Wäre dennoch eine gute Idee und das ohne Scherz.
aber nur im umgekehrten Fall,
das alle DSLR-Amateure diesen Nachweis erbringen müssen
War auch so gemeint ... und das Ganze wie beim richtigen Führerschein gestuft nach Sensorformat und Auflösung.
Ab dem 11. November...beim Staatsministerium für Kultur und Medien nachweisen, dass sie mit einer DSLR umgehen können.
...alle DSLR-Amateure diesen Nachweis erbringen müssen
und nicht vergessen die Probezeit und das Punktekonto in Flensb ähm auf der Photokina
Gruß
Wolfgang
Gibt es auch Altersbegrenzungen für den Erwerb des Führerscheins, bzw, sind im fortgeschrittenen Alter Nachprüfungen erforderlich, eine MPU oder ähnlich?
Nun, Profifotograf kann sich ja jeder nennen.
Dieser Titel ist meines Wissens nicht geschützt.
Aber wie viele davon haben eine Lehre im Fotografenhandwerk gemacht oder gar die Meisterprüfung bestanden?
Eine "Profi-Kamera" von Nikon zu kaufen macht allein ja noch keinen Meisterfotografen.
Gruß
Hans
aber nur im umgekehrten Fall,
das alle DSLR-Amateure diesen Nachweis erbringen müssen
Die Berufsbezeichnung Fotograf ist in der amtlichen deutschen Liste der geschützten Berufsbezeichnungen nicht aufgeführt - sie ist daher nicht geschützt.
Etwas anderes ist es, wenn jemand die Meisterprüfung im Fotografenhandwerk abgelegt hat.
Gruß
Hans
Nun, Profifotograf kann sich ja jeder nennen.
Dieser Titel ist meines Wissens nicht geschützt.
Aber wie viele davon haben eine Lehre im Fotografenhandwerk gemacht oder gar die Meisterprüfung bestanden?
Eine "Profi-Kamera" von Nikon zu kaufen macht allein ja noch keinen Meisterfotografen.
Gruß
Hans
Eine "Profi-Kamera" von Nikon zu kaufen macht allein ja noch keinen Meisterfotografen.
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