Leider hat das Objekt eine schlechte Ausleuchtung (Schatten, ungleichmäßiges Licht, Reflexionen) und es hat keinen fließenden Übergang vom Untergrund zum Hintergund. Die Übergangslinie stört massiv.
Wenn es eine freigestellte Sachaufnahme sein soll, dann sind das K.O.-Kriterien.