde beim Kauf einer Jeans auf die Idee kommen, einen Preisnachlass zu fordern, nur weil die vielleicht schon mal jemand überprobiert hat???
die Frage umfasste ja auch das Wort "neuwertig", ein völlig anderer Begriff als "neu":
Hallo liebe Freunde des Lichts,
wieviel Auslösungen darf eine Kamera haben, um noch als neu(-wertig) zu gelten?
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