AW: Bundesgerichtshof (BGH) zur Zulässigkeit von Dashcams als prozessuales Beweismitt
Nun lebt doch tatsächlich mein Vater nicht mehr; der ist 91 Jahre alt geworden,
mochte es die letzten Jahre nicht mehr, fotografiert zu werden
und konnte zum Schluß so schlecht sehen,
dass er auch mit Brille die erwähnten Schilder gar nicht mehr hätte lesen können.
Analphabeten und Sehbehinderte müßten ein Anrecht auf einen Datenschutzbegleiter ehalten.
Falls der geneigte Fotograf vor einem Blindenheim Aufnahmen machen wollen sollte,
wird es wohl außerdem demnächst angezeigt sein, regelmäßig Lautsprecherdurchsagen zu machen.
Für unsere auswärtigen Mitbürger ist auch wichtig,
dass diese Schilder dann in mindestens 10 verschiedenen Sprachen abgefasst sind,
die Lautsprecherdurchsagen simultan übersetzt werden.
Solche DSRVO schafft richtig Arbeitsplätze - wir sollten diese Vorschrift freudig begrüßen !