Dobrindt: Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

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Endlich ein sinnvoller Einsatzbereich für das 600/4 VR...


Hugo meint, diese Parkraumüberwachungs-Menschen haben ja schon Erfahrung mit der Fotografie - das Projekt Drohne erschafft neue Arbeitsplätze ... und dank rapide ansteigendem Absatz für das 600/4VR wird der Preis enorm sinken und Nikon wird reich und schlau ... und überhaupt !
 
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Ein altes Thema, das nun bundeseinheitlich geregelt wird.

Bayern z.B. war da deutlich schneller – klick!

[MENTION=2763]Hans-Peter R.[/MENTION]

Zu "Modellflugzeuge" siehe z.B. hier



 
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Hi Sven,

auch interessant. In Oberbayern ist ein Quadrocopter nur bei gewerblicher Nutzung eine Drohne. Nach deren Definition ist ein Hobby-Copter also nie eine Drohne.

Ciao
HaPe
 
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Wo kein Kläger, da kein Richter; Modell-Segelflieger folgen der Thermik meist an Hängen in hügeliger Landschaft weit ausserhalb von dicht bebauten Flächen. Natürlich ist der Zentralrat der Fliesentischbesitzer empört, wenn unser Modellflieger hier Grenzen überschreitet, aber das muss man ihm ja auch erstmal nachweisen ....



Kay schrieb:
Kann man das von unten ablesen ?
Und unterscheiden die Geräte die Flughöhe über Grund von Flughöhe über Meereshöhe und werden sie geeicht ?

Diese Daten lassen sich einfach(st) übertragen und können so auf der Fernsteuerung angezeigt werden. Was die Referenzhöhe angeht, ist die Luftfahrt sehr pragmatisch. Allgemein wird auf den Luftdruck am nächsten Flughafen (!) genullt und damit gearbeitet. Tatsächlich gehen barometrische Altimeter nie wirklich genau. Abhängig von Temperatutr, Luftfeuchtigkeit und Referrenzdruck haben sie eine (deutliche) Abweichung nach oben oder unten. Das ist gar nicht schlimm, wenn ALLE (ausnahmslos) den gleichen Referenzdruck zugrunde legen und so mit dem gleichen Messfehler arbeiten.

In trockenadiabatischen Zuständen unserer Troposphäre fällt die Temperatur um 2°C je 100m Hohe. Der Luftdruck fällt hier unten um etwa 12hPa je 100m Höhe (je weiter oben, desto weniger stark der Abfall). Für eine Drohne/Modellflugzeug reichen diese beiden Werte vollkommen: Referenzwert nehmen bei Start/Gerät einschalten, Maximalhöhe erreicht, wenn Temperatur um 2°C oder Luftdruck um 12hPa gefallen ist.

Jaha, was machen wir aber, wenn es während des Fluges kälter wird? Dann rufen wir im Vatikan an, denn der Herr hat uns in seiner unendlichen Weisheit an einem Wunder teilhaben lassen. Die meisten Drohnen fliegen mit einer Akkuladung kaum 10 Minuten. Wieviel kälter soll es denn in diesem Zeitraum werden?
 
Reaktionen: Kay
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Nummernschild an einer Drohne hat was. Hoffentlich aber vorne UND hinten.

Da gehts wohl - soweit mir bekannt ist - eher um die Haftung bei Schäden durch Absturz oder Zusammenstoß und Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer bei Absturz.
Ich kenne einige private Copter-Piloten, die diese Kennzeichnung auch schon längst vornehmen und auch eine Haftpflichtversicherung für ihre Fluggeräte haben...
 
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Ich kenne einige private Copter-Piloten, die diese Kennzeichnung auch schon längst vornehmen und auch eine Haftpflichtversicherung für ihre Fluggeräte haben...

Ganz normal, oder? Ein Fluggerät, das zwei oder drei Kilogramm Payload durch die Weltgeschichte gondeln kann, war schon immer zulassungspflichtig.
 
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Ganz normal, oder? ...

Dachte ich auch.
Bis wir letztes Jahr im Urlaub einen kennengelernt haben, der privat einen Copter betreibt und damit für die Gastronomen und Hoteliers in seiner Umgebung Videos dreht.
Dumpingpreise – aber keine Kennzeichnung, keine Zulassung, keine Versicherung, keine Steuern und keinerlei Hemmungen über gut besuchte Hotelterrassen oder Badeplätze zu fliegen...
Gut im Geschäft, weil die Profis “so teuer sind“...
 
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Haftpflichtversicherungspflicht besteht seit Aufhebung der Modellflugplatzpflicht für jedes ferngesteuerte Fluggerät, völlig egal ob privat, gewerblich mit Kamera oder ohne.

Wir reden hier übrigens bei Privatnutzung von 36,- € im Jahr es ist mir echt schleierhaft, wie man sich das nicht leisten können sollte.

Bin mal gespannt, wie das mit der Kennzeichnungspflicht laufen soll. Muß ich dann jeden meiner Copter zulassen, oder bekomme ich ein persönliches Kennzeichen, das ich jeweils umbaumele?
 
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Ich hatte vor einiger Zeit auch mal den Gedanken mir eine "Drohne" anzuschaffen um damit gemachte Fotos auf meine Homepage zu zeigen.
Weil ich nicht einfach nur rumfliegen und fotografieren wollte, habe ich mich ausführlicher erkundigt und dann die Drohnenfotografie lieber bleiben lassen.

Nur mal zur Versicherung: eine Privathaftpflicht (36,- €) reicht nicht, es muss eine Halteversicherung sein. Kosten so um die 100 Euro pro Jahr.

In Deutschland sind die Vorschriften für den Flugbetrieb von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In einem Fall reicht es den geplanten Flug bei der Polizei anzukündigen, in einem anderen Fall ist eine grundsätzliche Bewilligung erforderlich.

Privat- oder gewerbliche Nutzung:
Sobald man Bilder mit der Drohne macht und diese veröffentlicht ist man ganz schnell in der gewerblichen Nutzung.
Wenn ich also Bilder auf meiner gewerblichen Homepage veröffentliche (Werbung), kann das schnell als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden.
Bilder für andere machen gilt grundsätzlich als gewerbliche Nutzung.
Das Argument ich verschenke die Bilder zieht anscheinend nicht.
Auch das Veröffentlichen von Drohen Videos auf Youtube oder in der Öffentlichkeit wurde in diverse Drohnen Foren hitzig diskutiert.
Wahrscheinlich ist aber auch da von einer gewerblichen Nutzung auszugehen.

Richtig schwierig wird es, wenn man die "Drohne" auch in Österreich nutzen will.
Dort ist eine Bewilligung bei der Austro Control erforderlich. Kosten ca. 300 € für 2 Jahre.

Auf der Homepage der Austro Control gibt es eine Seite, auf der man die erteilten Bewilligungen sehen kann.
Ich glaube in Österreich waren so um die 50 Drohnen bewilligt. Den Löwenanteil der Bewilligungen hatte der Elektronic Versand CONRAD.
Die verkaufen nämlich auch die Drohnen und brauchen die Bewilligung vermutlich für Vorführzwecke.

Ich vermute, der Großteil der "Drohnen" fliegt auch jetzt schon sowohl in Deutschland, aber ganz sicher in Österreich illegal herum.
Da würde eine Kennzeichnungspflicht sicher einiges verbessern.

Flughöhenbeschränkungen gibt es in Deutschland und in Österreich.
Wenn man wie ich im bergigen Gelände unterwegs sein wollte, wird das ganz schnell schwierig mit der Flughöhe über Grund.
Von der wird nämlich immer ausgegangen.
Zum Beispiel würde bei Überfliegen einer tieferen Schlucht zwangsläufig schnell die Flughöhe über Grund überschritten werden.
Ich denke bei der Flughöhenbeschränkung geht es mehr um die Sicherheit des Flugverkehrs.
Im Umkreis von Flughäfen dürfen Drohnen sowieso schon nicht geflogen werden.
Aber auch außerhalb gibt es Flugverkehr (Hubschrauber, Segelflieger).

Wer also Fotos/Videos mit Drohen machen und veröffentlichen will hat auch jetzt schon sehr viele Vorschriften zu beachten.
Mir war es den Aufwand nicht wert.

hg
Roman
 
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Hallo Roman,

Weil ich nicht einfach nur rumfliegen und fotografieren wollte, [...]
Im Grunde ist das alles ja nichts Neues. Modellflieger gab es schon immer und wirklich belästigt hat sich von denen niemand und gefährdet auch nicht. Neu ist, das Multicopter ein Massenphänomen geworden sind und die Teile nicht aus fliegerischem Interesse verwendet werden, sondern weil es möglich ist, weil es cool ist, weil man weder eine besondere Begabung noch sonderlich Übung haben muss um so ein Teil in der Luft zu halten. Und nun schwirren die Teile eben überall herum. Ich mag die Aufnahmen aus Fotodrohnen auch, aber es sind einfach zu viel geworden.

Wenn Du auf einer gewerblichen Seite mit Luftaufnahmen wirbst, dann handelt es sich selbstverständlich um gewerbliche Luftaufnahmen. Ich weiß gar nicht, was es da zu zweifeln gibt. Wenn mir ein befreundeter Maurer in seiner Freizeit eine Garage hochzieht, dann besteht zumindest der Anfangsverdacht, dass es sich dabei nicht nur um ein "Geschenk" handeln könnte.

Die Flughöhenbeschränkung halte ich in dieser Form für etwas unausgegoren aber grundsätzlich erstmal positiv. Ich gehöre der "anderen Fraktion" der Luftraumnutzer an, die gerne mal in ihrem Fluggerät sitzen und nicht vom Boden aus steuern. Unzweifelhaft ist, dass ab der Flugfläche 100 für jedwede Art von Sichtflieger (für die Modellflieger wie auch für uns) Schluss ist. Für die Modellflieger war dann (soweit ich das verstanden habe) erst am oberen Ende des unkontrollierten Luftraums Schluss. Das kann - je nach örtlicher Luftraumstruktur - erst in 2500 ft (also knapp über 750 Meter) über Grund der Fall sein. Das empfand ich schon immer als Unding. In dieser Höhe kann der Modellflugzeug-Pilot zwar seinen Flieger vielleicht noch sehen, aber keine Distanzen zu einem "großen" Flieger abschätzen und anschließend auch noch reagieren. Der "große" Flugzeugpilot hat so gut wie keine Chance das winzige Teil zu entdecken. In der "großen" Fliegerein gilt eine Sicherheitsmindesthöhe von mindestens 500 ft (ca. 150 Meter), mancherorts auch 1000 oder 2000 ft und damit sollte es eigentlich keine Konflikte mehr mit Fotodrohnen geben ... Problem dabei ist (wie Du geschrieben hast) das Gebirge, bei dem die 100 bzw. 150 Meter sowohl für den Modell- als auch den Segelflieger in der aktuellen Praxis keine realistische Höchst- bzw. Mindesthöhe ist.

Ciao
HaPe
 
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Die 36,- bezogen sich auf die Mehrkosten einer Modellflierghaftpflicht zu einer normalen Haftpflichtversicherung, ich ging dabei davon aus, das jeder eine solche selbstverständlich bereits hat.

Bzgl. Flughöhe: Die Sichtbarkeit vom Boden hängt natürlich auch von der Größe ab. Die weisse Phantom kann ich bei 100m über Grund noch ganz gut erkennen, bei 150 wird sie zu einem kaum noch wahrnehmbaren Punkt, bei 200 ist defintiv Sense.

Mit der großen schwarzen sinds ein paar m mehr, aber auch die läßt sich mit mehr als 200m über Grund wahrscheinlich nicht mehr sicher beherrschen. Wahrscheinlich deshalb, weil sie elektronisch limitiert nicht über 450ft (140m) steigen kann
 
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ich werde mich wohl nie daran gewöhnen, dass die Dinger "Drohnen" genannt werden.
...
Aus irgend einem Grund wurde der Begriff dann für Spielzeug- oder meinetwegen auch Modell-Flieger übernommen.
Aus - zum größten Teil - demselben dämlichen Grund, warum bald alles in denglish umbenannt wird:
Fleischpflanzerlsemmel = Burger ;-)
usw...

Im englischen sind die "kleinen" nunmal auch "drones", daher...

Dazu kommt, dass im Netz zu einem hohen zweistelligen Prozentbetrag nur nachgeplappert wird, wenn also ein paar Leute anfangen immer nur von Drohnen zu schreiben und sprechen, dann beschleunigt das den Tod der deutsche Sprache und Grammatik.
 
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1. Vorbildlich und lobenswert!
2. Die Kennzeichnungspflicht interessiert aber die Vollhonks genauso wenig, wie die seit Jahren bestehende Versicherungspflicht...


Im Umkreis von Flughäfen dürfen Drohnen sowieso schon nicht geflogen werden.
Als Pauschalaussage sind da gleich mehrere Fehler drin.
Die (noch) aktuelle Regelung:
- 1,5 km um Flugplätze sind "tabu"
und um Flughäfen gelten die "Flugzonen", d.h. in der CTR, die etliche km groß sein kann, galt generelles Flugverbot (Ausnahme: Freigabe durch Tower)
Dann hat die DFS eine generelle Freigabe innerhalb der meisten Großflughäfen (DE) gegeben, so dass man in der CTR bis 50 mtr. hoch fliegen durfte (mit AE) bzw bis max. 30 mtr für Freizeitflieger (aber nur bis max 1,5km zum Aussenzaun des Flughafens).

Privat- oder gewerbliche Nutzung:
Roman, in dem "Kapitel" scheint es mir so, wie es oft in den einschlägigen Foren zu lesen ist, dass auch Du den Begriff "gewerblich" zu wörtlich nimmst.
Ob etwas gewerblich ist, interessiert nur das Finanzamt.
Die Luftfahrtbehörden nutzen diesen Begriff nur als eines von etlichen möglichen Beipielen, um den Flugzweck zu unterscheiden zwischen "privatem" Flügen zum Zwecke des Sports und/oder der Freizeitbeschäftigung.
ALLE anderen Zwecke sind erlaubnispflichtig und benötigen eine behördliche AE.
Ich habe kein Gewerbe, benötige aber dennoch eine AE, da ich die Luftaufnahmen kommerziell nutze.
Wenn die Kopter in der Forschung unterwegs sind, gibt es auch etliche nicht gewerbliche Zwecke, die alle der AE Pflicht unterliegen, da es keine Flüge der Freizeitgestaltung sind, aber nicht weil es gewerblich wäre.
 
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Hi,

und um Flughäfen gelten die "Flugzonen", d.h. in der CTR, die etliche km groß sein kann, galt generelles Flugverbot (Ausnahme: Freigabe durch Tower)
Wer das mal nachlesen möchte: Es handelt sich um sog. "Kontrollzonen" (= control area / CTR) bzw. nachdem heute die ganzen Lufträume mit Buchstaben versehen sind um den Luftraum D (= Delta). Das besondere daran: Während fast überall unterhalb des kontrollierten Luftraums noch einige hundert Meter unkontrollierter Luftraum ist, reicht der kontrollierte Luftraum D bis zum Boden runter. Das ist erforderlich, weil damit der IFR-Flugverkehr (= Flüge nach Instrumentenflugregeln) hier lückenlos bis zur Landebahn herunter geführt werden kann und macht deshalb nur Sinn an Flughäfen, die für IFR-Verkehr zugelassen sind und nicht für kleinen Flugplätzen. Erstaunlich genug also, dass hier überhaupt Modellflug betrieben werden kann und verständlich, dass die erlaubte Höhe hier noch einmal drastisch reduziert wurde.

Ciao
HaPe
 
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Aus - zum größten Teil - demselben dämlichen Grund, warum bald alles in denglish umbenannt wird: Fleischpflanzerlsemmel = Burger ;-) ... usw... ..

Hugo meint,

der Seelenbruder hat den Durchblick ...



.....





durch ein trübes Glas !

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