Die reissen ja nicht von alleine ab. Da hat sich schon einmal ein Vorbesitzer damit beschäftigt und die dann abgerissen.dass alle Kabel, welche in das Innere des Glasen führen, abgerissen sind
Grds. würde ich das tun, aber 1. ist der ursprüngliche Text nicht mehr ohne Weiteres abrufbar, und 2. hat mich der Verkäufer wohl vorausschaeund erklären lassen, dass ich mit den Angebotsdetails einverstanden bin. Er hat das SEHR geschickt angestellt, und mir ist es Ärger und Aufwand nicht wert. Das einzige, das mich wirklich ärgert ist, dass ich ihn nicht bewerten bzw. andere Menschen vor ihm warnen kann.Du kannst auch zum Anwalt gehen. Dann musst du aber vorher gut dokumentieren, was in der Anzeige stand, vor und nach dem Kauf, ebenso eure Nachrichten untereinander. Michael müsste den Wasserschaden bestätigen.
Alternativ eine Anzeige bei der Polizei.
Bei der Summe würde ich eins von beiden zumindest versuchen.
Ganz genau so!
…ich würde das eher als Lehrgeld verbuchen. Ob man auf juristischem Weg etwas erreicht, ist keineswegs sicher, es kostet aber definitiv Zeit, Nerven und man muss das Geld für die Anwaltsgebühren vorstrecken. Bei so einem Bagatellbetrag würde ich auch nicht eine etwaige Rechtschutzversicherung nutzen, die könnte danach den Vertrag kündigen (kann sie nach jedem Schadensfall), ferner gibt es auch dort i.d.R. einen Selbstbehalt.
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