Mitmachthema Hunde, die warten

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Wie begründen die das?

Folgender Satz aus dem Eidg. Hundegesetz ist massgebend :

"Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten"

Die Umsetzung ist kantonal unterschiedlich und wird in gewissen Kantonen (v.a. in den "städtischen") sehr eng und restriktiv ausgelegt.
Die liberaleren Kantone haben vor das "gelassen" im kantonalen Gesetz noch ein "frei" reingesetzt
 
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