Hallo Leute,
ich bekam eine D500 zugesandt, die laut Käufer beim ersten Ausprobieren keine Funktion mit der Taste im AF/M-Umschalter zur AF-Modus-Wahl ermöglichte.
Als die bei mir eintraf und ich sie durchcheckte, ging auch die Umschaltung auf LiveView nicht mehr, und im Individualmenü waren einige Optionen ausgegraut.
So nahm ich an, dass da nur das TOGO PCB (die digitale Hauptplatine) am Sterben ist und habe diese durch eine fast neue ersetzt.
Daraufhin ging zwar wieder LiveView und die ausgegrauten Menü-Optionen waren wieder verfügbar, die AF-Modus-Wahl funktionierte aber immer noch nicht.
So habe ich die Kamera fast vollständig zerlegt:
Dabei musste ich erkennen, dass der Vorbesitzer selbst oder ein begnadeter Bastler die Kamera schon mal komplett zerlegt und dabei die Frontplatte um das Bajonett demontiert hatte, und dabei das Flexkabel zum Knackfrosch-Schalter unter dem AF-Modus-Wähltaster zerrissen hat.
Das wurde dann zwar mit hauchdünnem Draht geflickt (Chapeau!), die Lötung riss aber nach einiger Zeit, weil das Kabel über den in Gummilagern montierten Stangen-AF-Motor läuft, der bei jedem Fokussiervorgang sich etwas bewegt.
Meine Stunden langen Versuche, neue 0,15 mm dünnen Kupfer-Lack-Drähte an die 0,125 mm "breiten" Leiterbahnen des Flexkabels anzulöten, scheiterten immer wieder, weil diese Leiterbahnen auch noch äußerst dünn sind und bei jedem Lötvorgang abbrachen oder vom Lötzinn "gefressen" wurden.
Eine der beiden Leitungen konnte ich an einer Z-Diode auf der Unterseite des Flexkabels auffinden und dort einen CuL-Draht anlöten:
Die andere Leitung fand ich nach langer Suche neben dem Flexkabelstecker auf der Trägerplatine an einer Durchkontaktierung:
Den CuL-Draht habe ich dann parallel zum Flexkabel geführt und mit der Befestigung der anderen CuL-Drähte vom Knackfrosch verlötet:
Jetzt muss ich nur noch die Lötstellen mit Lack gegen Oxidation und Drahtbruch umhüllen und die D500 wieder zusammen bauen.
Uff!
Bei Ebay über Käuferschutz.
Aber auch ohne Käuferschutz ist der Verkauf einer defekten, aber als funktionsfähig deklarierten Kamera mindestens arglistige Täuschung, dadurch wird der Vertrag anfechtbar und in Folge nichtig. Das ist die zivilrechtliche Seite.
Ich würde immer zuerst eine Strafanzeige wegen Betruges stellen, dann werden die Vertrags"partner" meist sehr schnell geschmeidig....